Das humanitäre Völkerrecht verbietet militärische Angriffe auf zivile Ziele. Demnach müssen Angriffe zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden und verhältnismässig sein. Unter diesem Blickwinkel verurteilt Amnesty den Anschlag in Südisrael, bei dem sechs israelische Zivilpersonen ums Leben gekommen sind, den ungezielten Beschuss Südisraels durch Raketen bewaffneter palästinensischer Gruppierungen sowie die massiven Luftangriffe der israelischen Armee, bei denen ebenfalls zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt worden sind.
Für den Anschlag in Südisrael hat keine Organisation die Verantwortung übernommen; die israelische Regierung macht indessen Angehörige der bewaffneten Gruppierung der PRC in Gaza dafür verantwortlich.