Amtliche Bezeichnung: Republik Jemen
Staatsoberhaupt: Abd Rabbo Mansour Hadi
Staats- und Regierungschef: Ahmed Obaid bin Dagher
Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte erneut zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Die bewaffnete Gruppe der Huthi und ihre Verbündeten, darunter Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh die Treue hielten, beschossen Wohnviertel in Taiz mit Granatwerfern und feuerten Artilleriegeschosse wahllos über die Grenze nach Saudi-Arabien. Dabei gab es Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Die jemenitische Regierung, die Huthi und mit ihnen verbündete Armeeeinheiten des ehemaligen Präsidenten Saleh sowie jemenitische Streitkräfte, die sich den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstellt hatten, griffen auf rechtswidrige Haftpraktiken wie Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen zurück. Frauen und Mädchen wurden nach wie vor Opfer von Diskriminierung und anderen Menschenrechtsverstössen wie Zwangsverheiratung und häusliche Gewalt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine öffentlich zugänglichen Berichte über Todesurteile und Hinrichtungen.
Hintergrund
Der bewaffnete Konflikt, der auch 2017 anhielt, verhärtete die territorialen Aufsplitterungen und erschwerte die Kontrolle der jeweiligen Gebiete weiter. Dabei standen sich die international anerkannte Regierung von Präsident Abd Rabbo Mansour Hadi, die von einer internationalen Militärallianz unter Führung Saudi-Arabiens unterstützt wurde, und die bewaffnete Gruppe der Huthi und mit ihr verbündete Streitkräfte, einschliesslich Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh loyal waren, gegenüber. Die Hauptstadt Sana’a und weite Gebiete des Landes befanden sich weiterhin unter der Kontrolle der Huthi-Saleh-Einheiten und ihrer Verbündeten. Die Regierung von Präsident Hadi kontrollierte die Gebiete im Süden des Jemen, darunter die Bezirke Lahidsch und Aden. Nachdem es zu einem Bruch zwischen Saleh und den Huthi gekommen war, wurde der ehemalige Präsident am 4. Dezember 2017 von Huthi-Kämpfern getötet, die ihre Kontrolle über Sana’a konsolidierten.
Währenddessen breiteten sich rivalisierende bewaffnete Splittergruppen immer weiter im Land aus und versuchten, inmitten des wirtschaftlichen Niedergangs des Jemen, weit verbreiteter Gesetzlosigkeit und fehlender funktionierender staatlicher Einrichtungen Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen.
Die nachlassende und in weiten Landstrichen gänzlich fehlende Autorität von Präsident Hadi wurde durch verschiedene Akteure und Einheiten weiter herausgefordert. Mithilfe ihres Obersten Politischen Rats übernahm die Huthi-Saleh-Allianz in den von ihr kontrollierten Gebieten teilweise staatliche Verantwortung und Aufgaben, wie z.B. die Ernennung von Gouverneuren und den Erlass von Regierungsdekreten.
Im Mai 2017 riefen der ehemalige Gouverneur von Aden, Aidarous al-Zubaydi, und der frühere Staatsminister Hani bin Brik den 26-köpfigen Südlichen mit Sitz in Aden ins Leben, dessen ausdrückliches Ziel ein unabhängiger Südjemen war und der breite Zustimmung in der Bevölkerung fand. Es fanden mehrere Sitzungen statt.
Der fortdauernde Konflikt führte zu einem politischen und sicherheitsrelevanten Vakuum und bot ein sicheres Umfeld für von Drittstaaten unterstützte bewaffnete Gruppen und Milizen. Einige dieser Streitkräfte wurden von den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien ausgebildet, finanziert und gefördert. Mehrere lokale Sicherheitskräfte, darunter die Hadrami-Elitetruppen und die Hizam-Brigaden, wurden von den Vereinigten Arabischen Emiraten bewaffnet und ausgebildet und waren den Behörden dieses Landes direkt unterstellt. Bei diesen Streitkräften gab es oft interne Machtkämpfe, oder sie verfolgten konkurrierende Interessen.
Die bewaffnete Gruppe Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) hatte weiterhin Gebiete im Süden des Landes unter ihrer Kontrolle und verübte Bombenanschläge in den Bezirken Aden, Abyan, Lahidsch und al-Bayda. Die Zahl der von US-Streitkräften durchgeführten Luftschläge sowie Angriffe mit ferngesteuerten Flugkörpern (Drohnen) gegen die AQAP verdreifachte sich. US-Streitkräfte führten auch mindestens zwei Bodenoffensiven durch. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) war weiterhin in Teilen des Landes aktiv, wenn auch in geringerem Ausmass.
