Die Menschenrechtsverteidigerin Chaima Issa war eine der ersten, die Kritik übte, als der tunesische Präsident Kais Saied im Juli 2021 das Parlament auflöste, den Premierminister entliess und unter Berufung auf Notstandsbefugnisse die Kontrolle über das Land übernahm. Seither steht sie wie viele weitere Kritiker*innen wegen konstruierter Terrorismusvorwürfe vor Gericht. Ihr droht eine langjährige Haftstrafe und gemäss Paragraf 72 des tunesischen Strafgesetzbuchs sogar die Todesstrafe wegen «Verschwörung».
Parallel dazu wurde unzulässigerweise ein weiteres Verfahren vor einem Militärgericht in Tunis gegen sie eröffnet. In diesem Verfahren wurde sie am 13. Dezember 2023 für schuldig befunden, Armeeangehörige zur Befehlsverweigerung aufgefordert, Falschnachrichten verbreitet und den Präsidenten beleidigt zu haben. Wegen Aussagen, die sie über die Rolle des Militärs bei den Wahlen im Dezember 2022 gemacht hatte, erhielt sie eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe.
Gemäss internationaler Menschenrechtsnormen dürfen Verfahren gegen Zivilpersonen nicht vor Militärgerichten verhandelt werden. Unter Präsident Kais Saied griffen die tunesischen Behörden in den vergangenen Jahren zunehmend auf Militärprozesse zurück, um Kritiker*innen und Gegner*innen zu verfolgen.
_ Abgeschlossene Aktion