Am 28. Dezember 2020 wurde Loujain al-Hathloul wegen «Spionage mit ausländischen Parteien» und «Verschwörung gegen das Königreich» verurteilt.
Sie war im Jahr 2018 wie 12 weitere Frauenrechtsaktivistinnen willkürlich verhaftet worden, weil sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatte und sich für die Rechte der Frauen eingesetzt und das Ende des männlichen Vormundschaftssystems in Saudi-Arabien gefordert hatte. Zu den weiteren inhaftierten Frauenrechtlerinnen gehören Samar Badawi - die Schwester von Raif Badawi - , Nassima al-Sada, Nouf Abdulaziz und Maya'a al-Zahrani.
Das Gericht hat 2 Jahre und 10 Monate der Haftstrafe von Loujain al-Hathloul ausgesetzt und ihren Beginn auf Mai 2018 zurückdatiert, was bedeutet, dass sie nur noch drei Monate zu verbüssen hat.
«Mit diesem zutiefst fehlerhaften Prozess und dem fortgesetzten unerbittlichen Vorgehen gegen Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen hat Saudi-Arabien bewiesen, dass seine Rhetorik über Menschenrechtsreformen völlig hohl ist», sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International.
«Loujain al-Hathloul hat bereits mehr als 900 Tage in Haft verbracht, während derer sie Folter, sexuelle Belästigung und andere Formen der Misshandlung ertragen musste.» Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International.
«Loujain al-Hathloul hat bereits mehr als 900 Tage in Haft verbracht, während derer sie Folter, sexuelle Belästigung und andere Formen der Misshandlung ertragen musste, in Einzelhaft gehalten wurde und ihr der Zugang zu ihrer Familie verwehrt wurde. Wir sind äusserst besorgt um ihr Wohlergehen und ihre Sicherheit. Bis zu ihrer Freilassung muss Loujain Zugang zu ihrer Familie und einem Arzt oder einer Ärztin ihrer Wahl gewährt werden.»
Amnesty International wiederholt seine Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller saudischen Menschenrechtsverteidiger*innen und Frauenaktivist*innen, die sich noch in Haft befinden, wie auch, dass die Anklagen gegen alle 13 Aktivist*innen, die wegen der Förderung von Frauenrechten vor Gericht stehen, fallen gelassen werden.