Hossein Shahbazi war noch minderjährig, als er die angebliche Straftat begangen haben soll. Nun droht ihm die Hinrichtung. © Privat
Hossein Shahbazi war noch minderjährig, als er die angebliche Straftat begangen haben soll. Nun droht ihm die Hinrichtung. © Privat

Abgeschlossene Briefaktion Iran Drohende Hinrichtung

19. Januar 2022
Hossein Shahbazi droht die Hinrichtung für ein Verbrechen, das er im Alter von 17 Jahren verübt haben soll. Die Todesstrafe darf nicht gegen Personen verhängt werden, die zum Zeitpunkt des mutmasslichen Verbrechens minderjährig waren. Schreiben Sie einen Brief und helfen Sie mit, Hossein Shahbazis Leben zu retten.

Im November 2021 richteten die iranischen Behörden Arman Abdolali für ein Verbrechen hin, das er mit 17 Jahren begangen haben soll. Nun droht auch Hossein Shahbazi, mittlerweile 20 Jahre alt, die unmittelbare Hinrichtung im Adelabad-Gefängnis in Schiras, Provinz Fars.

Shahbazi wurde in einem grob unfairen Verfahren für eine Straftat, die er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll, zum Tode verurteilt. Das Urteil beruht auf unter Folter erpressten «Geständnissen». Ursprünglich sollte er bereits am 25. Dezember 2021 hingerichtet werden. Auf internationalen Druck hin ist Hossein Shahbazis Hinrichtung seit März 2021 insgesamt bereits dreimal verschoben worden. Die Hinrichtung wurde zwar aufgrund internationalen Eingreifens ausgesetzt, könnte aber jederzeit vollstreckt werden.

Die Hinrichtung wurde zwar aufgrund internationalen Drucks ausgesetzt, könnte aber jederzeit vollstreckt werden.

Mit der Hinrichtung würde der Iran gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstossen, die Todesstrafe nicht gegen Personen anzuwenden, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren. Hossein Shahbazi hatte am 20. Juni 2021 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt, der bis jetzt noch nicht durch den Obersten Gerichtshof beantwortet wurde.

Die gerichtlichen Entscheidungen in den Fällen Arman Abdolali und Hossein Shahbazi werfen ein Schlaglicht auf das iranische Jugendstrafsystem, das davon ausgeht, dass in Fällen von Mord und bestimmten anderen Kapitalverbrechen Jungen im Alter von über 15 und Mädchen im Alter von über neun Mondjahren genauso schuldfähig sind wie Erwachsene und daher die Todesstrafe verdienen. Iranische Gerichte verurteilen immer wieder Personen wegen Verbrechen zum Tode, die sie als Minderjährige begangen haben. Dies ist ein Verstoss gegen internationales Recht.

Hintergrund

Das absolute Verbot der Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren, ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in der Konvention über die Rechte des Kindes enthalten, die beide vom Iran ratifiziert wurden. Es ist auch als zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts anerkannt, was bedeutet, dass das Verbot von der internationalen Staatengemeinschaft als eine Norm akzeptiert und anerkannt wird, die für alle Staaten verbindlich ist und von der nicht abgewichen werden darf.

Im August 2021 haben die iranischen Behörden Sajad Sanjari im Geheimen hingerichtet. Der junge Mann war zum Zeitpunkt der mutmasslichen Tat erst 15 Jahre alt. Am 24. November 2021 wurde der 25-jährige Arman Abdolali im Raja'i Shahr-Gefängnis in Karaj, Provinz Alborz, für ein Verbrechen hingerichtet, das er begangen haben soll, als er noch keine 18 Jahre alt war. Mindestens 80 Menschen, die in ähnlicher Weise für Verbrechen verurteilt wurden, die sie als Kinder begangen haben sollen, sitzen im Iran weiterhin in der Todeszelle. Amnesty International verzeichnete im Jahr 2020 im Iran die Hinrichtung von mindestens drei Personen, die zum mutmasslichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren. Insgesamt führte der Iran 2020 mindestens 246 Hinrichtungen durch. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften der verurteilten Person, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.

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