Loujain al-Hathloul © privat
Loujain al-Hathloul © privat

Good News Saudi-Arabien Frauenrechtsverteidigerin Loujain al-Hathloul endlich frei

Medienmitteilung 10. Februar 2021, London/Bern – Medienkontakt
Nach fast drei Jahren willkürlicher Haft ist die saudi-arabische Menschenrechtsverteidigerin Loujain al-Hathloul aus dem Gefängnis entlassen worden – ein ebenso erfreulicher wie längst überfälliger Schritt. Amnesty International fordert die saudischen Behörden auf, alle Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewissensgefangenen umgehend freizulassen.

Die saudische Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul war am 28. Dezember 2020 in einem unfairen Prozess zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatte sich für die Aufhebung des in Saudi-Arabien geltenden Fahrverbots für Frauen eingesetzt und das Ende der männlichen Vormundschaft gefordert. Nun wurde sie endlich aus dem Gefängnis entlassen.

Vom 17. Mai 2018 bis zum 13. März 2019 wurde Loujain al-Hathloul ohne Anklage oder Prozess festgehalten. Zwischen 2019 und 2020 musste sie zudem wiederholt längere Zeit in Einzelhaft verbringen. In den ersten drei Monaten ihrer Haft war Loujain al-Hathloul Folter, sexualisiertem Missbrauch und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt, während sie ohne Kontakt zu ihrer Familie oder ihrem Rechtsbeistand in Einzelhaft gehalten wurde.

«Nichts kann die grausame Behandlung, die sie erlitten hat, und die Ungerechtigkeit ihrer Inhaftierung wieder gut machen.» Lynn Maalouf, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika von Amnesty International

Als Reaktion auf Freilassung Loujain al-Hathloul sagte die stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika von Amnesty International, Lynn Maalouf:

«Loujain al-Hathlouls Freilassung nach einer erschütternden Tortur im Gefängnis in Saudi-Arabien − die fast drei Jahre dauerte − ist eine unglaubliche Erleichterung, aber längst überfällig. Nichts kann die grausame Behandlung, die sie erlitten hat, und die Ungerechtigkeit ihrer Inhaftierung wieder gut machen. Während ihrer Zeit im Gefängnis wurde sie gefoltert und sexuell belästigt, in Einzelhaft gehalten. Monatelang  wurde ihr der Zugang zu ihrer Familie verwehrt. Die saudischen Behörden müssen sicherstellen, dass die Verantwortlichen für ihre Folter und andere Misshandlungen vor Gericht gestellt werden. Sie müssen auch gewährleisten, dass Loujain al-Hathloul keinen weiteren Strafmassnahmen wie einem Reiseverbot unterworfen wird.»

Loujain al-Hathloul hätte niemals auch nur eine einzige Sekunde hinter Gittern verbringen dürfen. Sie wurde einzig dafür bestraft, dass sie sich mutig für die Rechte der Frauen in Saudi-Arabien eingesetzt und ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen hat.

Hintergrund

Am 28. Dezember 2020 wurde Loujain al-Hathloul vom Spezialstrafgericht zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt - teilweise ausgesetzt zu zwei Jahren und zehn Monaten. Sie wurde wegen «Spionage» und «Verschwörung gegen das Königreich» angeklagt, weil sie sich für die Rechte der Frauen eingesetzt und das Ende des männlichen Vormundschaftssystems in Saudi-Arabien gefordert hatte. Amnesty hat erst in diesen Tagen eine erneute Briefaktion für ihre Freilassung lanciert.

Amnesty International fordert die saudi-arabischen Behörden auf, alle Menschenrechtsverteidiger und Gewissensgefangenen, die allein wegen der Forderung nach Reformen und der Verteidigung von Grundrechten inhaftiert sind, sofort und bedingungslos freizulassen. Zu den Inhaftierten gehören Mohammed al-Bajadi, Gründungsmitglied der saudischen Vereinigung für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA) und prominenter Menschenrechtsverteidiger, sowie Salman al-Awda, ein reformorientierter Geistlicher, dem wegen einer Meinungsäusserung in einem Tweet die Todesstrafe droht.