Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft auf, entschlossen gegen die Vorschläge zur «Annexion» und gegen die Errichtung illegaler israelischer Siedlungen im besetzten Gebiet vorzugehen.
«Das Völkerrecht ist in diesem Fall absolut eindeutig – eine Annektierung wäre rechtswidrig. Dass diese Politik trotzdem weiterhin verfolgt wird, ist ein neuer Beleg für die zynische Missachtung des Völkerrechts durch die israelische Regierung. Eine solche Politik ändert weder den rechtlichen Status des Gebiets gemäss dem Völkerrecht, noch den Status der Bewohner und Bewohnerinnen als Menschen, die in einer Besatzungszone wohnen. Auch enthebt sie Israel nicht seiner Verpflichtungen als Besatzungsmacht – vielmehr propagiert sie das 'Recht des Stärkeren', das heutzutage eigentlich keinen Platz mehr in unserer Welt haben sollte», erklärte Saleh Higazi, stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.
«Die internationale Gemeinschaft ist verpflichtet, das Völkerrecht durchsetzen, und sollte abermals festhalten, dass eine 'Annektierung von Teilen des besetzten Westjordanlands' rechtlich null und nichtig wäre. Des Weiteren muss sie sich für den sofortigen Stopp von Bau und Erweiterung illegaler israelischer Siedlungen und der damit verbundenen Infrastruktur in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen – als ersten Schritt in Richtung eines Abzugs der in diesen Siedlungen lebenden israelischen Zivilpersonen.»
Ungültige «Annektierung»
Im Rahmen eines im April geschlossenen Abkommens zur Bildung einer Koalitionsregierung einigten sich der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und dessen politischer Rivale Benny Gantz auf den 1. Juli 2020 als Beginn von Kabinetts- und Parlamentsberatungen über die «Annektierung» von Teilen des besetzten Westjordanlandes, einschliesslich israelischer Siedlungen und des Jordantals.
Eine Annexion ist die erzwungene Eingliederung fremden Territoriums in die eigene geopolitische Einheit und stellt einen eklatanten Verstoss gegen das Völkerrecht dar. Eine solche Massnahme Israels würde gegen die Uno-Charta, die zwingenden Normen des Völkerrechts und die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht verstossen. So verbietet Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen die Inbesitznahme fremden Territoriums unter Einsatz von Gewalt.
Nach israelischem Recht würde der Schritt in Richtung einer weiteren «Annexion» palästinensischer Gebiete eine Fortsetzung der Expansion israelischer Siedlungen bedeuten und zudem die Politik der institutionalisierten Diskriminierung sowie der massenhaften Menschenrechtsverletzungen, denen PalästinenserInnen unter der Besatzung ausgesetzt sind, weiter verfestigen.
Der israelische Vorschlag könnte bis zu 33 Prozent der Gesamtfläche des Westjordanlands umfassen.
In jüngster Zeit haben Dutzende von Uno-ExpertInnen dahingehend Bedenken geäussert, dass der vorgeschlagene Annexionsplan eine Situation der «Apartheid im 21. Jahrhundert» schaffen würde.
Illegale Siedlungen
Die Politik der israelischen Regierung, Zivilpersonen in besetzten palästinensischen Gebieten anzusiedeln und die lokale palästinensische Bevölkerung zu vertreiben, verstösst weiterhin gegen grundlegende Bestimmungen des humanitären Völkerrechts. So legt Artikel 49 des Genfer Abkommens IV unter anderem Folgendes fest: «Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.» Weiterhin verbietet dieser Artikel die «zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet».
Eine Umsiedlung von Zivilpersonen der Besatzungsmacht in das besetzte Gebiet ist ein Kriegsverbrechen. Darüber hinaus haben die Siedlungen und die damit verbundene Infrastruktur keinen temporären Charakter: Sie kommen den PalästinenserInnen weder zugute, noch dienen sie den legitimen Sicherheitsbedürfnissen der Besatzungsmacht. Ausserdem gehen derartige Siedlungen mit umfangreichen – militärisch allerdings unnötigen – Aneignungen und/oder Zerstörungen von privatem und öffentlichem Eigentum von PalästinenserInnen einher.
«Diese Siedlungen werden nur gebaut, um jüdische Israelis dauerhaft auf besetztem Land anzusiedeln. Völkerrechtlich gesehen ist das ein Kriegsverbrechen. Der Schritt einer ‚Annexion‘ ändert nichts an der rechtlichen Lage in diesem Fall», erklärte Saleh Higazi.
Hintergrund
Am 20. April einigten sich der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und sein politischer Rivale Benny Gantz nach den dritten Wahlen in zehn Monaten auf eine Koalitionsregierung. Das zugrundeliegende Abkommen beinhaltete eine Vereinbarung, die es der israelischen Regierung ermöglicht, den innerstaatlichen Prozess der «Annexion» von Teilen des besetzten Westjordanlands, einschliesslich israelischer Siedlungen und des Jordantals, einzuleiten. Israels Pläne folgen einer Ankündigung von US-Präsident Donald Trump im Januar 2020, der in diesem sogenannten «Jahrhundert-Deal» eine Annektierung von Gebieten im besetzten Westjordanland durch Israel vorschlug.
Amnesty International erklärte bereits, dass der Vorschlag der Trump-Regierung lediglich dazu dienen würde, Menschenrechtsverletzungen zu verschlimmern und die fest etablierte Straflosigkeit – die zu Jahrzehnten voll Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Verstösse geführt hat – weiter zu verfestigen.
Vor diesem Hintergrund sollte die internationale Gemeinschaft den sogenannten «Jahrhundert-Deal» ebenso ablehnen wie jeden anderen Vorschlag, der die unveräusserlichen Rechte der PalästinenserInnen, einschliesslich des Rückkehrrechts der palästinensischen Flüchtlinge, untergräbt. Amnesty International fordert die Regierungen ausserdem auf, dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei der Entscheidung über seine Zuständigkeit für die «Situation in Palästina» ihre volle politische und praktische Unterstützung anzubieten.