Der syrische Flüchtling Mohamad Alkayali verliess Saudi-Arabien Anfang 2013, nachdem er online schikaniert worden war, weil er die Politik der saudischen Behörden gegenüber syrischen Flüchtlingen öffentlich kritisiert hatte. Er zog in die Türkei, wo er sich seit über zehn Jahren als Flüchtling unter vorübergehendem Schutz legal aufhält. Am 27. Dezember 2024 wurde Mohamad Alkayali aufgrund einer von Saudi-Arabien beantragten INTERPOL Red Notice in der Türkei festgenommen. Er befindet sich derzeit im Pehlivanköy-Abschiebezentrum im türkischen Kırklareli.
Im Jahr 2018 wurde Mohamad Alkayali bei der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft von den Behörden darüber informiert, dass ein Fahndungs- und Auslieferungsgesuch gegen ihn vorliege, was von INTERPOL im Jahr 2023 offiziell bestätigt wurde. In dem von Saudi-Arabien am 18. März 2016 ausgestellten Gesuch wird Mohamad Alkayali «Siegelfälschung» vorgeworfen. Die saudischen Behörden haben jedoch keine formellen Anklagen oder Gerichtsdokumente vorgelegt, um die Anschuldigungen zu belegen.
In Saudi-Arabien setzen die Behörden seit Jahren politisch motivierte Anklagen, unfaire Verfahren und lange Haftstrafen gegen Kritiker*innen ein, um sie zum Schweigen zu bringen. Amnesty International befürchtet, dass es sich hier möglicherweise um einen gezielten Versuch handelt, Mohamad Alkayali für seine Kritik an den saudischen Behörden zu bestrafen. Er leidet an einem schweren Halswirbelbandscheibenvorfall und chronischen Schmerzen, die eine Operation erforderlich machen. Bei einer Auslieferung an Saudi-Arabien drohen Mohamad Alkayali die willkürliche Inhaftierung oder andere, möglicherweise schwere Menschenrechtsverletzungen.
Im Jahr 2015 waren Mohamad Alkayali und seine Familie aufgrund seiner Kritik an den Menschenrechtspraktiken in Saudi-Arabien in der Türkei weiterhin «Online-Schikanen» ausgesetzt, wie seine Frau es nannte.
2018 wurde Mohamad Alkayali bei der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft von den türkischen Behörden darüber informiert, dass ein Fahndungs- und Auslieferungsgesuch (Red Notice) gegen ihn ausgestellt worden sei. INTERPOL bestätigte die Existenz des Gesuchs im Jahr 2023. Diese von Saudi-Arabien am 18. März 2016 ausgestellte Red Notice basiert auf einem Haftbefehl, der am 3. Januar 2016 von der saudischen Staatsanwaltschaft ausgestellt wurde und in dem ihm «Siegelfälschung» vorgeworfen wird – ein Vorwurf, den er bestreitet und von dem er nicht offiziell in Kenntnis gesetzt wurde. Die saudischen Behörden haben jedoch keine formellen Anklagen oder Gerichtsdokumente vorgelegt, um die Anschuldigungen zu belegen. Er hat das Fahndungs- und Auslieferungsgesuch aus rechtlichen Gründen bei INTERPOL angefochten, und obwohl sein Antrag im Mai 2024 als zulässig erachtet wurde, ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden.
Obwohl die Red Notice bereits 2016 ausgestellt wurde, haben die türkischen Behörden fast neun Jahre lang nicht gehandelt. Erst am 27. Dezember 2024 nahmen sie Mohamad Alkayali aufgrund dieses Gesuchs fest. Red Notices werden von einigen Regierungen missbraucht, um im Ausland lebende Menschen ins Visier zu nehmen. In Anbetracht der dokumentierten grenzüberschreitenden Repression durch Saudi-Arabien müssen die türkischen Behörden und INTERPOL diese und alle Red Notices, die von Staaten beantragt werden, die bereits grenzüber-schreitend Repressionen ausgeübt haben, noch genauer prüfen.
Mohamad Alkayalis Frau kann ihren Mann aufgrund der Reisebeschränkungen für Flüchtlinge in der Türkei nicht besuchen. Als Einwohnerin Istanbuls benötigt sie eine besondere Reisegenehmigung, um die Stadt zu verlassen, und ihre Anträge wurden bereits dreimal abgelehnt.
Amnesty International hat dokumentiert, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung vorgehen und Einzelpersonen wegen Kritik an der Regierung strafrechtlich verfolgen. Viele Kritiker*innen wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. Die Prozesse entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Betroffenen werden häufig ohne Anklage und ohne Kon-takt zur Aussenwelt in Haft gehalten und haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen oder Gerichten, um die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.
Seit Juli 2013 hat Amnesty International die Fälle von 86 Personen dokumentiert, die allein wegen der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung strafrechtlich verfolgt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, friedliche politische Aktivist*innen, Journalist*innen, Dichter*innen und Geistliche. Unter ihnen waren 40 Personen, die wegen ihrer friedlichen Meinungsäusserung in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgt wurden. Amnesty International ist bewusst, dass die tatsächliche Zahl der-artiger Strafverfolgungen vermutlich wesentlich höher ist.
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