Von der Hinrichtung bedroht: (v.l.n.r.) Shoeib Mirbaluchzehi Rigi (19), Kambiz Kharout (21), Ebrahim Narouie (25),  Mansour Dahmardeh (21, Mansour Hout (27) und Nezamoddin Hout (20) . © Amnesty International
Von der Hinrichtung bedroht: (v.l.n.r.) Shoeib Mirbaluchzehi Rigi (19), Kambiz Kharout (21), Ebrahim Narouie (25), Mansour Dahmardeh (21, Mansour Hout (27) und Nezamoddin Hout (20) . © Amnesty International

Briefaktion Iran / Abgeschlossene Aktion Erneut droht jungen Männern die Hinrichtung

13. März 2023
Sechs junge Männer sind in Iran im Zusammenhang mit Protesten in der Provinz Sistan und Belutschistan von der Hinrichtung bedroht. Sie wurden auf der Grundlage von unter Folter erzwungener «Geständnisse» zum Tode verurteilt.

Vier junge Angehörige der diskriminierten belutschischen Minderheit im Iran sind nach unfairen Gerichtsverfahren unmittelbar von der Hinrichtung bedroht: Shoeib Mirbaluchzehi Rigi (19), Kambiz Kharout (21), Ebrahim Narouie (25) und Mansour Dahmardeh (21), der mit einer körperlichen Behinderung lebt, wurden im Dezember 2022 im Zusammenhang mit Protesten in Zahedan, der Hauptstadt der Provinz Sistan und Belutschistan, in separaten Verfahren vor Gericht gestellt.

Die vier Männer waren zwischen dem 30. September und 5. Oktober 2022 unabhängig voneinander festgenommen worden. Dies geschah im Rahmen einer Welle von Festnahmen in der Provinz Sistan und Belutschistan an und nach dem Tag des Volksaufstands vom 30. September 2022. Während dieses Aufstands wurden in Zahedan zahlreiche Demonstrierende und Umstehende durch Sicherheitskräfte getötet.

Zwei weitere Angehörige der belutschischen Minderheit, Nezamoddin Hout (20) und Mansour Hout (27), stehen vor einer Neuverhandlung ihres Verfahrens. Sie standen im Dezember 2022 im Zusammenhang mit Protesten in Chabahar, einer kleinen Stadt im Süden der Provinz, gemeinsam vor dem Strafgericht 2 in Zahedan.

Auf Folter basierende Geständnisse

Informierten Quellen zufolge waren die Männer bei der Vernehmung Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt − auch sexualisierter Gewalt −, um sie zu «Geständnissen» zu zwingen. So schlugen die Vernehmungsbeamten Mansour Dahmardeh so heftig, dass ihm Zähne herausfielen und die Nase brach. Ebrahim Narouie stachen sie Nadeln in die Genitalien.

Alle sechs Personen wurden im Dezember 2022 bzw. Januar 2023 unter den Vorwürfen «Verdorbenheit auf Erden» (ifsad fil-arz) und/oder «Feindschaft zu Gott» (moharebeh) wegen Brandstiftung, Steinewerfen und anderer Vergehen zum Tode verurteilt.

Diese Vergehen entsprechen nicht dem Tatbestand «schwerster Verbrechen», es handelt sich nicht um Verbrechen, bei denen eine vorsätzliche Tötung vorliegt. Die Todesstrafe ist ein Verstoss gegen das Völkerrecht. Die Todesstrafe verstösst darüber hinaus in jedem Fall gegen das Menschenrecht auf Leben.

 Auch das Recht auf faire Gerichtsverfahren wurde verletzt: sie entsprachen bei Weitem nicht den internationalen: Die Behörden verweigerten nicht nur den Zugang zu einem Rechtsbeistand, ausserdem wurden unter Folter erzwungene «Geständnisse» als Beweismittel gegen sie verwendet.

Im Februar 2023 hatte der Oberste Gerichtshof Irans die Schuldsprüche und Todesurteile von Nezamoddin Hout und Mansour Hout im Rechtsmittelverfahren mit der Begründung aufgehoben, das Strafgericht 2 sei nicht für Kapitalverbrechen und Verbrechen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit zuständig. Ihre Fälle wurden nun zur Neuverhandlung an ein Revolutionsgericht verwiesen. Es gibt Anlass zu der Sorge, dass sie erneut zum Tode verurteilt werden könnten. Die Einsprachen der vier anderen Männer sind noch beim Obersten Gerichtshof anhängig.

 

Abgeschlossene Briefaktion
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