Casa Rosada, Sitz der argentinischen Regierung in Buenos Aires © pixabay
Casa Rosada, Sitz der argentinischen Regierung in Buenos Aires © pixabay

URGENT ACTION Argentinien – Abgeschlossene Briefaktion / Good News Ungerechtes Rentengesetz verhindert

x UA 045/24-1 I Schlussinfo vom 12. Juli 2024 I AI-Index: AMR 13/8327/2024
Die Abschaffung der 2023 eingeführten sogenannten Moratoriumsrente konnte verhindert werden. Am 28. Juni billigte der argentinische Kongress zwar den Gesetzentwurf «Ley de Bases», strich aber die Paragrafen, die das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard für ältere Menschen bedroht hätten.

Am 30. April hatte die Nationale Abgeordnetenkammer den Gesetzesentwurf «Ley de Bases» vorläufig gebilligt. Neben anderer problematischer Punkte sah dieser ursprünglich auch die Abschaffung der derzeitigen Moratoriumsrente (moratoria previsional) vor. Wäre dieses Vorhaben verabschiedet worden, hätten 90% der Frauen und 70% der Männer nicht mehr im Alter von 60 bzw. 65 Jahren in den Ruhestand gehen können. Stattdessen hätten sie sich um alternative Einkommensquellen bemühen müssen – die in der Regel allerdings nicht einmal ihren Grundbedarf abgedeckt hätten. Offiziellen Statistiken zufolge haben acht von zehn Personen, die 2023 offiziell in den Ruhestand gegangen sind, Rentenzahlungen aufgrund der Moratoriumsrente erhalten.

Das System der Moratoriumsrente ermöglicht es Personen, die in ihrem Leben keine Rentenbeiträge geleistet oder die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Beitragsjahre nicht erfüllt haben, den Zugang zur vollen Rente, wobei der Betrag, den sie dem Rentensystem dafür schulden, anteilig von der monatlichen Rentenzahlung abgezogen wird. Dieses System hat angesichts einer informellen Beschäftigungsrate von über 47% grosse Bedeutung. Besonders stark betroffen von der Abschaffung der Moratoriumsrente wären u. a. Menschen, die in der Bildung oder im Bauwesen arbeiten, und Frauen, die unbezahlte häusliche Arbeit leisten, denn sie erhalten in ihrem Erwerbsleben keine Sozialbeiträge von Arbeitgeber*innen.

Ziel der UA war es, die Abschaffung der Moratoriumsrente zu verhindern, die durch den ursprünglichen Text des «Ley de Bases» vorgenommen worden wäre. Zwar billigte der Nationalkongress am 28. Juni den Gesetzentwurf, doch zuvor war das Absatz über die soziale Sicherheit gestrichen worden. Die Moratoriumsrente ist weiterhin in Kraft.

Argentinien darf nicht weiter versuchen, den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten einzuschränken. Auch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen müssen Staaten gemäss internationalen Standards zeigen, dass jede Anstrengung unternommen wurde, um alle ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen dazu einzusetzen, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch verlässliche vorherige Prüfungen, um zu gewährleisten, dass die verabschiedeten öffentlichen Massnahmen keinen Rückschritt darstellen und sich nicht unverhältnismässig stark auf die schutzbedürftigsten Gruppen der Gesellschaft auswirken. Darüber hinaus müssen die Staaten bewusste und gezielte Massnahmen ergreifen, um die Rechte von Menschen zu schützen, die unter Diskriminierung und Ausgrenzung leiden, darunter auch ältere Menschen.

Vielen Dank allen, die mit ihren Appellen dazu beigetragen haben, die Abschaffung der Moratoriumsrente zu verhindern. Weitere Aktionen des Eilnetzwerkes sind derzeit nicht erforderlich.

 

Ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der 2023 eingeführten sogenannten Moratoriumsrente wird noch vor dem 25. Mai im Senat debattiert. Sollte sich der Senat für die Abschaffung aussprechen, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Rechte älterer Menschen, insbesondere auf die von Frauen und von Beschäftigten im informellen Sektor.

Ein Gesetzentwurf könnte den Rentenzugang von Millionen Menschen in Argentinien gefährden: Mit dem Gesetzesentwurf «Ley de Bases» soll die derzeitige Moratoriumsrente (moratoria previsional) abgeschafft werden. Im Falle einer Verabschiedung würden 90% der Frauen und 79% der Männer nicht im Alter von 60 bzw. 65 Jahren in den Ruhestand gehen können und müssten sich stattdessen für Alternativen entscheiden, die nicht die Grundbedarfskosten decken.

Offiziellen Statistiken zufolge haben acht von zehn Personen, die 2023 offiziell in den Ruhestand gegangen sind, Rentenzahlungen aufgrund der Moratoriumsrente erhalten. Das System der Moratoriumsrente ermöglicht es Personen, die in ihrem Leben keine Rentenbeiträge geleistet oder die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Beitragsjahre nicht erfüllt haben, den Zugang zur vollen Rente, wobei der Betrag, den sie dem Rentensystem dafür schulden, anteilig von der monatlichen Rentenzahlung abgezogen wird.

Dieses System hat angesichts einer informellen Beschäftigungsrate von über 47% grosse Bedeutung. Besonders stark betroffen von der Abschaffung der Moratoriumsrente wären u. a. Menschen, die in der Bildung oder im Bauwesen arbeiten, und Frauen, die unbezahlte häusliche Arbeit leisten, denn sie erhalten in ihrem Erwerbsleben keine Sozialbeiträge von Arbeitgeber*innen.

Auch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen müssen Staaten gemäss internationalen Standards zeigen, dass alle Anstrengungen unternommen wurden, um alle ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen dazu eingesetzt wer-den, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch verlässliche vorherige Prüfungen, um zu gewährleisten, dass die verabschiedeten öffentlichen Massnahmen keinen Rückschritt darstellen und sich nicht unverhältnismässig stark auf die schutzbedürftigsten Gruppen der Gesellschaft auswirken. Darüber hinaus müssen die Staaten bewusste und gezielte Massnahmen ergreifen, um die Rechte von Menschen zu schützen, die unter Diskriminierung und Ausgrenzung leiden, darunter auch ältere Menschen.