Politische Verhandlungen zeitigten keine Fortschritte, und ein Ende der Feindseligkeiten war auch 2017 nicht abzusehen. Als Militäreinsätze und Kämpfe in und um die Hafenstädte von Mokha und al-Hudaida weitergingen, weigerten sich alle Konfliktparteien zu verschiedenen Zeitpunkten – abhängig davon, wer gerade militärische Erfolge zu verzeichnen hatte –, an dem von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Friedensprozess teilzunehmen.
Bewaffneter Konflikt
Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte wurden seit Beginn des Konflikts im März 2015 bis August 2017 insgesamt 5144 Zivilpersonen getötet, darunter mehr als 1184 Minderjährige, und über 8749 Zivilpersonen verletzt. Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – UNOCHA) gab an, dass mindestens 2,9 Mio. Menschen ihre Heimat verlassen mussten. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung war auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation teilte mit, dass mehr als 500000 Menschen mutmasslich an Cholera erkrankt seien, weil sauberes Wasser fehle und der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen nicht gewährleistet sei. Seit Ausbruch der Krankheit im Jahr 2016 waren fast 2000 Menschen an der Cholera gestorben. Der anhaltende Konflikt war eine der Hauptursachen für die Verbreitung der Cholera im Jemen.
Menschenrechtsverletzungen durch die Huthi und Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Saleh loyal waren, sowie durch regierungstreue Milizen
Die bewaffnete Gruppe der Huthi und ihre Verbündeten, darunter Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Saleh die Treue hielten, führten weiterhin wahllose Angriffe durch und verstiessen damit gegen das Völkerrecht. Sie feuerten wahllos Artilleriegeschosse und Mörsergranaten auf Wohngebiete ab, die von gegnerischen bewaffneten Kräften kontrolliert wurden oder umkämpft waren. Dabei gab es Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Die Stadt Taiz war besonders von Angriffen betroffen, die sich im Januar und im Mai noch verstärkten. Nach Angaben der Vereinten Nationen kamen bei einer Serie von Kampfhandlungen zwischen Huthi-Truppen und ihren Gegnern zwischen dem 21. Mai und dem 6. Juni 2017 mindestens 26 Zivilpersonen ums Leben, rund 61 erlitten Verletzungen. Die Huthi und ihre Verbündeten legten weiterhin international geächtete Antipersonenminen, die zahlreiche Zivilpersonen töteten oder verletzten. Am 15. September 2017 berichteten die Vereinten Nationen über eine weitere Serie von offenbar wahllosen Angriffen durch Huthi und ihre Verbündeten in Taiz. Bei einem Beschuss mit Granaten durch die Huthi kamen in einem Haus im Bezirk Shab al-Dhuba und auf dem al-Sameel-Markt drei Kinder ums Leben, sieben weitere wurden verletzt.
Die Huthi und ihre Verbündeten sowie regierungstreue Streitkräfte rekrutierten weiterhin Kindersoldaten und setzten sie bei Kampfhandlungen ein.
Menschenrechtsverstösse der von Saudi-Arabien geführten Militärallianz
Nach Angaben der Vereinten Nationen blieb die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, die Präsident Hadis Regierung unterstützte, während des Konflikts die Hauptursache für Todesfälle unter der Zivilbevölkerung. Die Militärallianz beging weiterhin schwere Verstösse gegen internationale Menschenrechtsnormen und gegen das humanitäre Völkerrecht, ohne dass die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen wurden.
Flugzeuge der Militärallianz warfen Bomben auf Gebiete, die von den Huthi und ihren Verbündeten kontrolliert wurden oder umkämpft waren. Die Bezirke Sana’a, Taiz, Hadschah und al-Hudaida gerieten besonders ins Fadenkreuz. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen verletzt oder getötet. Viele Angriffe der Allianz galten militärischen Zielen, andere waren jedoch wahllos, unverhältnismässig oder gezielt gegen Zivilpersonen und zivile Objekte wie Trauergesellschaften, Schulen, Märkte, Wohngebiete oder zivile Schiffe gerichtet.
Im März 2017 kamen vor der Küste der Hafenstadt al-Hudaida bei einem Hubschrauberangriff auf ein Schiff mit 146 somalischen Migranten und Flüchtlingen an Bord 42 Zivilpersonen ums Leben, 34 wurden verletzt. Im August starben bei einem weiteren Angriff auf ein Wohngebiet im Süden Sana’as 16 Zivilpersonen, 17 weitere wurden verletzt. Die meisten der Opfer waren Minderjährige.
