© Privat
© Privat

URGENT ACTION Saudi-Arabien – Briefaktion Inhaftiertem britischen Staatsangehörigen droht Verurteilung

UA 027/25-1 I Mitmachen bis 30. Oktober 2025 I (UA Update vom: 30.04.2025) I AI-Index: MDE 23/9318/2025
Am 31. August 2024 wurde der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush, ein leitender Wirtschaftsanalyst der Bank of America, in Saudi-Arabien auf dem Flughafen von Riad festgenommen. Er war nach einem Besuch in Saudi-Arabien mit seiner Frau und seinen Kindern auf dem Rückweg nach Grossbritannien. Seine nächste gerichtliche Anhörung ist offenbar für den 4. Mai 2025 angesetzt, und es ist möglicherweise ein Urteil zu erwarten. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sollen mit einem gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien und seiner vermeintlichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil zusammenhängen. Ahmed al-Doush hat bisher kein faires Verfahren erhalten.

22. Mai 2025 / Update: Ahmed al-Doush wurde am 12. Mai zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Ein Vertreter der britischen Regierung war bei der Anhörung anwesend.
Es wurde eine zehnjährige Haftstrafe gegen Ahmed al-Doush verhängt, jedoch sind derzeit weder die genauen Anklagepunkte klar noch wurden weitere Details bekanntgegeben.
Wir werden weitere Informationen veröffentlichen, sobald diese verfügbar und bestätigt sind.

Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush könnte in einer Gerichtsverhandlung am 4. Mai 2025 verurteilt wer-den. Er ist seit August 2024 willkürlich im al-Hair-Gefängnis in der saudischen Hauptstadt Riad inhaftiert und hat kein faires Verfahren erhalten. Er war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Grossbritannien zurückreisen wollte.

Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den Ahmed al-Doush über die Lage im Sudan gepostet hatte, ohne Saudi-Arabien zu er-wähnen. Den Tweet hatte er später gelöscht. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, ausser dass er dessen Sohn kenne. Obwohl Ahmed al-Doush inzwischen offenbar angeklagt wurde, liegen seiner Familie darüber keine Informationen vor.

Ahmed al-Doush ist bereits für mehrere Anhörungen vor Gericht erschienen. Er darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren und konnte sie nicht über Einzelheiten seines Gerichtsverfahrens informieren. Im April sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde.

Amnesty International dokumentiert immer wieder, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung vorgehen und dabei sowohl Staatsangehörige als auch Ausländer*innen ins Visier nehmen, von denen viele zu langen Haftstrafen verurteilt werden, nur weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.

Ahmed al-Doush wurde bei seiner ersten Anhörung am 27. Januar 2025 ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, mit dem er nicht regelmässig kommunizieren darf. Vor Beginn des Verfahrens hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und eigenen Angaben zufolge wusste er erst, dass er einem Richter vorgeführt wurde, als er bei der Anhörung eintraf. Am 4. März wurde er zum zweiten Mal und wieder ohne Vorankündigung vor Gericht gebracht, und dann erneut am 13. April. Während dieser Anhörung deutete der Richter an, dass Ende April ein Urteil in dem Fall ergehen würde. Aus diesem Grund besteht die Befürchtung, dass das Urteil kurz bevorsteht.

Aufgrund der Kommunikationsbeschränkungen, denen er während der Telefongespräche mit seiner Frau unterliegt, verfügt sie über keine detaillierten Informationen zu seinem Gerichtsverfahren. So weiss sie zum Beispiel keine Einzelheiten über die gegen ihren Mann erhobenen Anklagen oder über die Beweise gegen ihn, die ihm drohende Strafe, die Haftbedingungen oder seinen Gesundheitszustand.

Nach der Festnahme am 31. August 2024 wurde der Familie von Ahmed al-Doush zweieinhalb Monate lang jeglicher Kontakt zu ihm verweigert. Die Familie erhielt auch keine Informationen über seine Situation oder den Grund für seine Inhaftierung. Seine Frau und seine Kinder wurden im Unklaren darüber gelassen, wie es ihm geht, unter welchen Bedingungen er festgehalten wird und ob und wann er nach Hause zurückkehren darf. Während dieser Zeit wurde ihm auch der konsularische Beistand durch Vertreter*innen der britischen Regierung verweigert. Dies hinderte die britische Regierung und seine Familie erheblich daran, Informationen über ihn und seine Inhaftierung zu erhalten und mögliche Schritte für seine Freilassung zu prüfen.

