Häufigste Fragen

Hier finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Menschenrechtsbildung.
Was ist Menschenrechtsbildung?

Menschenrechtsbildung ist eine freiwillige und partizipative Tätigkeit, die darauf abzielt, Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen durch den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen zu befähigen und Handlungsmöglichkeiten im Einklang mit allgemein anerkannten Menschenrechtsgrundsätzen zu fördern.

Als mittel- und langfristiger Prozess zielt die Menschenrechtsbildung darauf ab, kognitive, emotionale und psychologische Dimensionen in Bezug auf Menschenrechte zu entwickeln und zu verankern – insbesondere auch das kritische Denken. Ziel ist es, eine Kultur zu schaffen, in der Menschenrechte für alle Menschen verstanden, verteidigt und respektiert werden.

Die Menschenrechtsbildung ist im Artikel 2 der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training von 2011 definiert:

«Menschenrechtsbildung und –training umfasst alle Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Information, Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Lernen, die auf die Förderung der universellen Achtung und Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gerichtet sind und so unter anderem einen Beitrag dazu leisten, Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen vorzubeugen, indem Menschen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verständnis erwerben sowie Einstellungen und Verhaltensweisen entwickeln, mit denen sie zum Aufbau und zur Förderung einer universellen Kultur der Menschenrechte beitragen können (Empowerment).»

Weshalb setzt sich Amnesty International für die Menschenrechtsbildung ein?

Die Menschenrechtsbildung ist Teil der Strategie von Amnesty International. Wir sind überzeugt, dass die Schaffung und Förderung einer Kultur der Menschenrechte dazu beiträgt, die Ursachen von Ungerechtigkeit, Gewalt und Diskriminierung anzugehen.

Welche didaktischen Methoden werden in der Menschenrechtsbildung gebraucht?

Menschenrechtsbildung besteht aus drei Hauptpfeilern:

  • Lernen über Menschenrechte: Kognitive Lernziele (Kopf), um Wissen, Problemlösungen und intellektuelle Fähigkeiten zu übermitteln.
  • Lernen für Menschenrechte: Psychomotorische Lernziele (Hand), um Handlungsoptionen aufzuzeigen.
  • Lernen durch Menschenrechte: Affektive Lernziele (Herz), um die Überprüfung eigener Wertehaltungen und Einstellungen zu fördern.

Wie wir dies in unseren Bildungsangeboten umsetzen und auf welche Prinzipien und Methoden wir uns stützen, lesen Sie in unseren didaktischen Konzepten:

Wie thematisieren wir die Arbeit von Amnesty International während den Schulbesuchen?

Im Rahmen unserer Workshops stellen kurz die Vision und Arbeit von Amnesty International vor. Zudem weisen wir Jugendliche auf das Netzwerk Amnesty YOUTH hin, für all diejenigen, die sich selbständig und freiwillig engagieren möchten.

Das vorrangige Ziel der Menschenrechtsbildung ist die Förderung einer Kultur der Menschenrechte. Unsere Workshops werden in keinem Fall dazu genutzt, Werbung zu verbreiten oder die Jugendlichen als Mitglieder zu gewinnen.

Wie stellt Amnesty International die Qualität seiner Menschenrechtsbildung für die Sekundarstufe 1 und 2 sicher?

Wir evaluieren unsere Angebote, indem wir die drei an einem Workshop beteiligten Parteien um ein Feedback bitten:

  1. Die Lernenden; anhand eines anonymen Post-its am Ende des Workshops
  2. Die Lehrpersonen; anhand eines Online-Formulars, das nach dem Workshop ausgefüllt wird
  3. Das Trainer*innen-Duo; anhand eines Fragebogens, den sie uns nach dem Workshop zurücksenden.

Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen passen wir unsere Workshops kontinuierlich an und entwickeln neue Angebote. Die Menschenrechtstrainer*innen in unserem Team bringen Erfahrung im Unterrichten und in der Arbeit mit jungen Leuten mit und nehmen an einer mehrtägigen Ausbildung teil, bevor sie Jugendliche in den Schulen besuchen. Sie werden regelmässig thematisch und methodisch weitergebildet.

Ist die Menschenrechtsbildung in den nationalen Lehrplänen verankert?

Der Lehrplan21, der erste in der gesamten Deutschschweiz gültige Lehrplan, versteht die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Menschenrechte und Kinderrechte als transversale Themen. Der Plan d’études romand (PER) seinerseits hat pädagogische Ziele festgelegt, die während des Schuljahres zu den Themen «staatsbürgerliches Handeln» und «Grundrechte» schrittweise erreicht werden sollen.

Die Stiftung éducation21, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in der Schweiz koordiniert und fördert, fungiert als nationales Kompetenzzentrum für die Sekundarstufen 1 und 2 im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen, des Bundes und verschiedener privater Institutionen. Menschenrechtsbildung ist ein Eckpfeiler der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für Menschenrechtsbildung in der Schweiz?

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 13

Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Artikel 28 und 29

Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung, die 2010 unter dem Vorsitz der Schweiz verabschiedet wurde

UNO Weltprogramm für Menschenrechtsbildung, seit 2005

Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –ausbildung, von der Generalversammlung unterzeichnet am 19. Dezember 2011.