Bei einigen Angriffen setzte die Militärallianz Munition ein, die nicht zielgenau war, darunter massive Bomben mit einem grossen Wirkungsradius, die weit über das unmittelbare Ziel hinaus zu Toten und Verletzten sowie Zerstörungen führten. Bei Angriffen im Bezirk Sada kamen zudem weiterhin Streubomben zum Einsatz, die unterschiedslos wirken und deren Anwendung weitgehend verboten ist. Diese Bomben, die eine Vielzahl von kleineren Bomben auf einem grossen Gebiet verteilen, explodieren beim Aufprall häufig nicht vollständig und stellen eine ständige Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar. Im Februar 2017 feuerte die Militärallianz in Brasilien hergestellte Raketen mit verbotener Streumunition auf Wohngebiete und landwirtschaftliche Anbauflächen in der Stadt Sada ab. Zwei Zivilpersonen, ein Mann und eine Frau, wurden verletzt, und es entstand Sachschaden
Luft- und Seeblockade
Die Militärallianz hielt an der von ihr verhängten teilweisen See- und Luftblockade fest, die im November 2017 verstärkt wurde. Angeblich sollte damit das von den Vereinten Nationen gebilligte Waffenembargo gegen die Huthi-Saleh-Einheiten durchgesetzt werden. Das ganze Jahr 2017 über schränkten diese Blockaden die Bewegungsfreiheit von Menschen und den Warenverkehr ein und verschärften damit die durch den Konflikt hervorgerufene humanitäre Krise mit Verstössen gegen das Recht auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard mit ausreichender Nahrung. Die Blockaden trugen dazu bei, dass sich die Unsicherheit bei der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung verschärfte, und leisteten der weltweit verheerendsten Cholera-Epidemie Vorschub. Im März 2017 berichtete die NGO Save the Children, dass die Militärallianz drei ihrer mit Hilfsgütern beladenen Schiffe am Einlaufen in den Hafen von al-Hudaida hinderte. Die Schiffe mussten über Aden ausweichen, was die Lieferung von Hilfsgütern um drei Monate verzögerte. Im August 2017 verwehrte die Militärallianz vier Schiffen von UNOCHA, die mehr als 71000 Tonnen Kraftstoff beförderten, den Zugang nach al-Hudaida. Laut Angaben von UNOCHA verweigerte die Militärallianz im November 29 Schiffen, die mit wichtigen Versorgungsgütern beladen waren, den Zugang zum Hafen von al-Hudaida.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Die Huthi-Saleh-Einheiten, Truppen der jemenitischen Regierung und Streitkräfte, die den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstanden, führten willkürliche und gesetzeswidrige Inhaftierungen durch. Amnesty International dokumentierte eine Reihe solcher Fälle in Sana’a und Marib, wo Zivilpersonen lediglich in Gewahrsam genommen wurden, um sie als Druckmittel bei einem zukünftigen Gefangenenaustausch zu missbrauchen. Dies kommt einer Geiselnahme gleich und stellt einen Verstoss gegen das internationale humanitäre Völkerrecht dar.
In Sana’a und anderen von den Huthi und ihren Verbündeten kontrollierten Gebieten wurden erneut Kritiker und Oppositionelle sowie Journalisten, Privatpersonen, Menschenrechtsverteidiger und Angehörige der Religionsgemeinschaft der Baha’i willkürlich festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Fünf Angehörige der Baha’i befanden sich Ende des Jahres noch in Haft. Einer der Männer wurde bereits fast vier Jahre festgehalten. Die Huthi beschuldigten ihn des Abfalls vom islamischen Glauben (Apostasie), worauf laut nationalem Recht die Todesstrafe steht.
Die von den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützten jemenitischen Streitkräfte in Aden hielten Personen willkürlich in Haft oder liessen sie verschwinden. Amnesty International dokumentierte im Laufe des Jahres 13 Fälle von willkürlicher Inhaftierung und Verschwindenlassen. Einige der Häftlinge wurden ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten oder fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Angehörige der Religionsgemeinschaft der Baha’i wurden seit neun Monaten auf dem Flughafen von Aden willkürlich von lokalen, von den Vereinigten Arabischen Emiraten gestützten Streitkräften ohne Anklageerhebung festgehalten.
