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URGENT ACTION Afghanistan – Briefaktion / Frist abgelaufen Journalist wegen Propaganda zu Haftstrafe verurteilt

UA 011/25 I Mitmachen bis 4. Mai 2025 I (UA vom: 04.02.2025) I AI-Index: ASA 11/8988/2025
Mahdi Ansari arbeitet als Journalist für die Nachrichtenagentur Afghan News Agency. Am 5. Oktober 2024 wurde er von Angehörigen des Taliban-Geheimdienstes in der Nähe seines Büros festgenommen. Ein Gericht verurteilte ihn zu eineinhalb Jahren Haft. Während seines ersten Prozesses am 1. Januar 2025, bei dem seine Familie und sein Rechtsbeistand nicht anwesend waren, beschuldigte ihn das Gericht, aufgrund seiner journalistischen Berichte und Facebook-Posts Propaganda gegen die De-facto-Behörden der Taliban verbreitet zu haben. Während seiner Haft wurde Mahdi Ansari misshandelt, unter anderem durch Einzelhaft unter isolierten Bedingungen. Seine psychische Gesundheit hat sich verschlechtert, und regelmässige Familienbesuche werden ihm verweigert. Seine Familie durfte ihn erst einen Monat nach seiner Inhaftierung lediglich fünf Minuten lang besuchen. Mahdi Ansari muss sofort und bedingungslos freigelassen werden, da er ausschliesslich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.

Am 5. Oktober 2024 wurde Mahdi Ansari von Angehörigen des Allgemeinen Geheimdienstes der Taliban (General Directorate of Intelligence – GDI) im Distrikt 40 in der Nähe seines Büros im Stadtteil Dasht-e-Barchi im Westen Kabuls willkürlich festgenommen. Bei der Festnahme umzingelten ihn Angehörige des GDI und brachten ihn ohne Erklärung oder Vorlage eines Haftbefehls zum GDI-Distrikt 40. Die Taliban behaupteten, Mahdi Ansari habe regierungskritisches Material verbreitet und dafür hätten sie «substanzielle Beweise». Anschliessend wurde er der Propaganda gegen die De-facto-Behörden der Taliban beschuldigt, eine Anklage, die auf seiner früheren Arbeit als Journalist beruhte. Er hatte über den ersten Jahrestag eines tödlichen Selbstmordanschlags auf die schiitische Minderheit in Kabul berichtet und auf seinem Facebook-Profil des zweiten Jahrestags dieses Anschlags gedacht. Während seines Verhörs und seiner Inhaftierung wurde er misshandelt und unter anderem in Isolationshaft gehalten. Auch sein psychischer Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert.

Am 1. Januar 2025 fand gegen Mahdi Ansari ein unfaires Verfahren vor dem Taliban-Gericht in Kabul statt - ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand und in Abwesenheit seiner Familie. Der Richter warf dem Journalisten Propaganda gegen die De-facto-Behörden der Taliban vor und bezog sich dabei auf seine frühere Berichterstattung und die friedliche Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäusserung. Mahdi Ansari wurde zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er wird immer noch im GDI-Distrikt 40 festgehalten, wo seine Familienmitglieder, die ihn erst einen Monat nach seiner Inhaftierung sehen durften, ihn jetzt nur einmal pro Woche besuchen dürfen, wobei sie lediglich fünf bis sechs Minuten lang über ein Telefon durch eine Glasscheibe mit ihm sprechen können.

Die Inhaftierung und Verurteilung von Mahdi Ansari stellt eine eindeutige Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäusserung und ein faires Gerichtsverfahren dar, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert wird, zu dessen Vertragsstaaten Afghanistan gehört.

Mahdi Ansari ist Journalist und arbeitete zum Zeitpunkt seiner Festnahme für die Nachrichtenagentur Afghan News Agency. Zuvor war er für verschiedene Medienkanäle wie Panjara Daily, Hasht-e Sobh und Jawan TV tätig. In den vergangenen drei Jahren berichtete er über die laufenden Entwicklungen und Einschränkungen, die der Bevölkerung von den De-facto-Behörden der Taliban auferlegt wurden. Er veröffentlichte seine Arbeit auch über seinen persönlichen Facebook- und seinen YouTube-Kanal, inmitten der weit verbreiteten Einschränkungen und Überwachung von Journalist*innen und Medienschaffenden durch die Taliban. Insbesondere arbeitete Mahdi Ansari an einem brisanten Bericht, der am ersten Jahrestag eines tödlichen Selbstmordanschlags auf die schiitische Minderheit in Kabul im Jahr 2023 veröffentlicht wurde. Ein Jahr später gedachte er des Tages mit einem Facebook-Post.

In den ersten beiden Tagen seiner Inhaftierung wusste seine Familie nicht, wo er sich befand. Erst nachdem sie sich an die örtliche Polizeistation gewandt hatte, wurde seine Festnahme durch den GDI bestätigt. Der GDI bestritt zunächst, etwas über seine Festnahme und seinen Aufenthaltsort zu wissen, räumte aber schliesslich ein, dass er sich zur Befragung in ihrem Gewahrsam befand.

Reporter ohne Grenzen verurteilte in einer Stellungnahme die willkürliche Inhaftierung des Journalisten und forderte seine sofortige Freilassung sowie ein Ende der Verfolgung von Journalist*innen durch die Taliban. Auch die International Federation of Journalists und die Afghanistan Independent Journalists’ Union forderten die Freilassung von Mahdi Ansari. Die Afghanistan Journalists' Support Organization bezeichnete die Inhaftierung von Mahdi Ansari als rechtswidrig und als Verstoss gegen die Meinungsfreiheit. Das Afghanistan Journalists Center hat die willkürliche Inhaftierung von Mahdi Ansari ebenfalls verurteilt und seine bedingungslose Freilassung gefordert.

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