Im April 2015 brach in Burundi eine politische Krise aus, als der damalige Präsident ankündigte, für eine dritte Amtszeit kandidieren zu wollen. Dieses Vorhaben widersprach der geltenden Verfassung des Landes. Es folgten landesweite Demonstrationen. Seitdem gehen die Behörden hart gegen die Zivilgesellschaft und die Medien vor. Viele Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen sahen sich bereits gezwungen, das Land zu verlassen. Von den im Land verbliebenen, werden viele wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zu Unrecht strafrechtlich verfolgt.
Germain wurde im Juli 2017 verhaftet und im April 2018 zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt – ohne dass er oder sein Rechtsbeistand anwesend waren. Die Staatsanwaltschaft legte als belastendes Beweismaterial E-Mails zwischen ihm und ACAT-Mitarbeitenden vor, die aus der Zeit stammen, als ACAT-Burundi noch rechtmässig als Organisation zugelassen war.
Das Gericht sprach Germain wegen haltloser Vorwürfe wie «Untergrabung der staatlichen Sicherheit» und «Rebellion» schuldig. Im Juli 2020 entschied der Kassatationsgerichtshof, dass sein Fall aufgrund des unfairen Prozesses neu verhandelt werden muss. Der Termin für das Berufungsverfahren steht allerdings noch nicht fest.
Germain sitzt seit drei Jahren zu Unrecht im Gefängnis. Er und sein jüngster Sohn haben sich noch nie gesehen. Lasst uns den Präsidenten von Burundi daran erinnern, die Menschenrechte zu achten.