Erst am 17. November 2024 wurde Ahmed al-Doush ein Anruf bei seiner Frau gestattet. Ab dann durfte er wöchentlich mit seiner Familie telefonieren. Im Januar wurden diese regelmässigen Anrufe jedoch unterbrochen und erfolgten nur noch sporadisch. Später erzählte er seiner Familie, dass seine Kommunikation mit ihnen von den Behörden als Strafe dafür eingeschränkt wurde, dass er seine Frau während eines Telefongesprächs nach einem Gefangenen gefragt hatte, der kürzlich in Saudi-Arabien freigelassen worden war.

Ahmed al-Doush wurde ausgiebig verhört, ohne dass ein Anwalt anwesend war und noch bevor er über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde. Während der Verhöre wurde ihm Berichten zufolge gesagt, dass er ohne seine Aktivitäten in den Sozialen Medien zu Hause bei seiner Familie wäre. Bemerkenswert ist, dass sein X-Account (früher Twitter) nur 37 Follower*innen hat und insgesamt vier Beiträge enthält.

Seit seiner Festnahme wurden Ahmed al-Doush drei konsularische Besuche der britischen Botschaft in Riad gestattet; der erste konsularische Besuch fand am 21. November 2024 statt, fast drei Monate nach seiner Inhaftierung. Im Vorfeld des Besuchs gab die britische Regierung keinerlei Informationen über seine Inhaftierung, seinen Status oder sein Wohlergehen an seine Familie weiter und begründete dies mit dem Datenschutz.

Die Prozesse in solchen Fällen entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Betroffenen werden häufig ohne Anklage und ohne Kontakt zur Aussenwelt in Einzelhaft gehalten und haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen oder Gerichten, um die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.

Seit Juli 2013 hat Amnesty International die Fälle von 86 Personen dokumentiert, die allein wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit strafrechtlich verfolgt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, friedliche politische Aktivist*innen, Journalist*innen, Dichter*innen und Geistliche. Unter ihnen waren 40 Personen, die wegen ihrer friedlichen Meinungsäusserung in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgt wurden. Amnesty International geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl derartiger Strafverfolgungen wesentlich höher ist.

Werden Sie aktiv:

Setzen Sie sich für Ahmed al-Doush ein: Senden Sie einen Appellbrief
– per Post oder E-Mail und posten Sie auch in den sozialen Medien an die unter ADRESSEN und SOCIAL MEDIA GUIDE angegebene(n) Zielperson(en) und Kontakte.

Frist zum Mitmachen: 30. Oktober 2025.
Schreiben Sie in Arabisch, Englisch oder in Ihrer eigenen Sprache.

Bitte setzen Sie noch Ihren Namen (oder Initialen) an das Ende der Nachricht. Sie können die Nachricht gerne auch noch anpassen und z.B. den Namen und die Forderungen hervorheben.

Um zu verhindern, dass die Mails im Spam landen, ist es ratsam, den Betreff zu verändern.
Das Justizministerium antwortet auf E-Mails mit der Standardnachricht, dass der Untersuchungsgegenstand nicht mit dem Justizministerium in Zusammenhang stehe. Es zeigt, dass unsere E-Mails gelesen werden. Lassen Sie sich von dieser Standardantwort nicht beirren.

Exzellenz

Ich bin sehr besorgt darüber, dass der britische Staatsbürger Ahmed al-Doush nach wie vor willkürlich in Saudi-Arabien in Haft gehalten wird. Er könnte nun in einer Gerichtsverhandlung am 4. Mai 2025 verurteilt werden. Ahmed al-Doush war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Grossbritannien zurückreisen wollte. 

Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den Ahmed al-Doush über die Lage im Sudan gepostet hatte, ohne Saudi-Arabien zu erwähnen. Den Tweet hatte er später gelöscht. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, ausser dass er dessen Sohn kenne. Obwohl Ahmed al-Doush inzwischen offenbar angeklagt wurde, liegen seiner Familie darüber keine Informationen vor.

Ahmed al-Doush ist bereits für mehrere Anhörungen vor Gericht erschienen. Er darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren und konnte sie nicht über Einzelheiten seines Gerichtsverfahrens informieren. Im April sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde.

Bitte veranlassen Sie, dass Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, falls er nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte festgehalten wird.

