Das Militärgefängnis Saydnaya liegt 30 Kilometer nördlich von Damaskus. Das Gefängnis untersteht dem syrischen Verteidigungsministerium und wird von der Militärpolizei betrieben. Saydnaya gelangte zu trauriger Berühmtheit wegen dem Einsatz von Folter und exzessiver Gewalt nach einem Gefangenenaufstand 2008.   © Digitalglobe 2016
Das Militärgefängnis Saydnaya liegt 30 Kilometer nördlich von Damaskus. Das Gefängnis untersteht dem syrischen Verteidigungsministerium und wird von der Militärpolizei betrieben. Saydnaya gelangte zu trauriger Berühmtheit wegen dem Einsatz von Folter und exzessiver Gewalt nach einem Gefangenenaufstand 2008. © Digitalglobe 2016

«Ein historischer Schritt für die Gerechtigkeit» Prozess gegen zwei syrische Folterer in Deutschland

Medienmitteilung 23. April 2020, London/Bern – Medienkontakt
Der Prozess gegen Anwar Raslan und Eyad al-Gharib, zwei ehemalige Geheimdienstoffiziere der syrischen Regierung, hat am 23. April 2020 vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Deutschland) begonnen. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Es handelt sich um den weltweit ersten Prozess zu Staatsfolter in Syrien.

TRIAL International und Amnesty International begrüssen die Eröffnung des Prozesses gegen die beiden ehemaligen Offiziere der Geheimdienste der syrischen Regierung als «wichtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit». Anwar Raslan wird Folter, Vergewaltigung und schwere sexuelle Gewalt zur Last gelegt. Eyad al-Gharib muss sich wegen Komplizenschaft zu Folter in rund dreissig Fällen vor Gericht verantworten. 

 «Dieser Prozess ist ein historischer Meilenstein im Kampf um Gerechtigkeit für die zehntausenden von Menschen, die unrechtmässig in den Gefängnissen und Haftanstalten der syrischen Regierung inhaftiert, gefoltert und getötet wurden», sagte Alain Bovard, Jurist und Sprecher der Schweizer Sektion von Amnesty Interanational.

«Dieser Prozess ist ein historischer Meilenstein im Kampf um Gerechtigkeit für die zehntausenden von Menschen, die unrechtmässig in den Gefängnissen und Haftanstalten der syrischen Regierung inhaftiert, gefoltert und getötet wurden» Alain Bovard, Jurist, Amnesty International Schweiz 

 «Dieser Prozess wäre nicht möglich gewesen ohne den Mut und die Aufopferung der syrischen Überlebenden, der Familien der Opfer und einer Vielzahl weiterer Personen und Organisationen, die sich unermüdlich und oft unter Lebensgefahr für Gerechtigkeit und Wahrheit eingesetzt haben.» Amnesty und TRIAL International heben insbesondere die Arbeit der deutschen Organisation ECCHR und der syrischen Organisationen SCLSR und SCM hervor.

Grenzüberschreitender Kampf gegen Straflosigkeit

Mit dem Prozess, der auf dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit beruht, übernimmt Deutschland eine Pionierrolle im Kampf gegen die Straflosigkeit.

Tatsächlich betreffen die Ermittlungen der deutschen Behörden nicht nur diejenigen der beiden Angeklagten, sondern die schweren Verbrechen des Regimes von Baschar al-Assad in Syrien insgesamt. Die von den deutschen Ermittlern gesammelten Beweise könnten als Datenbasis für zukünftige Strafverfolgungen gegen andere Beamte des syrischen Regimes dienen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Beweise an Strafverfolgungsbehörden anderer Länder weitergegeben werden, sollten diese darum ersuchen.

 «Wir hoffen, dass dieser Präzedenzfall andere Strafverfolgungsbehörden ermutigt, die universelle Gerichtsbarkeit zu nutzen», sagte Philip Grant, Direktor von TRIAL International. Die Organisation, die gegen die Straflosigkeit kämpft, hat in ihrem Jahresbericht zur universellen Gerichtsbarkeit prominent über die Verbrechen der beiden mutmasslichen Täter berichtet. «Dieser Prozess ist die Verkörperung eines Prinzips, das unbestreitbar an Dynamik gewinnt und bedeutsamer werden dürfte. Die universelle Gerichtsbarkeit ist ein konkretes und greifbares Instrument, das viel mehr genutzt werden könnte.»

Ein Modell, dem auch die Schweiz folgen sollte

TRIAL International und Amnesty International rufen andere Staaten dazu auf, dem Beispiel Deutschlands zu folgen und ähnliche Verfahren gegen Personen einzuleiten, die völkerrechtlicher Verbrechen verdächtigt werden. Hierzu müssen die nötigen finanziellen und personellen Mittel für spezialisierte Einheiten der Strafverfolgungsbehörden bereitgestellt werden.

Auch die Schweiz hat im Kampf gegen die Straflosigkeit eine wichtige Rolle zu spielen. Die Bundesstaatsanwaltschaft hat die einmalige Gelegenheit, ein weiteres anhängigen Verfahren zu Syrien voranzubringen, das 2013 von TRIAL International eingereicht wurde. Seit über sechs Jahren läuft ein Verfahren gegen Rifaat al-Assad, den Onkel des syrischen Präsidenten.

 «In diesem Verfahren, das angesichts des Alters des Angeklagten, seiner Rolle und der Bedeutung des Falles schnell und effizient durchgeführt werden sollte, sind nur wenige Zeugen gehört worden», sagte Jennifer Triscone, Rechtsberaterin bei TRIAL International. Gründe dafür sind die personelle Unterbesetzung der für die Verfolgung internationaler Verbrechen zuständigen Behörden in der Schweiz. Und zweifellos auch der Mangel an politischem Willen.