Der Gesetzentwurf im Amtsblatt Nr. 16.072-06 befindet sich derzeit in der zweiten Lesung im Kongress, obwohl er Menschenrechte gefährdet und Flüchtlinge und Migrant*innen kriminalisiert. Diese Gesetzesvorlage verstösst sowohl gegen die Menschenrechte als auch gegen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Flüchtlingen.
Zwei der schwerwiegendsten Punkte sind die Befugnis zur Ausweisung von unbegleiteten Minderjährigen sowie die mögliche Ausweisung von Minderjährigen aufgrund des Aufenthaltsstatus ihrer Eltern. Beide Vorgaben verstossen gegen die nationalen und internationalen Rechtsvorschriften über das Wohl des Kindes und die Einheit der Familie. Ausserdem wird durch die Aufhebung des Grundsatzes der Nichtkriminalisierung der Migration die irreguläre Migration zu einer strafbaren Handlung. Dies hat Folgen für jene, die aus humanitären Gründen migrieren.
Darüber hinaus wird der Zugang zu Gesundheit und Bildung erschwert, indem eine Eintragung in das Melderegister vorgeschrieben wird, was gegen die Grundrechte verstösst, und der Gesetzentwurf fördert damit die Kriminalisierung von Menschen, die keinen regulären Aufenthaltsstatus haben. Ausserdem werden im Bildungswesen einheimische Schüler*innen gegenüber Migrant*innen bevorzugt, was einen Verstoss gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und damit einen Rückschritt in der schulischen Integrationspolitik darstellt.
Der im Amtsblatt Nr. 16.072-06 veröffentlichte Gesetzentwurf befindet sich derzeit in zweiter Lesung im Senatsausschuss für Regierung, Dezentralisierung und Regionalisierung. Er sieht eine Änderung des Migrations- und Einwanderungsgesetzes und anderer damit zusammenhängender Rechtsakte zur Anpassung von Vorschriften in vier Schlüsselbereichen vor: Abschiebungsgründe, wirtschaftliche und soziale Rechte, Anwendung des Strafrechts im Einwanderungsbereich sowie Rechte von migrierten Kindern und jugendlichen Migrant*innen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Die Ausweitung der Abschiebungsgründe; der Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten für Migrant*innen wird garantiert, wenn auch mit Einschränkungen; und irreguläre Migration wird mit verschärften strafrechtlichen Sanktionen geahndet. Darüber hinaus werden die Vorschriften zum Kindeswohl angepasst, ohne jedoch die Anwendung dieses Grundsatzes in allen Fällen vollständig zu gewährleisten.
Diese Reformen könnten unverhältnismässige Auswirkungen haben, wie z. B. die Gleichstellung von geringfügigen Gesetzesverstössen mit schweren Straftaten. Die Reformen würden zudem möglicherweise gegen die internationalen Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstossen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Minderjährigen. Der Gesetzentwurf würde den Grundsatz abschaffen, dass irreguläre Migration nicht kriminalisiert wird, und auch die Behinderung von Abschiebungen kriminalisieren. Dies könnte gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen und zu Unsicherheiten bei der Handhabung von Sanktionen führen. Insgesamt stellen die Änderungsvorschläge Risiken für den Schutz der Grundrechte dar, insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechte von Migrant*innen und ihren Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.
Chile ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention, der Amerikanischen Menschenrechtskonvention, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und anderer internationaler Menschenrechtsabkommen, die die Achtung der Menschenrechte von Personen garantieren, die internationalen Schutzes bedürfen, insbesondere Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus ist Chile der auf Lateinamerika bezogenen Erklärung von Cartagena von 1984 beigetreten, die Staaten zum Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Region verpflichtet, insbesondere in Fällen von Vertreibung.
In dem Bericht No One Wants to Live in Hiding (Nadie Quiere Vivir en la Clandestinidad) dokumentiert Amnesty International, dass Chile seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, schutzbedürftige Menschen zu schützen. Vielmehr sehen sie sich zahlreichen Hindernissen gegenüber, wenn sie versuchen, den Flüchtlingsstatus zu erlangen oder ihren Aufenthaltsstatus zu legalisieren. Dieses Versäumnis bringt Asylsuchenden in eine schutzlose Lage.
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