Saudi-Arabien: Briefaktion Siti Zainab Binti Duhri Rupa Einer ehemaligen Hausangestellten droht die Hinrichtung

Siti Zainab Binti Duhri Rupa, indonesische Staatsangehörige und Mutter von zwei Kindern, ist in Gefahr, hingerichtet zu werden. Seit 1999 befindet sie sich im Gefängnis von Medina. Sie soll an einer ...

121023_Siti Zainab Binti Duhri Rupa.jpg Siti Zainab Binti Duhri Rupa © Documentation of CIMW

Siti Zainab Binti Duhri Rupa, indonesische Staatsangehörige und Mutter von zwei Kindern, ist in Gefahr, hingerichtet zu werden. Seit 1999 befindet sie sich im Gefängnis von Medina. Sie soll an einer psychischen Erkrankung leiden. Amnesty International hat die Behörden aufgefordert, das Todesurteil umzuwandeln.

Indonesischen Quellen zufolge gestand Siti Zainab Binti Duhri Rupa im November 1999, ihre Arbeitgeberin erstochen zu haben.

In den Verhören sagte sie aus, dass sie von ihrer Arbeitgeberin misshandelt worden sei. Bei den Verhören hatte die Polizei den Eindruck, dass Siti Zainab Binti Duhri Rupa unter einer psychischen Krankheit litt. Zu keiner Zeit hatte sie Zugang zu einem Rechtsbeistand oder Konsulatsangehörigen.

Vor ihrer Festnahme hatte Siti Zainab Binti Duhri Rupa zwei Briefe verschickt, in denen sie berichtete, dass ihre Arbeitgeberin und deren Sohn sich ihr gegenüber grausam verhalten hatten.

Amnesty International fordert die saudi-arabischen Behörden schon seit 1999 auf, das Todesurteil umzuwandeln. Laut Resolution 2004/67 des UN-Menschenrechtsausschusses darf die Todesstrafe nicht gegen Personen verhängt oder an ihnen vollstreckt werden, wenn diese an einer psychischen Erkrankung leiden.


Briefvorschlag und Forderungen

Majestät

Siti Zainab Binti Duhri Rupa, indonesische Staatsangehörige und Mutter von zwei Kindern, ist in Gefahr, hingerichtet zu werden. Seit 1999 befindet sie sich im Gefängnis von Medina. Sie soll an einer psychischen Erkrankung leiden. Amnesty International hat die Behörden aufgefordert, das Todesurteil umzuwandeln.

Indonesischen Quellen zufolge gestand Siti Zainab Binti Duhri Rupa im November 1999, ihre Arbeitgeberin erstochen zu haben.

In den Verhören sagte sie aus, dass sie von ihrer Arbeitgeberin misshandelt worden sei. Bei den Verhören hatte die Polizei den Eindruck, dass Siti Zainab Binti Duhri Rupa unter einer psychischen Krankheit litt. Zu keiner Zeit hatte sie Zugang zu einem Rechtsbeistand oder Konsulatsangehörigen.

Vor ihrer Festnahme hatte Siti Zainab Binti Duhri Rupa zwei Briefe verschickt, in denen sie berichtete, dass ihre Arbeitgeberin und deren Sohn sich ihr gegenüber grausam verhalten hatten.

Amnesty International fordert die saudi-arabischen Behörden schon seit 1999 auf, das Todesurteil umzuwandeln. Laut Resolution 2004/67 des UN-Menschenrechtsausschusses darf die Todesstrafe nicht gegen Personen verhängt oder an ihnen vollstreckt werden, wenn diese an einer psychischen Erkrankung leiden.

Ich bin besorgt um die Gesundheit von Siti Zainab Binti Duhri Rupa und fordere Sie auf, das Todesurteil umzuwandeln. Ich bitte Sie nachdrücklich darum, dass ihr ein Rechtsbeistand sowie eine Übersetzerin bzw. Dolmetscherin zur Verfügung gestellt werden. Siti Zainab Binti Duhri Rupa muss zudem medizinisch versorgt werden und mit Vertretern des indonesischen Konsulats in Kontakt treten können.

Hochachtungsvoll,

 


 

Höflich formulierter Brief an:

His Majesty King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosque
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
Arabie saoudite
Fax (par l’intermédiaire du ministère de l’Intérieur) : +966 1403 3125

Kopie an:

Ambassade du Royaume d'Arabie Saoudite
Kramburgstrasse 12
3006 Berne
Fax: 031 351 45 81
E-mail: chemb@mofa.gov.sa

Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen von Oktober 2012 | Word-Version herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren