Israel / besetzte palästinensische Gebiete Israel verletzt Flüchtlingskonvention

10. Juni 2013
In einem Hearing vor dem Obersten Gericht hat die israelische Regierung zugegeben, im Rahmen eines «Gesetzes zur Verhinderung der Infiltration» eritreische und sudanesische Asylsuchende in ihre Heimatländer zurückgeschafft zu haben. Israel verletzt damit das Non-Refoulement-Gebot der Flüchtlingskonvention.

Vor einem Jahr trat in Israel – gegen den Widerstand von Amnesty International – das so genannte «Prevention of Infiltration Law» in Kraft. Das Gesetz erlaubt es, all jene ohne Anklage oder Prozess jahrelang in Haft zu nehmen, die ohne Erlaubnis nach Israel einreisen. Zur Zeit sind rund 1'800 Personen, darunter etwa ein Dutzend Kinder, vorwiegend sudanesischer und eritreischer Herkunft inhaftiert.

Im Rahmen einer Anhörung vor dem Obersten Gericht hat die israelische Regierung am 2. Juni 2013 eingeräumt, dass mit mehreren Drittländern Abkommen zur Übernahme von sudanesischen und eritreischen Flüchtlingen abgeschlossen worden sind und bereits über 2000 sudanesische Asylsuchende ausgeschafft worden sind. Die Drittländer wurden nicht genannt; es besteht jedoch die erhebliche Gefahr, dass die Betreffenden in Verletzung des Non-Refoulement-Gebots der Flüchtlingskonvention in ihre Heimatländer weiter geschickt werden, wo ihnen Folter und Misshandlung drohen.

Amnesty ruft die israelische Regierung auf, die Rückschaffungen zu stoppen, die Flüchtlingskonvention zu respektieren und Asylsuchende nicht über Jahre ohne Anklage und Prozess festzuhalten.

Zum Kurzbriefing von Amnesty (englisch)