Den drei Männern droht die Hinrichtung, nachdem sie im Oktober 2014 vom Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court - SCC) in der Hauptstadt Riad, das für terrorismusbezogene Fälle zuständig ist, in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt wurden. Das Urteil basierte auf «Geständnissen», die Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon ihren Angaben nach unter Folter und anderen Misshandlungen abgegeben hatten. Zudem wurde ihnen während der Untersuchungshaft der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Ali al-Nimr wurde darüber hinaus auch nach seiner Verurteilung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, sodass er kein Rechtsmittel gegen sein Todesurteil einlegen konnte.
Die Todesurteile wurden 2015 ohne das Wissen der drei Männer, ihrer Familien und Rechtsbeistände durch ein Berufungsgericht und durch den Obersten Gerichtshof von Saudi-Arabien bestätigt. Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, können Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon jederzeit hingerichtet werden, sobald der König die Urteile bestätigt.
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