Amnesty International befürchtet nach dem ersten Verfahren, dass die Anklage gegen Max Göldi und Rachid Hamdani politisch motiviert ist. Für die Menschenrechtsorganisation besteht die begründete Sorge, dass den beiden Schweizern ein faires Verfahren gemäss Artikel 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vorenthalten wird. Der von Libyen unterzeichnete Pakt garantiert ein faires und öffentliches Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Bereits die Verzögerung des ersten Gerichtsverfahrens, das erst am 16. November 2009 eingeleitet wurde, steht im Widerspruch zu Artikel 14 (c) des genannten Pakts. Auch das Recht auf Verteidigung wurde stark eingeschränkt. Artikel14 (b) des Paktes hält fest, dass ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung und zum Kontakt mit einem Verteidiger eingeräumt werden muss. Tatsache ist, dass Max Göldi und Rachid Hamdani - nach mehr als 50 Tagen Isolationshaft am 9. November 2009 - zu einer gerichtlichen Anhörung gebracht wurden, ohne dass vor Ort ein Anwalt anwesend war. Ihre Bitte, einen Rechtsvertreter beiziehen zu können, wurde abgelehnt. Der Anwalt erhielt erst wenige Tage vor Prozessbeginn Einsicht in die Akten. Vor Gericht hatte der Anwalt am 30. November keine Möglichkeit, die Argumente der Verteidigung darzulegen.
Das Gericht fällte das Urteil noch am selben Tag. Max Göldi und Rachid Hamdani wurden zu 16 Monaten Gefängnis und zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, Einreisebestimmungen verletzt zu haben. Die Berufungsverhandlung ist auf den 22. Dezember angesetzt. Die beiden Schweizer sind für den 19. und 20. Dezember zu einem weiteren Gerichtstermin aufgeboten worden. Sie sollen gewerbliche und steuerrechtliche Vorschriften verletzt haben. Gemäss Amnesty International erhielten weder die Beschuldigten noch ihre Rechtsvertretung bis heute eine Anklageschrift. Es ist deshalb zu befürchten, dass nicht genug Zeit vorhanden ist, um die Verteidigung vorzubereiten.
Amnesty International spricht sich gegen Gefängnisstrafen aus, falls Personen Aufenthaltsvorschriften in einem Land verletzen. Die Menschenrechtorganisation verlangt deshalb von den libyschen Behörden, dass die ausgesprochenen Gefängnisstrafen gegen Max Göldi und Rachid Hamdani aufgehoben werden.
Amnesty International fordert zudem die libyschen Behörden auf, das zweite Verfahren gegen Max Göldi und Rachid Hamdani einzustellen, falls keine substanziellen Anschuldigungen gegen sie vorgebracht werden. In diesem Fall muss den beiden Schweizern ohne Aufschub eine Ausreise aus Libyen und die Rückkehr in die Schweiz erlaubt werden.
Medienmitteilung veröffentlicht: London/Zürich, 15. Dezember 2009.
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