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URGENT ACTION Briefaktion: DR Kongo / Abgeschlossene Aktion Journalist willkürlich inhaftiert

UA 092/23 I Mitmachen bis 24. November 2023 I (UA aktiv seit: 29.09.2023) I AI-Index: AFR 62/7244/2023
Der Journalist Stanis Bujakera wurde am 8. September am Flughafen Ndjili in der Provinz Kinshasa willkürlich festgenommen, als er einen Inlandsflug nach Lubumbashi nehmen wollte. Er wurde drei Tage lang rechtswidrig festgehalten, bevor er am 11. September in Untersuchungshaft genommen wurde. Seine Mobiltelefone und sein Computer wurden beschlagnahmt und ohne richterliche Anordnung durchsucht. Im Zusammenhang mit einem Artikel, den er verfasst haben soll, wird ihm «Verbreitung von Gerüchten» und «Verbreitung von Falschnachrichten» vorgeworfen. Amnesty International ist der Ansicht, dass Stanis Bujakera wegen seiner journalistischen Arbeit verfolgt wird. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

22.03.2024: Good News!
Stanis Bujakera wurde freigelassen!
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Statement und Dankesbotschaft von Stanis zu seiner Freilassung auf X

Am 8. September nahmen Sicherheitskräfte Stanis Bujakera auf dem internationalen Flughafen Ndjili fest, als er zu einer Geschäftsreise nach Lubumbashi im Südosten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) aufbrechen wollte. Der Journalist arbeitet als Korrespondent für Thomson Reuters und Jeune Afrique. Die Behörden nahmen ihn rechtswidrig in Haft und befragten ihn zu einem Artikel, der unter Berufung auf einen durchgesickerten vertraulichen Bericht des Geheimdienstes den Militärgeheimdienst mit der Entführung und Ermordung des oppositionellen Abgeordneten Chérubin Okende im Juli in Verbindung bringt und damit die offizielle Version der Behörden zu diesem Fall infrage stellt. Die Behörden beschlagnahmten und durchsuchten ohne richterliche Anordnung die Mobiltelefone und den Computer von Stanis Bujakera. Am 11. September wurde der Journalist wegen «Verbreitung von Gerüchten» und «Verbreitung von Falschnachrichten» angeklagt, obwohl er nicht als Autor des fraglichen Artikels angeführt wurde. Am 15. September gab ein niedriginstanzliches Gericht in der Hauptstadt Kinshasa dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 15 Tage Untersuchungshaft statt. Am 25. September lehnte das Hohe Gericht von Kinshasa-Gombe seinen Antrag auf Kaution ab.

Amnesty International ist der Ansicht, dass Stanis Bujakera allein wegen seiner journalistischen Arbeit verfolgt wird. Seine haltlose strafrechtliche Verfolgung ist ein eklatanter Verstoss gegen die Pressefreiheit, die sowohl in der Ver-fassung der DR Kongo als auch in regionalen und internationalen Menschenrechtsinstrumenten, deren Vertragsstaat das Land ist, garantiert wird.

In der DR Kongo sollen im Dezember 2023 Wahlen stattfinden. Zivilgesellschaftliche Bewegungen, zahlreiche Menschenrechts-organisationen sowie Oppositionsparteien haben ihre Besorgnis über den zunehmend eingeschränkten Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft und die Angriffe im Vorfeld der geplanten Wahlen zum Ausdruck gebracht.

Am 13. Juli 2023 fand man die mit Schusswunden übersäte Leiche des ehemaligen Ministers und Oppositionellen Chérubin Okende. Zum Zeitpunkt seines Todes war Chérubin Okende Sprecher der Oppositionspartei Ensemble pour la République, die von Moise Katumbi angeführt wird, einem möglichen Herausforderer von Präsident Tshisekedi. Die Familie von Chérubin Okende hatte ihn einige Stunden zuvor als entführt gemeldet. Nach Angaben mehrerer Nachrichtenagenturen hatte Chérubin Okende sein Haus verlassen, um einen Antrag auf Verschiebung eines für den 13. Juli 2023 anberaumten Gerichtstermins einzureichen. Der von Jeune Afrique am 31. August veröffentlichte Artikel, wegen dem Stanis Bujakera strafrechtlich verfolgt wird, beruft sich auf einen durchgesickerten Bericht, der den Militärgeheimdienst mit der Tötung von Chérubin Okende in Verbindung bringt. Es wurde eine unabhängige Untersuchung zu seinem Tod eingeleitet. Die Familie und einige Expert*innen kritisierten jedoch Unregelmässigkeiten bei der Aufbewahrung forensischer Beweise sowie den Mangel an Transparenz.
Am 20. Juni 2023 nahmen Angehörige der Präsidialgarde den oppositionellen Abgeordneten Frank Diongo fest und beschuldigten ihn des illegalen Schusswaffenbesitzes. Er wurde zunächst in der Zentrale des militärischen Geheim-dienstes inhaftiert und am 8. Juli in das Ndolo-Militärgefängnis verlegt. Am 15. Juli wurde er ohne Anklage wieder auf freien Fuss gesetzt. Ein weiterer Vertreter der politischen Opposition, der Berater von Moise Katumbi, Salomon Kalonda, wurde am 30. Mai in Kinshasa festgenommen. Er ist derzeit im Ndolo-Militärgefängnis inhaftiert, wohin er nach elf Tagen Haft in der Zentrale des militärischen Geheimdienstes verlegt wurde. Ihm wird «illegaler Waffenbesitz» und «Untergrabung der Staatssicherheit» vorgeworfen. Die Behörden hatten Salomon Kalonda zuvor grundlos beschuldigt, mit der von Ruanda unterstützten Rebellengruppe M23 im Kontakt zu stehen. Am 14. August wurde er wegen «Hochverrats», «Entgegennahme von geheimen Dokumenten» und «Aufwiegelung von Militärangehörigen zu pflichtwidrigen Handlungen» angeklagt.
In jüngster Zeit haben die Behörden und Sicherheitskräfte der DR Kongo die Oppositionsparteien zunehmend daran gehindert, friedliche Demonstrationen abzuhalten. Ein am 21. Mai 2023 von der Opposition organisierter friedlicher Protest gegen die hohen Lebenshaltungskosten, die prekäre Lage und die mangelnde Vorbereitung auf den Wahlprozess wurde von den Sicherheitskräften brutal niedergeschlagen. Offiziellen Angaben zufolge wurden dabei mindestens 27 Menschen (darunter auch Polizist*innen) verletzt. Drei Tage später hinderte die Polizei Moise Katumbi, einen der wichtigsten Herausforderer von Präsident Tshisekedi bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen, daran, in die Provinz Kongo Central einzureisen, um politische Kundgebungen abzuhalten. Eine von Moise Katumbi, Martin Fayulu, Delly Sesanga und Matata Ponyo organisierte Sitzblockade vor der Wahlkommission wurde am 25. Mai gewaltsam von der Polizei aufgelöst. Im selben Monat wurde in Lubumbashi, wo Moise Katumbi grossen Zuspruch geniesst, eine von der Opposition geplante Versammlung von den Behörden verboten.

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