v.l.n.r.: Anwar Khezri, Farhad Salimi, Kamran Sheikheh, Khosrow Basharat © KurdistanHRN
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URGENT ACTION Briefaktion: Iran / Abgeschlossene Aktion Vier kurdischen Männern droht die Hinrichtung

UA 019/22-1 I Mitmachen bis 8. März 2024 I (Briefaktion Laufzeit: 12.1.-8.3.2024) I AI-Index: MDE 13/7580/2024
Vier sunnitischen Kurden droht im Ghezel-Hesar-Gefängnis in der Provinz Alborz unmittelbar die Hinrichtung. Im Iran werden derzeit zahlreiche Todesurteile vollstreckt und drei weitere Kurden, die im selben Verfahren zum Tode verurteilt worden waren, sind unlängst willkürlich exekutiert worden. Die sieben Männer waren in einem grob unfairen Verfahren, das von Folter- und Misshandlungsvorwürfen geprägt war, wegen «Verdorbenheit auf Erden» (ifsad fil-arz) für schuldig befunden und zum Tode verurteilt worden.

06.05.2024 / Update
Eine weitere traurige Nachricht: Nach Angaben von Iran Human Rights wurde Anwar Khezri, ein kurdischer sunnitischer politischer Gefangener, am 1. Mai im Ghezelhesar-Gefängnis hingerichtet.

25.01.2024 / Update
Traurige Nachricht: Am 23. Januar richteten die iranischen Behörden Farhad Salimi hin. Siehe dazu unseren Artikel vom 25. Januar 2024:
Regime lässt weitere Oppositionelle hinrichten

 

Vier kurdischen Männern droht unmittelbar die Hinrichtung Anwar Khezri, Farhad Salimi, Kamran Sheikheh und Khosrow Basharat droht im Ghezel-Hesar-Gefängnis in Karadsch (Provinz Alborz) die Hinrichtung. Drei Männer, die im selben Verfahren zum Tode verurteilt worden waren, sind kürzlich willkürlich exekutiert worden: Ghasem Abesteh am 5. November 2023, Ayoub Karimi am 29. November 2023 und Davoud Abdollahi am 2. Januar 2024. Nach Angaben einer gut informierten Quelle haben die Gefängnisbehörden Ghasem Abesteh kurz vor seiner Hinrichtung gefoltert und anderweitig misshandelt, wodurch er eine gebrochene Nase davontrug. Medienberichten zufolge händigten die Behörden die Leichen von Davoud Abdollahi und Ayoub Karimi nur unter der Bedingung an ihre Familien aus, dass diese die Hinrichtung ihrer Angehörigen nicht öffentlich machten.

Während ihres Gerichtsverfahrens vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts, das bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach und etwa im Juni 2018 stattfand, wurden Anwar Khezri, Ayoub Karimi, Davoud Abdollahi, Farhad Salimi, Ghasem Abesteh, Kamran Sheikheh und Khosrow Basharat wegen «Verdorbenheit auf Erden» (ifsad fil-arz) und wegen Straftaten, die vermeintlich die nationale Sicherheit gefährdeten, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Ihrem Rechtsbeistand wurde vom Vorsitzenden Richter das Wort verboten. Am 3. Februar 2020 bestätigte die Abteilung 41 des Obersten Gerichtshofs die Schuldsprüche und Todesurteile trotz grober Verstösse gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Anschliessend wies im September 2020 die Abteilung 38 des Obersten Gerichtshofs ihren Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Im August 2023 wurden die Männer aus dem Raja’i-Shahr-Gefängnis in den Hochsicherheitstrakt des Ghezel-Hesar-Gefängnisses verlegt.

Nach ihren Festnahmen zwischen Anfang Dezember 2009 und Ende Januar 2010 in der Provinz West-Aserbaidschan im Nordwesten Irans wurden die sieben Männer zunächst in eine Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Urmia, West-Aserbaidschan, gebracht. Sie wurden beschuldigt, Mitglieder von «Salafisten-Gruppen» zu sein, was sie alle bestritten. Anwar Khezri, Kamran Sheikheh und Khosrow Basharat wurden später ausserdem beschuldigt, einen Mann mit einem Auto tödlich verletzt zu haben. Die drei Männer bestreiten, dass sie mit dem Tod des Mannes etwas zu tun hatten. In offenen Briefen berichteten Anwar Khezri, Khosrow Basharat und Farhad Salimi, dass sie während der Verhöre wiederholt von Angehörigen des Geheimdienstministeriums gefoltert wurden, um «Geständnisse» zu erzwingen. Zu den Foltermethoden sollen Schläge, das Aufhängen an der Decke, Scheinhinrichtungen, Schlafentzug und psychische Folter gezählt haben.

Im Februar 2020 schrieb Anwar Khezri in seinem offenen Brief an die damalige Oberste Justizautorität Ebrahim Raisi, dass er versucht habe, sich das Leben zu nehmen, nachdem er nach seiner Festnahme 56 Tage lang gefoltert worden war. Unter anderem musste er in einer Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums wiederholt Schläge gegen seine Brust, seinen Kopf und seine Fusssohlen ertragen. Er bezeichnete diese Hafteinrichtung als eine «Folterkammer». Nach seinem Suizidversuch erhielt er im Krankenhaus Bluttransfusionen, weil er viel Blut verloren hatte. Entgegen ärztlichem Rat wurde er am nächsten Tag in das Gefängnis zurückgebracht. Er sagte, dass er, nachdem die Folter gegen ihn wiederaufgenommen wurde, gezwungen wurde, «Geständnisse» zu unterschreiben. Anwar Khezri beschrieb auch, wie er im August 2017 in Handschellen und mit verbundenen Augen aus seiner Zelle geführt und einer Scheinhinrichtung unterzogen wurde. Laut einer informierten Quelle wurde Khosrow Basharat nach seiner Festnahme mehrfach mit Stromkabeln geschlagen, während er an ein Bett gefesselt war, für längere Zeiträume mit gefesselten Händen von der Zimmerdecke gehängt und gezwungen, nachts Schreie anzuhören, die wie die von anderen Gefolterten klangen. Dies führte bei ihm zu Schlafmangel und schwerer Verzweiflung. Nach drei Wochen derartiger Folter wurde er gezwungen, ein vorgefertigtes «Geständnis» zu unterschreiben.
In einem offenen Brief vom Februar 2020 schrieb Farhad Salimi, dass er unter Druck gesetzt werde, erzwungene «Geständnisse» abzugeben und seinen gewählten Rechtsbeistand abzusetzen. Die Foltervorwürfe der Männer wurden bis heute offenbar nicht untersucht.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Die Todes-strafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International ruft seit langem alle Länder, die an der Todesstrafe festhalten, einschliesslich des Iran, auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

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