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URGENT ACTION Briefaktion: Iran / Abgeschlossene Aktion Unmittelbar drohende Hinrichtung im Zusammenhang mit Protesten

UA 088/23-1 I Mitmachen bis 29. März 2024 I (Update vom 02.02.2024) I AI-Index: MDE 13/7665/2024
Abbas Deris droht unmittelbar die Hinrichtung, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf eine gerichtliche Prüfung im Januar 2024 abgelehnt hat. Er war nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten vom November 2019 zum Tode verurteilt und in der Haft gefoltert worden. Vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Zahl an Hinrichtungen in Iran haben seine Rechtsbeistände in einem verzweifelten Versuch, seine Hinrichtung zu stoppen, einen Sonderantrag gestellt.

 

Abbas Deris droht wegen der Teilnahme an einer Demonstration jederzeit die Hinrichtung, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf eine gerichtliche Prüfung im Januar 2024 trotz offenkundiger Verstösse gegen seine Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren abgelehnt hat. Abbas Deris ist derzeit im Gefängnis von Mahschahr in der Provinz Chuzestan inhaftiert. Seine Rechtsbeistände haben auf der Grundlage von Paragraf 477 der iranischen Strafprozessordnung einen Sonderantrag gestellt. Danach kann die Oberste Justizautorität ein rechtskräftiges Urteil, das sie als Verstoss gegen Scharia-Recht ansieht, zur endgültigen Entscheidung an eine spezielle Abteilung des Obersten Gerichtshofs weiterleiten. Der Antrag ist noch anhängig. Das Todesurteil gegen Abbas Deris war am 19. Oktober 2022 von einem Revolutionsgericht wegen «Feindschaft zu Gott» (moharebeh) im Zusammenhang mit einer Demonstration am 18. November 2019 in Mahschahr verhängt worden. Die Demonstration war damals gewalt-sam von Sicherheitskräften aufgelöst worden, die Dutzende von Demonstrierenden töteten. Auch ein Kommandant der Sondereinsatzkräfte der Polizei (NOPO) kam ums Leben. Die Behörden beschuldigten Abbas Deris, an dem Tod des Kommandanten beteiligt gewesen zu sein, was er jedoch wiederholt bestritten hat. Im November 2023 verurteilte ein Strafgericht ihn wegen derselben mutmasslichen Straftaten separat zu 14 Jahren Gefängnis. Ein Rechtsmittel in diesem Fall ist ebenfalls noch vor dem Obersten Gerichtshof anhängig.

Beide Verfahren, sowohl das vor Abteilung Eins des Revolutionsgerichts in Mahschahr als auch das vor dem Straf-gericht Eins in der Provinz Chuzestan, waren in grober Weise unfair. Gut informierten Quellen zufolge verweigerten die Revolutionsgarden Abbas Deris nach seiner Festnahme am 8. Dezember 2019 während der Ermittlungen monatelang den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Das galt auch für Verhöre, in denen er unter Folter und anderen Misshandlungen gezwungen wurde, sich selbst zu belasten. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen wurde er geschlagen und verbrachte zwei Monate in Einzelhaft. Ausserdem drohte man damit, seinen Bruder und seinen Neffen hinzurichten und seiner Frau sexualisierte Gewalt anzutun. Seine erzwungenen «Geständnisse» wurden nur wenige Wochen nach seiner Festnahme und noch vor Beginn seines Verfahrens im staatlichen Fernsehen ausgestrahlt. Damit wurden das Recht von Abbas Deris auf Unschuldsvermutung, das Recht, sich nicht selbst zu belasten und das Recht zu schweigen verletzt. Seine Rechtsbeistände haben sein Todesurteil öffentlich verurteilt und seine Unschuld betont. Dabei verwiesen sie auf schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen in seinem Fall und darauf, dass sich beide Gerichtsurteile auf Berichte von Angehörigen der Revolutionsgarden und auf Abbas Deris' erzwungene «Geständnisse» stützten, die diese Revolutionsgarden während seiner Einzelhaft erzwungen hatten. Ausserdem erklärten seine Rechtsbeistände öffentlich, dass die Behörden es versäumt hätten, Beweise gegen Abbas Deris vorzulegen, und dass der Oberste Gerichtshof bei der Bestätigung des Todesurteils alle von der Verteidigung vorgelegten Beweise ignoriert habe.

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