Der Oberste Gerichtshof Israels hat eine letzte Petition gegen die geplante Zerstörung der palästinensischen Beduinensiedlung Khan al-Ahmar abgewiesen und damit den Räumungsentscheid wie schon vor rund zwei Monaten bestätigt. Khan al-Ahmar liegt in der Nähe der israelischen Siedlungen Maale Adumim und Kfar Adumim im Osten von Jerusalem und gehört zu 46 palästinensischen Dörfern der Region, die Platz machen sollen für den Ausbau von Siedlungen, die ausschliesslich jüdischen Israeli offen stehen. Der Räumungsentscheid betr. Khan al-Ahmar könnte diesbezüglich wegweisend sein.
Die Genfer Konventionen verbieten es einer Besatzungsmacht, zivile Strukturen im besetzten Gebiet zu zerstören, die Bevölkerung zu vertreiben und deportieren sowie den Transfer der eigenen Bevölkerung in das besetzte Gebiet. Der Räumungsbescheid verletzt all diese Vorgaben und muss daher als Kriegsverbrechen eingestuft werden. Amnesty International fordert die Staatengemeinschaft dazu auf, Druck auf Israel auszuüben, damit die Entscheide zur Räumung und Zerstörung Khan al-Ahmars und anderer palästenensischer Dörfer zurückgenommen werden.
Kommentare aus dem Amnesty-Büro in Ost-Jerusalem (englisch)