Am 16. Januar 2008 verhaftete der israelische Sicherheitsdienst Ghassan Khaled erstmals und klagte ihn der Unterstützung einer islamistischen Studentenorganisation an. Das zuständige Gericht hiess indes seinen Rekurs infolge Mangels an Beweisen gut und liess in frei. 12 Tage später wurde er jedoch erneut verhaftet – diesmal als «Sicherheitsrisiko» unter dem Titel so genannter «Administrativhaft». Diese kann von den Militärbehörden unbeschränkt verlängert werden und unterliegt keiner Überprüfung durch unabhängige Gerichte. Die Substanz der Vorwürfe wird durch die Sicherheitsdienste in aller Regel geheim gehalten. Hunderte von PalästinsenserInnen sind von dieser illegalen Praxis der israelischen Militärbehörden betroffen.
Von israelischer in palästinensische Haft
Am 29. November 2009 wurde die israelische Administrativhaft nicht mehr verlängert, und Ghassan Khaled kam frei. Er geriet jedoch sofort ins Visier des militärischen Sicherheitsdienstes der palästinensischen Autonomiebehörde, der ähnliche Methoden pflegt wie Israel: Am 7. Dezember wurde Ghassan Khaled bereits wieder verhaftet. Das oberste palästinensische Gericht ordnete am 3. Februar 2010 seine Freilassung an, weil ein Zivilist nicht durch Militärorgane festgehalten werden darf. Elf Tage später wurde er erneut verhaftet und diesmal von einem Militärgericht zu sieben Monaten Haft wegen «Widerstand gegen die Politik der Autonomiebehörde» verurteilt. Er sitzt im Jneid-Gefängnis in Nablus ein. Eine Rekursmöglichkeit besteht nicht.
Amnesty International hatte sich bereits gegen die israelische Administrativhaft eingesetzt. Zur Zeit läuft wieder eine weltweite Briefaktion, welche von der palästinensischen Autonomiebehörde in Nachachtung des Gerichtsurteils vom 3. Februar 2010 die sofortige Freilassung des Universitätsdozenten fordert.