2023
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BRIEFAKTION: Iran (UA_105/15-12) Gesundheit der inhaftierten Friedensnobelpreisträgerin in Gefahr
Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi ist willkürlich inhaftiert und wird gefoltert und anderweitig misshandelt, indem ihr die nötige medizinische Versorgung absichtlich verweigert bzw. nur mit starken Verzögerungen gewährt wird. So soll sie dazu gebracht werden, sich dem gesetzlichen Kopftuchzwang zu unterwerfen. Dies gefährdet ihre Gesundheit sehr, da sie an schweren Herz- und Lungenkrankheiten leide -
BRIEFAKTION: Russland (UA_036/22-4) Künstlerin wegen Antikriegsaktion zu sieben Jahren Haft verurteilt
Aleksandra Skochilenko ist am 16. November wegen «Verbreitung wissentlich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte» zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte im März 2022 in örtlichen Supermärkten Preisschilder durch Informationen über den Krieg Russlands gegen die Ukraine ersetzt. Die Künstlerin befindet sich bereits seit über 19 Monaten in Haft. Sie leidet an Zöliakie und einer Herzerkrankung und ist bei schlechter Gesundheit. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden. -
BRIEFAKTION: Türkei (UA_101/23-1) Versammlungsverbot auf dem Galatarasay-Platz ganz aufheben!
Am 11. November durften 10 Vertreter*innen der als Samstagsmütter bekannten Gruppe nach über fünf Jahren Verbot eine kurze Erklärung vor dem Galatasaray-Gymnasium in der Nähe des Galatasaray-Platzes in Istanbul verlesen. Die Gruppe besteht aus Familienangehörigen von Opfern des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverteidiger*innen. Der Galatasaray-Platz ist ein Ort von symbolischer Bedeutung für die Gruppe. Diese positive Entwicklung ist zu begrüssen, reicht aber noch nicht aus, um die Entscheidungen des Verfassungsgerichts vollständig umzusetzen, in denen festgestellt wurde, dass das Recht der Antragsteller*innen auf friedliche Versammlung verletzt wurde und dass die Behörden eine Wiederholung der Verletzung verhindern sollten. -
BRIEFAKTION: Argentinien (UA_074/23-4) Menschenrechtsverteidiger wegen Protest verurteilt
Der Menschenrechtsanwalt Alberto Nallar spielte bei den Protesten, die am 15. Juni in der Provinz Jujuy begannen, eine aktive Rolle und wird seither kriminalisiert. Er stand einen Monat lang unter Hausarrest, bis er am 18. August freigelassen wurde. Am 24. Oktober wurde er wegen «Aufwiegelung zu Verbrechen, Aufwiegelung zu gemeinschaftlicher Gewalt und Revolte oder Meuterei» zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde ausserdem mit einem Pfandrecht und mit einem Berufsverbot als Anwalt belegt. Alberto Nallar wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen. -
BRIEFAKTION: Peru (UA_106/23-1) Flüchtlingen drohen Massenabschiebungen
Venezolanische Staatsangehörige können in Peru keinen vorübergehenden Schutz mehr beantragen, der es Flüchtlingen ermöglichte, einen regulären Migrationsstatus zu erhalten. Am 14. November erliess die peruanische Regierung das Gesetzesdekret 1582, das die Ausweisung aller Ausländer*innen mit irregulärem Migrationsstatus vorschreibt. Damit gefährdet sie zahlreiche Venezolaner*innen, die nicht in der Lage waren, vor dem Stichtag 10. November einen Antrag auf vorübergehenden Schutz zu stellen. Das 24-Stunden-Verfahren zur Durchführung von Abschiebungen ist mit den Garantien eines ordnungsgemässen Verfahrens, dem Prinzip der Nicht-Zurückweisung und den internationalen Verpflichtungen zum Schutz venezolanischer Staatsangehöriger unvereinbar. Amnesty fordert die peruanische Regierung auf, dieses Dekret unverzüglich ausser Kraft zu setzen.
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