Das von der Knesset am 14. Juli 2011 verabschiedete, umstrittene Gesetz erklärt Aufrufe zum wirtschaftlichen, kulturellen oder akademischen Boykott von Personen oder Institutionen in Israel oder den besetzten palästinensischen Gebieten zum zivilrechtlichen Vergehen. Personen oder Organisationen, die zu derartigen Boykotten aufrufen, drohen damit Bussen und Schadenersatzklagen.
Die InitiantInnen verhehlten nicht, dass der Gesetzesentwurf politische Hintergründe hat: Diejenigen, die (im Gegensatz zu Amnesty International) zu Boykotten aufrufen, um damit gegen die völkerrechtlich illegale Besiedelung der besetzten palästinensischen Gebiete und anderweitige Verletzungen der Rechte der PalästinenserInnen zu protestieren, sollen bestraft werden.
Für Amnesty International stellt das Gesetz einen flagranten Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäusserung dar. Die breite Definition des Begriffs des Boykotts könnte auch dazu missbraucht werden, jedwelche Kritik an der israelischen Siedlungspolitik zu kriminalisieren. Israelische NGOs haben angekündigt, das Verfassungsgericht anzurufen.
Amnesty International hat weder im Falle Israels und den besetzten palästinensischen Gebieten noch in anderen Fällen eine offizielle Position zu Boykotten, das heisst, dass Amnesty weder zu Boykotten aufruft, noch derartige Aufrufe verurteilt. Die Organisation ist hingegen klar der Ansicht, dass Boykottaufrufe in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäusserung fallen.