«Amnesty International begrüsst die Tatsache, dass die beiden Schweizer nicht mehr in geheimer Haft gehalten werden und in die Schweizer Botschaft in Tripolis zurückkehren konnten. Dies ist bereits ein grosser Forschritt im Hinblick auf die Respektierung ihrer Grundrechte und eine grosse Erleichterung für die Familien», erklärte Daniel Graf, Mediensprecher von Amnesty International.
Amnesty International hat keine Kenntnisse über die Haftbedingungen der beiden Schweizer. Eine geheime Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt ist für die Gefangenen und auch für die Familien eine Form von psychischer Folter. Die betroffenen Personen werden zweifellos eine psychologische Unterstützung brauchen, um diese traumatische Erfahrung verarbeiten zu können.
«Unser Hauptsitz in London hat bisher keine Antwort auf den Brief erhalten, den Amnesty International vergangenen Montag an die libyschen Behörden geschickt hatte. Die Menschenrechtsorganisation weiss deshalb nicht, ob der Brief in irgendeiner Weise eine Rolle bei der Freilassung gespielt hat. Sicher ist aber, dass alle Interventionen an die Adresse der libyschen Behörden zum Entscheid beigetragen haben, die Geiseln freizulassen», sagte Daniel Graf.
Die Rückkehr der Schweizer in die Botschaft kann aber nur ein erster Schritt sein. Amnesty International fordert, dass die Schweizer ihre Bewegungsfreiheit wieder erhalten. Die beiden Männer haben das Recht auf eine Rückkehr in die Schweiz, falls sie nicht wegen eines anerkannten Straftatbestandes vor Gericht gestellt werden.
Medienmitteilung veröffentlicht: Zürich, 9. November 2009
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