Amnesty International liegen Informationen vor, wonach Beamte des Innenministeriums letzte Woche Gefangene, die aufgrund ihrer freien Meinungsäusserung in Haft sind, kontaktiert haben mit der Frage, ob sie einer an bestimmte Bedingungen geknüpften Freilassung zustimmen würden. Die saudische Regierung hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Amnestien beschlossen. Die Betroffenen mussten sich jeweils für ihre «Vergehen» entschuldigen und versprechen, ihre (legitimen) politischen oder publizistischen Aktivitäten einzustellen.
Amnestien mit Maulkorb verletzen die Meinungsfreiheit
Amnesty begrüsst es zwar, dass die Freilassung von Gewissensgefangenen offenbar Teil einer Reihe von Reformen der umgebildeten Regierung sein soll. Amnestierungen unter der Bedingung, auf das Recht der friedlichen Meinungsäusserung zu verzichten, sind jedoch nicht akzeptabel und stellen ihrerseits eine Verletzung dieses Grundrechts dar. Die Betroffenen hätten gar nie verhaftet werden dürfen und müssen bedingungslos freigelassen werden.
Raif Badawi steht für viele andere Gewissengefangene
Amnesty International verfügt über die Namen von mehr als einem Dutzend Gewissensgefangenen, die allein aufgrund ihrer freien Meinungsäusserung in Haft sind. Darunter befinden sich Raif Badawi, Waleed Abu al-Khair, Sheikh Suliaman al-Rashudi, Dr. Abdullah al-Hamid, Dr. Mohammed al-Qahtani, Dr. Abdulaziz al-Khodr, Mohammed al-Bajadi, Fowzan al-Harbi, Dr. Abdulrahman al-Hamid, Saleh al-Ashwan, Omar al-Sa’id, Fadhel al-Manasif, Loujain al-Hathloul und Maysaa al-Amoudi. Bisher ist Amnesty nicht bekannt, dass auch Raif Badawi mit dem Angebot einer «Amnestie mit Maulkorb» kontaktiert worden wäre.
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