Bis dahin bitte ich Sie sicherzustellen, dass weitere Verletzungen seiner Rechte auf ein faires Verfahren unterbunden werden und dass er regelmässig Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat.

Hochachtungsvoll,
 

Your Excellency,

I am deeply concerned about the continued arbitrary detention of British national Ahmed al-Doush. He has been subjected to multiple violations of his fair trial rights, and has an upcoming hearing scheduled for 4 May 2025, at which he may be sentenced. He was detained at King Khalid International Airport in Riyadh on 31 August 2024 when he was travelling back home to the UK with his wife and their three children after a visit to Saudi Arabia.

During his first hearing before a judge in the week of 27 January 2025, five months after his arrest, Ah-med al-Doush was told that charges would be issued against him for using social media to spread fake, untrue and damaging news against the Kingdom, and that he was accused of having a relationship with an individual who threatened the Kingdom's national security. Based on the questions asked during his extensive interrogations, his family believes these accusations may relate to a 2018 tweet he made concerning the situation in Sudan, with no mention of Saudi Arabia, which he then deleted, and that the second accusation is related to his alleged association with a Saudi critic in exile with whom he has no relationship beyond knowing his son. Although he appears to have since been formally charged, his family have yet to see the charges against him.

Ahmed al-Doush has had multiple trial hearings. He has only been allowed restricted communication with his family and therefore has not been able to inform them of details of his court proceedings. He told his wife in April that he had been instructed by prison authorities to only check in with her and the children during the calls, and that if he spoke about anything outside of this, that the call would be terminated and there would be punishment.

The Saudi authorities must immediately and unconditionally release Ahmed al-Doush, if he is detained solely for peacefully exercising their human rights. Until then, they must prevent further violations of his fair trial rights and ensure he has regular access to his family and legal representation.

Yours sincerely,
 

Twitter target: @MojKsa

Hashtags: #FreeAhmedAlDoush

Suggested messaging:

Saudi authorities continue to arbitrarily detain British business analyst Ahmed al-Doush over a deleted tweet and alleged ties to a Saudi critic. His next trial date is on 4 May [in X days]. Dozens have been detained in Saudi Arabia’s ongoing crackdown on freedom of expression. Demand his freedom!

Ahmed al-Doush has been arbitrarily detained in Saudi Arabia since August 2024. He was held in incommunicado detention for 33 days, including some periods in solitary confinement. He now faces an unfair trial and restricted communication with this family. Demand his release #FreeAhmedAlDoush 
 

Justizminister:
Walid bin Mohammad AlSama'ani
Minister of Justice
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
Riyadh
Saudi Arabia

E-Mail: [email protected]
Das Justizministerium antwortet auf E-Mails mit der Standardnachricht, dass der Untersuchungsgegenstand nicht mit dem Justizministerium in Zusammenhang stehe. Es zeigt, dass unsere E-Mails gelesen werden. Lassen Sie sich von dieser Standardantwort nicht beirren.


Zusätzliche Person zum Anschreiben
:
The Saudi Human Rights Commission:
Dr. Hala bint Mazyad bin Mohammed Al-Tuwaijri
E-Mail: [email protected]
Twitter/X: @HRCSaudi
Fax: +966114185101


KOPIEN AN

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Kirchenfeldstrasse 64
3005 Bern

Fax: 031 351 45 81
E-Mail: [email protected] ; [email protected]



Weltweite Briefzustellung: Der Versand von Briefen ist in fast alle Länder möglich. Trotzdem kann der Zustellservice aus unterschiedlichen Gründen zeitweise eingestellt werden. Wir aktualisieren die Infos soweit möglich.
Bitte prüfen Sie vorher bei der Schweizer Post, ob Briefe im Zielland aktuell zugestellt werden:
Verkehrseinschränkungen ›


• AkTuelle Dokumente

DRUCKFERTIGE MODELLBRIEFE:
•  MODELLBRIEF DEUTSCH 027/25-1 (WORD)
•  MODEL LETTER ENGLISH 027/25-1 (WORD)

DIESE URGENT ACTION – KOMPLETT ALS WORD-DATEI:
(Seite 1 Hintergrundinformationen, Seite 2 Modellbrief)
•  UA 027/25-1 – DEUTSCH
•  UA 027/25-1 – ENGLISH
 

