Madi Jobarteh ist ein gambischer Menschenrechtsverteidiger. Er ist der ehemalige Geschäftsführer des Dachverbands der gambischen Nichtregierungsorganisationen (Association of Non-Governmental Organizations in Gambia – TANGO) und Mitglied der Stiftung für Rechtshilfe, Dokumentation und Ermächtigung (Foundation for Legal Aid, Research and Empowerment – FLARE).
Der Präsident gefährdete durch seine Äusserungen, dass Madi Jobarteh ein «Unruhestifter» sei, der Gewalt ausüben und das Land niederbrennen wolle, die Sicherheit des Menschenrechtsverteidigers. Er ist seitdem online Einschüchterungen, Drohungen und Angriffen ausgesetzt.
Am 6. Oktober 2023 durchsuchten vier Angehörige des Staatsschutzes und der Kriminalpolizei das Haus von Madi Jobarteh und befragten ihn zu seinen Facebook-Posts. Sie rieten ihm, sich bei der nächstgelegenen Polizeistation zu melden, was Madi Jobarteh ablehnte. In den folgenden Tagen hielten sich Polizeifahrzeuge in der Nähe seines Hauses auf. Am 8. Oktober 2023 äusserte er sich auf Facebook über diesen Vorfall. Am 9. Oktober 2023 wurde Madi Jobarteh festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Die Polizei beschlagnahmte dabei sein Mobiltelefon und das seiner Tochter. Auch der Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde ihm verweigert. Am 15. Oktober 2023 kam er gegen eine Kaution von 100'000 Dalasis (rund 1'400 Euro) frei und erhielt die Auflage, sich bei der Polizei zu melden. Am 9. November 2023 wurde er wegen aufrührerischer Absichten, Anstiftung zur Gewalt, falscher Berichterstattung und Falschinformation angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen Madi Jobarteh bis zu sechs Jahre Gefängnis. Seit dem 23. November 2023 liegt sein Fall bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Amnesty International geht davon aus, dass die Anklage gegen Madi Jobarteh im Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit steht. Die Behörden versuchen, ihn durch die strafrechtliche Verfolgung daran zu hindern, seine Rechte auf freie Meinungs-äusserung und Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen und seinen Menschenrechtsaktivitäten nachzugehen. Damit verstossen die gambischen Behörden gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen, die in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker als auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbrieft sind.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Madi Jobarteh Schikanen, Einschüchterungen, Drohungen und Angriffen ausgesetzt ist. Am 30. Juni 2020 war er wegen Verbreitung falscher Informationen gemäss Paragraf 181A des Strafgesetzbuchs festgenommen und angeklagt worden. Grund dafür war, dass er eine Black Lives Matter-Demonstration organisiert hatte und dabei anprangerte, dass die gambische Regierung die Ermordung von drei gambischen Staatsangehörigen nicht ausreichend untersucht hatte. Die Anklagen gegen Madi Jobarteh wurden einen Monat später fallen gelassen.
Der Fall von Madi Jobarteh hat die Aufmerksamkeit der UN-Sonderberichterstatter*innen über die Lage von Menschenrechts-verteidigern, für die Förderung und den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäusserung und für das Recht auf Privatsphäre auf sich gezogen. In einem Schreiben an die gambische Regierung vom 10. November 2023 baten die Sonderberichterstatter*innen um zusätzliche Informationen und Kommentare zum Fall des Menschenrechtsverteidigers, insbesondere zu den rechtlichen und faktischen Grundlagen seiner Vernehmung, Festnahme, Inhaftierung, Überwachung und der Beschlagnahme seines Mobiltelefons und des Telefons seiner Tochter. In dem Schreiben äusserten die Sonderberichterstatter*innen auch ihre Besorgnis über die Rechtsgrundlage der Anschuldigungen, «die als Versuch angesehen werden können, Herrn Madi Jobarteh einzuschüchtern (...) und ihn daran zu hindern, seine legitimen Menschenrechtsaktivitäten auszuüben und sein Recht auf freie Meinungsäusserung wahrzunehmen.» Ausserdem stelle die Beschlagnahmung seines Telefons und des Telefons seiner Tochter eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre dar.
Die gambischen Behörden haben auf die Schreiben nicht reagiert. Sie ignorierten auch ein früheres Schreiben des UN-Sonderberichterstatters über die Situation von Menschenrechtsverteidigern und des UN-Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung vom 10. Juni 2022 zu diesem Fall.
In jüngster Zeit wurde Madi Jobarteh von den gambischen Behörden schikaniert, eingeschüchtert und bedroht. Am 6. Oktober 2023 erhielt er einen Anruf von der Polizeidirektion, die ihn in ihr Büro «einlud». Da es Madi Jobarteh nicht gut ging, war er nicht in der Lage, der Aufforderung nachzukommen. Am selben Tag fuhren vier Personen – vermutlich Angehörige des Staatsschutzes (State Intelligence Unit – SIU) und der Kriminalpolizei (Criminal Intelligence Unit – CIU) – in einem getönten Pickup vor, durchsuchten sein Haus und befragten Madi Jobarteh zu einigen seiner Facebook-Posts. Sie forderten Madi Jobarteh auf, sich bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden, sobald es ihm besser gehe, was Madi Jobarteh ablehnte.
Am 8. Oktober 2023 prangerte der Menschenrechtsverteidiger in einem Facebook-Post seine rechtswidrige Überwachung durch die Behörden an. Ihm zufolge standen nach der Razzia «Polizeifahrzeuge in seiner Nachbarschaft herum, und Polizeikräfte liefen die Strasse auf und ab».
Am 9. Oktober 2023 wurde Madi Jobarteh festgenommen und in Untersuchungshaft überstellt. Die Polizei beschlagnahmte ausserdem ohne Genehmigung sein Mobiltelefon und das seiner Tochter. Während der Haft war der Bruder von Madi Jobarteh die einzige Person, die ihn besuchen durfte, und das auch nur für fünf Minuten. Am 15. Oktober 2023 wurde Madi Jobarteh gegen Kaution freigelassen. Die Polizei behielt jedoch sein Handy und das seiner Tochter und weigerte sich auch später, ihm die Telefone auszuhändigen.
Am 9. November 2023 wurde er wegen aufrührerischer Absichten, Anstiftung zur Gewalt, falscher Berichterstattung und Falschinformation angeklagt. Die Freilassung gegen Kaution wurde bis zum 23. November 2023 verlängert, dann wurde ihm mitgeteilt, dass sein Fall «zur Beurteilung» an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet wurde und dass er sich bis zur Beurteilung durch die Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr regelmässig melden muss. Die Telefone befinden sich nach wie vor bei der Polizei.
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