v.l.n.r. (oben): Vahid Bani Amerian, Abolhassan Montazer, Babak Alipour / v.l.n.r. (unten): Mohammad Taghavi Sangdehi, Pouya Ghobadi, Akbar Daneshvarkar © Privat
v.l.n.r. (oben): Vahid Bani Amerian, Abolhassan Montazer, Babak Alipour / v.l.n.r. (unten): Mohammad Taghavi Sangdehi, Pouya Ghobadi, Akbar Daneshvarkar © Privat

URGENT ACTION Iran – Briefaktion / Frist abgelaufen Drohende Hinrichtungen nach unfairen Verfahren

UA 006/25 I Mitmachen bis 30. April 2025 I (UA vom: 23.01.2025) I AI-Index: MDE 13/8965/2025
Im Iran droht sechs Männern die Hinrichtung, nachdem sie im Oktober 2024 in einem grob unfairen Verfahren wegen «bewaffneter Rebellion gegen den Staat» (baghi) zum Tode verurteilt worden waren. Sie sollen gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein, um «Geständnisse» zu erzwingen.

Abolhassan Montazer, Akbar (Shahrokh) Daneshvarkar, Babak Alipour, Mohammad Taghavi Sangdehi, Pouya Ghobadi und Vahid Bani Amerian sind in Hinrichtungsgefahr, nachdem sie im Oktober 2024 vor der Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts zum Tode verurteilt worden waren. Ihr Verfahren entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Sie wurden der «bewaffneten Rebellion gegen den Staat» (baghi) für schuldig befunden, weil ihnen vorgeworfen wird, der verbotenen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (PMOI) nahezustehen. Alle sechs haben wiederholt abgestritten, Waffen gegen den Staat erhoben zu haben. Die Verurteilten erhielten überdies Gefängnisstrafen, unter anderem wegen «Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit». Die sechs Männer wurden jeweils zwischen Dezember 2023 und Ende Februar 2024 in den Provinzen Teheran und West-Aserbaidschan festgenommen und danach in Trakt 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses untergebracht, der dem Geheimdienstministerium untersteht. Gut informierten Quellen zufolge wurden sie bei ihrer Festnahme bzw. während des Verhörs gefoltert und anderweitig misshandelt, u. a. durch Schläge, Stockhiebe, verlängerte Einzelhaft und eingeschränkten Zugang zu Toiletten. Zudem wurden sie mit vorgehaltener Waffe mit dem Tod bedroht. Sie sind alle im Evin-Gefängnis inhaftiert, und ein Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof ist anhängig.

Die Behörden haben die Verfahrensrechte von Abolhassan Montazer, Akbar (Shahrokh) Daneshvarkar, Babak Alipour, Mohammad Taghavi Sangdehi, Pouya Ghobadi und Vahid Bani Amerian auf eklatante Weise verletzt, darunter das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand ab dem Zeitpunkt der Festnahme; das Recht, die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten; das Recht, sich nicht selbst zu belasten, auch nicht infolge von Folter oder anderer Misshandlung; sowie das Recht, vor ein unabhängiges, zuständiges und unparteiisches Gericht gestellt zu werden. Ihr Prozess war grob unfair, und mindestens drei von ihnen sahen ihre Rechtsbeistände zum ersten Mal bei der Verhandlung vor Gericht, die aus einer einzigen zweistündigen Sitzung bestand. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge gaben einige der Angeklagten und deren Rechtsbeistände vor Gericht an, dass ihre «Geständnisse» durch Folter erzwungen wurden und nicht als Beweismittel verwendet werden durften. Soweit bekannt, hat das Gericht jedoch keine Untersuchung dieser Vorwürfe angeordnet. Die Behörden haben den Männern, von denen einige unter schweren Erkrankungen leiden, den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung verweigert und/oder erst nach starken Verzögerungen gewährt.

Gut informierten Quellen zufolge verprügelten Sicherheitskräfte Vahid Bani Amerian bei seiner Festnahme in Teheran am 22. Dezember 2023 so schwer, dass er Augenverletzungen, Blutungen und Prellungen davontrug. Er wurde daraufhin in den Trakt 209 des Evin-Gefängnisses gebracht, wo er zwei Monate lang in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen festgehalten wurde, was gegen das absolute Folterverbot verstösst. Die Familie von Vahid Bani Amerian wurde zwei Wochen lang nicht über sein Schicksal und seinen Verbleib informiert, wodurch er Opfer des Verschwindenlassens wurde, was ein Verbrechen unter dem Völkerrecht darstellt. Abolhassan Montazer wurde zusammen mit Vahid Bani Amerian am 22. Dezember 2023 in Teheran festgenommen und in das Evin-Gefängnis gebracht, wo er ebenfalls in Trakt 209 festgehalten wurde. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde auch Abolhassan Montazer bei der Festnahme geschlagen, woraufhin er u. a. unter Schmerzen in Brust und Lunge litt, was ihm Atemprobleme bereitete. In Trakt 209 wurde er aggressiv verhört und erhielt keine angemessene medizinische Versorgung für seine anhaltenden Schmerzen. Zudem wurde er während der Wintermonate in einer Zelle festgehalten, die nicht ausreichend beheizt war, was seinen Zustand noch weiter verschlechterte. Babak Alipour wurde am 27. Dezember 2023 in Teheran festgenommen. Pouya Ghobadi und Mohammad Taghavi Sangdehi wurden am 23. Februar 2024 von Grenzschützer*innen in Chaldoran in der Provinz West-Aserbaidschan festgenommen, als sie versuchten, die Grenze irregulär zu überqueren und das Land zu verlassen. Vor seiner Festnahme verbüsste Pouya Ghobadi in Nikshahr in der Provinz Sistan und Belutschistan eine Haftstrafe im «inneren Exil» weit weg von seiner Familie. Die Strafe beruhte auf einer früheren Verurteilung. Am 28. Februar 2024 wurden beide Männer aus dem Maku-Gefängnis in der Provinz West-Aserbaidschan in das Evin-Gefängnis verlegt. Pouya Ghobadi wurde drei Monate lang in Trakt 209 festgehalten und verhört. Mohammad Taghavi Sangdehi wurde zwischen dem 29. Februar und dem 22. Mai 2024 insgesamt 82 Tage lang in Trakt 209 festgehalten und verhört, und dann erneut vom 2. Juli bis zum 14. Dezember 2024. Während der Verhöre wurde Mohammad Taghavi der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und zu den benötigten Medikamenten, unter anderem gegen Gicht, verweigert. Einer gut informierten Quelle zufolge wurde Akbar (Shahrokh) Daneshvarkar nach seiner Festnahme und während seiner Inhaftierung in Trakt 209 von Sicherheitskräften mit Stockhieben gefoltert.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

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