Versandmöglichkeiten und Zielperson(en) siehe: ADRESSEN und SOCIAL MEDIA GUIDE
Verwenden Sie unsere Briefvorschläge oder schreiben Sie in Ihren Worten.
Portokosten für Briefversand: Europa = CHF 1.90 / alle übrigen Länder = CHF 2.50
Weitere Informationen zum Mitmachen bei den Urgent Actions finden Sie hier
 


English version (click on title to open):

Saudi authorities arrested British national Ahmed al-Doush, a senior business analyst with Bank of America, on 31 August 2024 at King Khalid International Airport in Riyadh. He was returning to the UK, where he resides, after visiting Saudi Arabia with his wife and children. Amnesty International has learned that his next trial session is scheduled for 4 May 2025, and a judgement may be handed down during the hearing. The charges against him appear to be in relation to social media posts and his alleged association with a Saudi critic in exile, with whom he has no relationship beyond knowing his son. He has faced multiple violations to his fair trial rights. Saudi authorities must immediately release Ahmed al-Doush and allow him to return to the United Kingdom.

Ahmed al-Doush is currently being held in al-Hair Prison in the capital Riyadh.

Amnesty International has documented the Saudi authorities’ increasing crackdown on freedom of ex-pression, targeting both citizens and foreign nationals, many of whom have been sentenced to lengthy prison terms solely for peacefully exercising their right to freedom of expression.

Ahmed al-Doush was assigned a court-appointed lawyer at his first hearing on 27 January 2025, but he is not permitted regular communication with him. Ahead of the hearing, he did not have a lawyer pre-sent, and he said he only realized he was being brought before a judge when he arrived. He faced a second trial hearing on 4 March 2025, again without prior notice, and another hearing on 13 April. During this hearing, a judge indicated that a judgment would be issued in his case in late April, raising fears that he may soon be sentenced.

As a result of restrictions by prison authorities to what he can share with his wife during his phone calls with her, which he communicated to her in April 2025, she has not received detailed information about his court proceedings, including details regarding the charges and evidence against him, the penalties he may face, nor updates on prison conditions or his health. In a call to his wife in April, he relayed that he had been instructed by prison authorities to only check in with her and the children during the calls, and that if he spoke about anything outside of this, including discussing anything about his conditions of detention, health or about the legal proceedings or charges against him, that the call would be terminated and there would be punishment.

For two and a half months after his arrest on 31 August 2024, Ahmed al-Doush's family was denied any communication with him. They were also not given information about his situation or the reason for his arrest. His wife and children were left in the dark about his well-being, his conditions of detention and whether and when he might be allowed to return home. He was also denied consular access to UK government representatives during this time, severely hindering the UK government and his family’s ability to gather information about him, his detention and steps they might take to facilitate his release.

It wasn’t until 17 November 2024 that Ahmed al-Doush was allowed a call to his wife. He was then permitted weekly phone calls with his family. However, in January, these calls were interrupted and have now become sporadic. He later told his family that his communication with them was restricted by the authorities as punishment for asking his wife during a call about people that had recently been re-leased in Saudi Arabia.

Ahmed al-Doush was subjected to extensive interrogation without a lawyer present and before being in-formed of the charges against him. During interrogations, he was reportedly told that if not for his social media activity, he would be home with his family. Notably, his X account has only 37 followers and a total of four posts.

Since his arrest, Ahmed al-Doush has been permitted three consular visits from the British embassy in Riyadh, with the first consular visit on 21 November 2025, nearly three months after his arrest. Ahead of the visit, the UK government did not share any information known about his detention, status or well-being with his family, claiming this was on the grounds of data protection.

Legal proceedings in these cases fall far short of international fair trial standards. Individuals are often held incommunicado without charge, in solitary confinement, and denied access to lawyers or the courts to challenge the lawfulness of their detention.

Since 2013, Amnesty International has documented the cases of 86 individuals who had been prosecuted solely for exercising their rights to freedom of expression, association and peaceful assembly, including human rights defenders, peaceful political activists, journalists, poets and clerics. Of those, 40 were prosecuted for legitimate exercise of the right to freedom of expression on social media. Amnesty International is aware that the real number of such prosecutions is likely much higher.


Take action

Write an appeal in your own words or use the model letter below. You find a ready-to-print model letter under
AKTUELLE DOKUMENTE
Addresses see above in ADRESSEN

Please also take action on Social Media (guide see above).
SOCIAL MEDIA GUIDE

Please take action before 30 October 2025.
Preferred language: Arabic, English. You can also write in your own language.