Am 27. April 2017 nahmen die international anerkannten jemenitischen Regierungsstreitkräfte Professor Mustafa al-Mutawakel, eine bekannte politische Persönlichkeit, in Marib fest. Er befand sich Ende 2017 noch ohne Anklageerhebung in Haft.
Straflosigkeit
Seit Beginn des bewaffneten Konflikts verübten alle Beteiligten schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen internationale Menschenrechtsnormen und gingen dafür straffrei aus.
Seit ihrer Einsetzung durch die jemenitische Regierung im September 2015 hat die Nationale Untersuchungskommission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen noch immer keine unverzüglichen, unparteiischen und wirksamen Untersuchungen im Einklang mit internationalen Standards eingeleitet, die zur Aufklärung von mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen beigetragen hätten, welche von allen am Konflikt beteiligten Parteien begangen worden waren. Gleichermassen wies das von der internationalen Militärallianz unter Führung Saudi-Arabiens ernannte Gemeinsame Ermittlungs- und Bewertungsteam (Joint Investigation Assessment Team – JIAT) bezüglich Unparteilichkeit und Unabhängigkeit noch gravierende Mängel auf.
Die starke Zunahme von bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften jenseits aller Führung oder Kontrolle sowie die wenig wirksame Kontrolle der Zentralregierung über ihre Sicherheitskräfte und ihre Gebiete vergrösserten den Freiraum für Straflosigkeit noch weiter. In ihrem Zwischenbericht äusserte die UN-Expertengruppe zum Jemen Besorgnis darüber, dass die Mitgliedstaaten in der Militärallianz sich vorsätzlich ihrer Rechenschaftspflicht und Verantwortung entzögen, indem sie sich hinter der Koalition versteckten.
Die vom UN-Menschenrechtsrat im September 2017 verabschiedete Resolution über die Einsetzung einer Expertengruppe, die Menschenrechtsverstösse aller am Konflikt beteiligten Parteien untersuchen soll, gehört zu den positiven Entwicklungen. Dies wäre ein erster Schritt, um den Opfern von Menschenrechtsverstössen und schweren Verstössen gegen das Völkerrecht Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Die Huthi und ihre Verbündeten sowie bewaffnete Splittergruppen in Taiz, Aden und Sana'a gingen gezielt gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor und schränkten das Recht auf freie Meinungsäusserung in den von ihnen de facto verwalteten Gebieten ein.
Die Huthi und ihre Verbündeten hielten seit nunmehr über zwei Jahren mindestens neun Journalisten ohne Anklageerhebung willkürlich fest. Bewaffnete Gruppen und Sicherheitskräfte in Aden und Taiz töteten, schikanierten, bedrohten, inhaftierten und in einigen Fällen folterten Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, von denen einige zur Selbstzensur oder zur Flucht aus dem Jemen gezwungen wurden.
Die von Saudi-Arabien geführte internationale Militärallianz und die jemenitische Regierung verweigerten Journalisten die Einreise ins Land. Die Vereinten Nationen durften auf ihren Flügen in den Jemen keine Journalisten mehr mitnehmen. Die Berichterstattung wurde so auf ein Minimum beschränkt und quasi eine Nachrichtensperre verhängt. Diese Einschränkungen wurden im Mai 2017 auch auf Menschenrechtsorganisationen ausgeweitet.
RECHTE VON FRAUEN
Der fortdauernde Konflikt verschlechterte die bereits bestehende Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Frauen und Mädchen. Vor allem in den Bezirken Taiz, Hadschah, al-Hudaida, Ibb und Sana’a wurden vermehrt Kinderehen geschlossen. Gesellschaftliche und gesetzliche Schutzmechanismen – so unzureichend sie auch waren – brachen zusammen und boten noch weniger Schutz für Frauen und Mädchen. Ihre Möglichkeiten, im Fall von sexualisierter und anderer Gewalt, wie weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und anderer Verstösse, ihre Rechte einzuklagen, wurden noch mehr eingeschränkt.
TODESSTRAFE
Die Todesstrafe war nach wie vor für eine grosse Anzahl von Straftaten vorgesehen. Es gab jedoch keine öffentlich zugänglichen Informationen zu Todesurteilen oder Hinrichtungen. Am 12. April 2017 sprach ein Gericht in der von der Huthi-Saleh-Allianz kontrollierten Hauptstadt Sana’a den Journalisten Yahya al-Jubaihi schuldig und verurteilte ihn wegen Spionage zum Tode. Damit verhängten die Huthi-Saleh-Behörden zum ersten Mal ein Todesurteil. Yahya al-Jubaihi kam jedoch im September 2017 frei.