Saudi Arabien Drohende Hinrichtung einer Hausangestellten

9. November 2010
Der Oberste Gerichtshof Saudi-Arabiens hat das Todesurteil gegen die 22-jährige Rizana Nafeek, eine Hausangestellte aus Sri Lanka, bestätigt. Die Frau war wegen eines Mordes zum Tode verurteilt worden, den sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben soll. Wenn der saudische König das Urteil bestätigt, droht der 22-Jährigen die sofortige Hinrichtung.

Rizana Nafeek war im Mai 2005 unter der Anklage verhaftet worden, ein in ihrer Obhut befindliches Kind getötet zu haben. Zum Tatzeitpunkt war sie erst 17 Jahre alt. Ein Gericht in der westlich der Hauptstadt Riad gelegenen Stadt Dawadmi hatte Rizana Nafeek am 16. Juni 2007 zum Tode verurteilt. Das zuständige Kassationsgericht hielt das Urteil aufrecht und leitete es an den Obersten Richterrat zur Ratifizierung weiter. Der Rat sah jedoch zusätzlichen Klärungsbedarf und verwies das Urteil deshalb zurück an die Vorinstanz. Der Fall ging daraufhin an verschiedene Gerichte zur Beratung, bis schliesslich am oder um den 25. Oktober 2010 herum der Oberste Gerichtshof von Riad das Todesurteil aufrecht erhielt. Anschliessend wurde das Urteil dem saudischen König zur Ratifizierung zugeleitet. Sollte auch er dem Todesurteil zustimmen, könnte die Rizana Nafeeks Hinrichtung durch Enthaupten innerhalb kürzester Zeit stattfinden.

Die junge Frau hatte weder in der Untersuchungshaft noch während ihres ersten Prozesses Zugang zu anwaltlicher Beratung. Während der Verhöre hatte sie den Mord «gestanden», ihr Geständnis jedoch später mit der Begründung zurückgezogen, es sei ihr nach der Anwendung körperlicher Gewalt abgenötigt worden. Bei dem Mann, der ihre Aussagen vom Tamilischen in die saudische Sprache übersetzt hatte, hatte es sich nicht um einen diplomierten Übersetzer gehandelt. Möglicherweise sind dadurch einige nicht korrekte Formulierungen in die übersetzte Aussage eingeflossen. Mittlerweile lebt der Mann nicht mehr in Saudi-Arabien

Rizana Nafeek war im Mai 2005 nach Saudi-Arabien gereist, um dort als Hausmädchen zu arbeiten. In dem von ihr mitgeführten Pass war ihr Geburtsdatum mit Februar 1982 angegeben, laut Geburtsurkunde kam sie jedoch erst im Februar 1988 zur Welt. Somit wäre sie zum Tatzeitpunkt gerade einmal 17 Jahre alt gewesen. Nach Kenntnis von Amnesty hatte man Rizana Nafeek nicht gestattet, dem Gericht ihre Geburtsurkunde oder einen anderen Nachweis ihres Alters vorzulegen. Vielmehr verliess sich das Gericht auf die Angaben in ihrem Pass und ging infolge dessen von einem Alter von 23 Jahren zum Tatzeitpunkt aus. Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das die Hinrichtung von Menschen untersagt, die im Alter von weniger als 18 Jahren straffällig geworden sind.

Hintergrundinformationen

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In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine recht-liche Vertretung zugestanden und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen sind zulässig. 
Amnesty International hat vor kurzem einen Bericht über die Todesstrafe in Saudi-Arabien veröffentlicht, in dem auf die häufige Verhängung der Todesstrafe und auf die unverhältnismässig hohe Zahl an Hinrichtungen von ausländischen Staatsangehörigen aus sogenannten Entwicklungsländern verwiesen wurde. Nähere Informationen finden Sie unter im Bericht: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (pdf, 1 MB)