Vielen Menschen im Iran droht die Hinrichtung © Amnesty International
Vielen Menschen im Iran droht die Hinrichtung © Amnesty International

Abgeschlossene Briefaktion Iran 14 Personen im Zusammenhang mit den Protesten zum Tode verurteilt

15. Februar 2023
Mindestens 14 Personen droht im Iran in Verbindung mit den landesweiten Protesten unmittelbar die Hinrichtung. Die Behörden haben ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt und die meisten von ihnen gefoltert und misshandelt. Seit Dezember 2022 wurden mindestens vier junge Männer im Zusammenhang mit den Protesten nach eklatant unfairen Gerichtsverfahren willkürlich hingerichtet.

Mindestens 14 Personen droht im Iran in Verbindung mit den landesweiten Protesten unmittelbar die Hinrichtung, unter anderem für Taten, die nicht mit einer vorsätzlichen Tötung einhergehen. Iran verletzt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Behörden haben das Recht dieser Menschen auf faire Gerichtsverfahren verletzt und mehrere von ihnen Folter und anderen Misshandlungen unterzogen, darunter Schläge, Elektroschocks, Morddrohungen, Vergewaltigungen und andere Formen der sexualisierten Gewalt. Seit Dezember 2022 wurden im Zusammenhang mit den Protesten mindestens vier junge Männer nach grob unfairen Gerichtsverfahren willkürlich hingerichtet.

 
Dutzende Menschen sind im Iran im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten von der Todesstrafe bedroht, nachdem sie in grob unfairen Gerichtsverfahren unter anderem wegen «Feindschaft zu Gott» (moharebeh), «Verdorbenheit auf Erden» (efsad-e fel arz) und «bewaffneter Rebellion gegen den Staat» (baghi) unter Anklage stehen.
 
14 Menschen wurden bereits zum Tode verurteilt und befinden sich in grosser Gefahr, hingerichtet zu werden. Dabei handelt es sich um Arshia Takdastan, Javad Rouhi, Ebrahim Narouie, Kambiz Kharout, Majid Kazemi, Manouchehr Mehman Navaz, Mansour Dahmardeh, Mohammad Boroughani, Mehdi Bahman, Mehdi Mohammad-ifard, Mohammad Ghobadlou, Saleh Mirhashemi, Saeed Yaghoubi und Shoeib Mir Baluchzehi Rigi.
 
Bei mindestens fünf weiteren Personen, darunter Sahand Nourmohammad-Zadeh, Hamid Ghare-Hasanlou, Hossein Mohammadi, Reza Arya (Aria) und Mahan Sadrat (Sedarat) Madani, stehen Neuverhandlungen an, nachdem ihre Schuldsprüche und Todesurteile vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und ihre Fälle an vorinstanzliche Gerichte zurückverwiesen worden waren.
 
Amnesty International sind mindestens drei weitere Personen bekannt, die ebenfalls wegen Straftaten angeklagt sind, auf die die Todesstrafe steht. Zu ihnen zählen Saeed Shirazi, Abolfazl Mehri Hossein Hajilou und Mohsen Rezazadeh Gharegholou. Über die Ergebnisse ihrer Verfahren liegen derzeit noch keine öffentlichen Informationen vor. Gegen Dutzende weitere Personen wird wegen Kapitalverbrechen im Zusammenhang mit den Protesten ermittelt.
 
Schläge und Medikamentenverweigerung
Unter den Menschen, denen die Hinrichtung droht, ist zum Beispiel auch der 22-jährige Mohammad Ghobadlou. Er soll bei einer Protestveranstaltung in Robat Karim in der Provinz Teheran am 22. September 2022 einen Polizisten überfahren haben.  Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde er in Haft wiederholt von Angehörigen der Behörden geschlagen. Zudem wurden ihm die Medikamente gegen seine depressive Erkrankung vorenthalten, um ihn dazu zu bringen, zu «gestehen». Laut Völkerrecht und internationalen Standards darf die Todesstrafe nicht auf Menschen mit psychischen Erkrankungen angewendet werden.
 
Verletzung der Rechte von Angeklagten, Folter und Misshandlungen

Die Verfahren vor den Revolutionsgerichten und/oder Strafgerichten überall im Land verlaufen auf grob unfaire Weise. Dabei werden unter anderem das Recht der Angeklagten auf eine angemessene Verteidigung und Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl, das Recht auf Unschuldsvermutung, das Recht zu schweigen und das Recht auf eine faire, öffentliche Verhandlung verletzt.

Amnesty International hat Folter und anderen Misshandlungen, die zehn der zuvor genannten Personen erfahren haben, dokumentiert. Bei der Folter kamen Methoden wie Schläge, Elektroschocks, Aufhängen mit dem Kopf nach unten, Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierten Gewalt zum Einsatz. Die durch die Folter erlangten «Geständnisse» werden von den Behörden als Beweise eingesetzt. Staatliche Medien strahlten vor den Prozessen mehrerer Angeklagter deren erzwungene «Geständnisse» aus.

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