Im Mai 2003 reist Stanley Van Tha aus Myanmar (Burma) legal mit seinem Reisepass in die Schweiz ein und stellt ein Asylgesuch. Es gelingt Stanley V. nicht, den Schweizer Behörden seine politische Verfolgung glaubhaft zu machen. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lehnt sein Asylgesuch im Oktober 2003 ab. Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) weist eine dagegen gerichtete Beschwerde mit Urteil vom 2. Dezember 2003 ab.
Geknebelt und Gefesselt
Stanley Van Tha wird eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt. Doch er lässt diese ungenutzt verstreichen, da er weiss, was ihm bei einer Rückkehr nach Myanmar droht. In der Folge werden Zwangsmassnahmen angeordnet, und Anfang März 2004 wird Stanley Van Tha in Ausschaffungshaft genommen. Am 14. April 2004 wird er - an einen Rollstuhl gefesselt und geknebelt und begleitet von drei Polizisten - nach Myanmar zwangsausgeschafft.
Dort wird er direkt den burmesischen Behörden übergeben, vor denen er geflüchtet ist. Diese sind bereits über Stanley V. informiert und wissen, dass er in die Schweiz geflüchtet war und dass sein Asylgesuch abgelehnt worden war. Er wird sofort verhaftet und vom internationalen Flughafen direkt ins Insein-Gefängnis in Rangun gebracht.
Zu 19 Jahren Haft verurteilt
Ende August 2004 wird Stanley V. von den burmesischen Behörden zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt: 14 Jahre erhält er aufgrund seiner politischen Aktivitäten in Myanmar und fünf Jahre wegen des Gebrauchs eines «gefälschten» Passes – er hatte für den Erhalt des Passes einen Beamten bestochen. Der Verurteilte verschwindet hinter den Mauern des gefürchteten Insein-Gefängnisses.
Seit vielen Jahren wird Myanmar von Amnesty International als einer der repressivsten Staaten weltweit bezeichnet, in dem es systematisch zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommt. Angehörige ethnischer Minderheiten werden vertrieben und verfolgt.
Millionen von Menschen leiden unter dem Terror der Militär-Junta. Folter, Verschleppungen, Zwangsrekrutierungen, Vergewaltigungen und andere Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Ende 2004 befanden sich in Myanmar mindestens 1300 politische Gefangene in Haft.
Wegem gültigem Pass nicht als Flüchtling anerkannt
Das BFF lehnte das Asylgesuch von Stanley V. unter anderem mangels Glaubwürdigkeit mit der folgenden Begründung ab:
«Vor diesem Hintergrund erstaunt, dass ihm die Behörden im Mai 2002 einen Pass ausstellten. Im Weiteren will der Gesuchsteller behördlich gesucht werden. Da er mit dem Flugzeug legal ausreiste, hätten die Behörden aber Gelegenheit gehabt, ihn festzunehmen.»
Es wurde Stanley V. somit unterstellt, dass er als politisch Verfolgter in seinem Heimatland keinen Pass erhalten hätte und nicht hätte legal aus Myanmar ausreisen können. Gerade dieses häufig verwendete Argumentationsmuster der Bundesbehörden steht in absurdem Widerspruch zur verschärften Papierlosenbestimmung, wie sie das revidierte Asylgesetz vorsieht.
Damit auf ein Asylgesuch eingetreten wird, sollen in Zukunft nämlich nur noch Pässe und gültige Identitätsausweise anerkannt werden. Und dies, obwohl anscheinend gerade der Besitz solcher Dokumente als Beweis für die fehlende Flüchtlingseigenschaft ausgelegt wird.