Die Zentrale von Amnesty International hat sich im Fall der festgehaltenen Schweizer schriftlich an die libyschen Behörden gewandt. Die Menschenrechtsorganisation verlangt in einem Brief, dass der Aufenthaltsort der beiden Männer bekannt gegeben wird. Die Schweizer müssen umgehend Zugang zu Anwälten und zu medizinischer Versorgung erhalten, dazu Kontakt zu ihren Familienangehörigen und zur Schweizer Botschaft.
Die beiden Männer sind frei zu lassen, falls ihnen kein strafbares Delikt vorgeworfen wird und sie nicht in einem fairen Gerichtsverfahren verurteilt worden sind. Diese Forderungen hat Amnesty International den libyschen Behörden klar kommuniziert.
Die Zentrale von Amnesty International ist überzeugt, dass eine Intervention der Menschenrechtsorganisation eine positive Wirkung auf den Fall haben kann. Am 15. Oktober 2009 wurden 88 Libyer der «Libyan Islamic Fighting Group» und anderen oppositionellen Gruppierungen frei gelassen. Eine grosse Zahl dieser Personen war willkürlich festgehalten worden. Amnesty International setzte sich für die Freilassung dieser Gefangenen ein, nachdem die Menschenrechtsorganisation im Mai 2009 eine Mission in Libyen durchgeführte hatte.
Die erfolgte Freilassung ist ein Bespiel dafür, dass die libysche Regierung positiv auf Interventionen reagieren kann in Fällen, in denen Personen zu Unrecht festgehalten werden.
Amnesty International wartet nun auf eine Antwort der libyschen Behörden. Danach wird die Zentrale in London darüber entscheiden, welche weiteren Schritte in diesem Fall unternommen werden.
Medienmitteilung veröffentlicht: London/Zürich, 2. November 2009
Medienkontakt