Im April 2004 wurde Stanley van Tha trotz der Interventionen eines Anwalts und einer Länderspezialistin, die auf die Verhaftungsgefahr hinwiesen, ausgeschafft und von den ihn begleitenden Schweizer Polizisten direkt an die Behörden von Myanmar übergeben. Dass er mit einem auf seinen Namen lautenden Pass ausgereist sei, war damals laut Bundesamt für Migrations (BFM) der Beweis dafür, dass er nicht gefährdet sei. Im August 2004 wurde er wegen seiner friedlichen politischen Tätigkeit und seiner illegalen Ausreise aus Myanmar zu einer 19-jährigen Haftstrafe verurteilt. Obwohl das BFM bereits im Besitz des gegen ihn verfügten Urteils war, sagte Alt-Bundesrat Blocher auf eine parlamentarische Anfrage, dass van Tha vielleicht aufgrund einer kriminellen Handlung nach seiner Rückkehr verurteilt worden sei.
Im November 2007 wurde Stanley van Tha überraschend entlassen und im Januar 2008 kam er mit Hilfe von Bekannten wieder in die Schweiz. Hier traf er seine Familie wieder, die nach seiner Verhaftung ebenfalls in die Schweiz geflüchtet war.
Amnesty International hat am 8. Januar 2008 beim BFM interveniert und dieses ersucht, sich bei Stanley van Tha für den damaligen Fehlentscheid zu entschuldigen, ihm so schnell wie möglich eine Foltertherapie zu ermöglichen und ihm eine Entschädigung für die erlittenen Nachteile zu bezahlen.
Das BFM antwortete: «Bis zum Zeitpunkt der Rückführung (2004) bestand kein Grund zur Annahme, dass Herr Stanley van Tha verhaftet und verurteilt würde. Die schweizerischen Behörden bedauern seine Verhaftung und unverhältnismässige Verurteilung und taten dies auch öffentlich kund.» Bis jetzt sei es noch nicht möglich gewesen mit Stanley van Tha zu sprechen, um seine Situation einschätzen zu können.
Die routinemässige Feststellung des BFM, die Ausreise mit einem gültigen Reisepass sei der Beweis dafür, dass eine Person nicht gefährdet sei, wurde durch den Fall van Tha klar und für ihn sehr schmerzhaft widerlegt. Das BFM bedauert zwar die Inhaftierung von Stanley, fragt sich aber nicht, welche Konsequenzen dies künftige Fälle, für die Behandlung von Hilfeschreien in letzter Minute haben muss. Ein weniger voreiliger Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz könnte oft helfen, Menschenrechtsverletzungen nach der Rückkehr zu vermeiden und die Verletzung des Rückschiebungsverbots durch die Schweiz zu verhindern.
Amnesty International hat allein in dieser Woche in zwei Fällen bei den Schweizer Behörden interveniert, um die Wegweisung von Personen zu verhindern, die wir als gefährdet betrachtet. In zwei weiteren von zurückgeschafften Personen, die laut ihren Familienangehörigen verhaftet wurden, machen wir zurzeit Abklärungen.
Eine Entschuldigung und eine angemessene Entschädigung nach einen solchen gravierenden Fehlentscheid wäre unseres Erachtens kein Luxus.
Einschätzung der Schweizer Nichteintretenspraxis durch das CAT (Uno-Antifolterkomitee)
Zwischen April 2004 und Ende 2007 sah das schweizerische Asylgesetz vor, dass auf ein Asylgesuch nicht eingetreten und keine materielle Prüfung der Asylgründe vorgenommen wird, wenn eine Person nicht innert 48 Stunden Identitätspapiere wie Pass oder Identitätskarte abgibt. Amnesty International und die Hilfswerke haben immer wieder darauf verwiesen, dass diese Praxis gegen internationales Recht verstösst. Dies nicht zu Unrecht, wie das CAT-Urteil von Ende letzten Jahres festhält.
Das CAT rügt in seinem Urteil die Schweizer Asylbehörden, weil diese aufgrund der «Papierlosigkeit» des Gesuchstellers in keinem Moment eine materielle Prüfung seiner Aussagen vorgenommen hätten , sondern sein Asylgesuch allein aus formellen Gründen, seiner Papierlosigkeit, abgelehnt hätten. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der Gesuchsteller seine Identität mit anderen Papieren als seinem Pass und seiner Identitätskarte (die übrigens bei einer Verhaftung konfisziert worden ist) belegt hat.
Laut CAT erscheint die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 48 Stunden zur Einreichung der Identitätspapiere völkerrechtlich problematisch, da auch dann keine materielle Prüfung vorgenommen wird, wenn der Gesuchsteller Reisepapiere später nachreicht.
Das revidierte Asylgesetz sieht zwar heute eine summarische materielle Prüfung der Asylgründe vor, doch wird weiterhin auf eine vertiefte materielle Prüfung verzichtet, wie dies das CAT in seinem Urteil gefordert hat.