Völkerrechtlich verboten ist der Beschuss von Wohngebieten durch Artillerie, wie dies die syrische Armee seit Monaten systematisch praktiziert. Daran ändern auch vorherige Räumungsbefehle nichts - eine Praxis, welche die Armee offenbar in den letzten Tagen unter anderem in Damaskus angewendet hat.
Mit der zunehmenden Schlagkraft der "Freien Syrischen Armee" steigt auch die völkerrechtliche Verantwortung der Rebellen. Zunehmende Berichte über die Tötung und Folterung gefangener Mitglieder der Sicherheitsorgane geben zur grosser Besorgnis Anlass.