Seit dem 7. Oktober haben die israelischen Streitkräfte nach Angaben des Palästinensischen Gefangenenclubs mehr als 2200 palästinensische Männer und Frauen inhaftiert. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation HaMoked stieg die Gesamtzahl der Palästinenser*innen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 1. November ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft gehalten wurden, von 1319 auf 2070.
Aussagen von freigelassenen Häftlingen und Menschenrechtsanwält*innen sowie Videoaufnahmen und Bilder veranschaulichen einige der Formen von Folter und anderen Misshandlungen, denen Gefangene in den letzten vier Wochen durch israelische Streitkräfte ausgesetzt waren. Dazu gehören schwere Schläge und Demütigungen. Die Gefangenen wurden unter anderem gezwungen, den Kopf gesenkt zu halten, bei der Zählung der Gefangenen auf dem Boden zu knien und israelische Lieder zu singen.
«Im letzten Monat haben wir einen deutlichen Anstieg der israelischen Verwaltungshaft, einer Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, die auf unbestimmte Zeit verlängert werden kann, beobachtet.» Heba Morayef, Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika
«Im letzten Monat haben wir einen deutlichen Anstieg der israelischen Verwaltungshaft, einer Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, die auf unbestimmte Zeit verlängert werden kann, beobachtet. Die Anwendung der Verwaltungshaft hatte bereits vor dem 7. Oktober einen 20-Jahres-Höchststand erreicht. Zeug*innenaussagen und Videobeweise deuten auf zahlreiche Vorfälle von Folter und anderen Misshandlungen durch israelische Streitkräfte hin, einschliesslich schwerer Schläge und absichtlicher Demütigung von Palästinenser*innen, die unter schlimmen Bedingungen festgehalten werden», sagte Heba Morayef, Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika.
«Die summarischen Tötungen und Geiselnahmen durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen am 7. Oktober sind Kriegsverbrechen und müssen als solche verurteilt werden. Aber die israelischen Behörden dürfen diese Angriffe nicht als Rechtfertigung für rechtswidrige Angriffe und kollektive Bestrafungen von Zivilpersonen im belagerten Gazastreifen sowie für die Anwendung von Folter, willkürliche Inhaftierungen und andere Verletzungen der Rechte palästinensischer Gefangener benutzen. Das Verbot der Folter kann niemals ausgesetzt oder ausser Kraft gesetzt werden.»