Rizana Nafeek wurde am 9. Januar 2013 in der saudischen Stadt Dawadmi durch Enthauptung hingerichtet. Sie war in einem zweifelhaften Prozess im Juni 2007 für die Tötung eines Säuglings, den sie als 17jähriges Kindermädchen betreut hatte, zum Tod verurteilt worden.
Amnesty International setzte sich noch in den letzten Tagen beim saudischen König Abdullah für eine Begnadigung ein – insbesondere mit dem Hinweis auf das jugendliche Alter des Kindermädchens sowie Zweifel an der Rechtmässigkeit des Verfahrens.
Keine Hinrichtung von Jugendlichen
Da Saudi Arabien die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, dürfte das Land die Todesstrafe nicht anwenden für Personen, die jünger als 18 Jahre zum Zeitpunkt der Tat waren. Im Falle von Zweifeln über das Alter müssen die Gerichte die angeklagte Person als jugendlich betrachten.
Rizana Nafeek war 2005 mit einem Pass in Saudi Arabien eingereist, der sie als 23jährige ausgab, um im Lande Arbeit als Hausangestellte zu finden. In ihrem Prozess wies sie einen Geburtsschein vor, der sie als Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat auswies. Der Geburtsschein wurde vom Gericht jedoch nicht beachtet.
Unfaires Verfahren
Die junge Frau hatte weder in der Untersuchungshaft noch während ihres ersten Prozesses Zugang zu anwaltlicher Beratung. Während der Verhöre hatte sie den Mord «gestanden», ihr Geständnis jedoch später mit der Begründung zurückgezogen, es sei ihr nach der Anwendung körperlicher Gewalt abgenötigt worden.
Bei dem Mann, der ihre Aussagen vom Tamilischen in die saudische Sprache übersetzt hatte, hatte es sich nicht um einen diplomierten Übersetzer gehandelt. Möglicherweise sind dadurch einige nicht korrekte Formulierungen in die übersetzte Aussage eingeflossen.
Todesstrafe und Diskriminierung
Saudi Arabien wendet die Todesstrafe für eine grosse Anzahl von Delikten an und viele ihrer Opfer sind Ausländerinnen und Ausländer – meistens ArbeitsmigrantInnen aus armen Ländern. Im Jahr 2012 wurden 79 Menschen in Saudi Arabien hingerichtet, 27 davon waren AusländerInnen.
Die Prozesse in Saudi Arabien entsprechen nicht den internationalen Anforderungen für ein faires Verfahren. Besonders ausländische Angeklagte sind benachteiligt – wegen sprachlicher Schwierigkeiten, weil sie schlecht über ihre Rechte informiert und oft ohne Anwalt sind.