Gilad Shalit ist am 18. Oktober im Gegenzug zur Freilassung von 477 palästinensischen Häftlingen von der Hamas an Israel übergeben worden, unter ihnen viele, die entgegen dem internationalen Recht ebenfalls seit mehreren Jahren keinen Familienbesuch mehr empfangen durften. In den nächsten Wochen oder Monaten sollen im Rahmen des vereinbarten Austausches weitere 550 Personen freigelassen werden.
Einige der nun Freigelassenen durften nicht an ihre Herkunftsorte und zu ihren Familien in der Westbank zurückkehren, sondern wurden in den Gazastreifen entlassen. Sollte dies gegen den Willen der Betroffenen geschehen sein, würde dies einen Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen.
Die israelische Regierung und die palästinensischen Behörden sind verpflichtet, Häftlinge nicht als Verhandlungsmasse einzusetzen, sondern ihre Rechte auf faire Prozesse und menschenwürdige Behandlung zu respektieren. Dazu zählen das Recht auf Kontakt zu den Angehörigen und das Recht auf eine anwaltliche Vertretung nach eigener Wahl. Kriegsgefangene müssen im Einklang mit den Genfer Konventionen behandelt werden. Sowohl Israel als auch die de-facto-Administration der Hamas in Gaza sind daran gebunden.
Zur Zeit befinden sich Amnesty International ruft Israel dazu auf, die Praxis unbegrenzter «Administrativhaft» zu beenden. Zurzeit befinden sich rund 5200 PalästinenserInnen aus der Westbank und dem Gazastreifen in Gefängnissen innerhalb Israels. Dadurch sind Familienbesuche erschwert oder gänzlich verunmöglicht - für Gefangene aus dem Gazastreifen hat Israel seit 2007 sämtliche Besuche suspendiert, was nicht mit den Gefangenenrechten und dem Völkerrecht zu vereinbaren ist.