Am Samstag, 5. Januar 2008, traf Stanley Van Tha auf dem Flughafen Zürich Kloten ein - dort war er am 14. April 2004 an einen Rollstuhl gefesselt und geknebelt begleitet von drei Polizisten nach Myanmar zwangsausgeschafft worden. Dies, nachdem das Bundesamt für Migration und die Asylrekurskommission das Asylgesuch von Stanley van Tha abgelehnt hatten. Seine Asylgründe wurden als nicht glaubhaft eingestuft, da er über einen Pass verfügte und legal aus seinem Land ausgereist war.
In Myanmar wurde Stanley Van Tha direkt den burmesischen Behörden übergeben,die ihn misshandelten und ins berüchtigte Insein-Gefängnis in Rangun brachten. Ende August 2004 wurde er nach einem höchst unfairen Gerichtsverfahren zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt.
Verhaftung nach Ausschaffung war für BfM unvorhersehbar
Wie Jonas Montani, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BfM) gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte, hatten die Schweizer Behörden diese Reaktion des Regimes zum Ausschaffungszeitpunkt nicht erwartet und die Rückschaffung als zumutbar erachtet. Dies, obwohl Myanmar seit Jahren als einer der repressivsten Staaten weltweit bekannt ist und ein Schweizer Anwalt auf die Gefahren im Falle einer Rückführung hingewiesen hatte. Zum Zeitpunkt seiner Ausschaffung befanden sich in Myanmar mindestens 1300 politische Gefangene in Haft. Millionen von Menschen leiden in Myanmar unter dem Terror der Militärregierung. Folter, Verschleppungen, Zwangsrekrutierungen und andere Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung.
Die Umstände seiner Freilassung sind bislang noch unklar. Fest steht jedoch, dass Stanley Van Tha nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis dank der Hilfe von Bekannten illegal aus Myanmar ins benachbarte Ausland ausreisen und von dort aus in die Schweiz zurückkehren konnte. Die Schweiz erteilte Stanley Van Tha eine Einreiseerlaubnis. Bereits zuvor konnten seine Frau und sein Kind mit Hilfe von Bekannten in die Schweiz reisen.
BfM-Sprecher Jonas Montani erklärte gegenüber der SDA, Van Tha werde von dem Bundesamt nun zu einem Gespräch geladen. Es sei davon auszugehen, dass er in der Schweiz bleiben könne. Frau und Kind dürften bereits im Land bleiben.
Amnesty International fordert Wiedergutmachung
Amnesty International ist sehr erfreut über die Freilassung von Stanley Van Tha. Sehr besorgt ist AI jedoch über seinen Gesundheitszustand. Stalney van Tha ist aufgrund seiner Haft gesundheitlich schwer angeschlagen und traumatisiert.
Amnesty International fordert, dass sich die Schweiz offiziell bei Stanley Van Tha entschuldigt und ihn mit einer Wiedergutmachung für die erlittenen Qualen entschädigt. Ausserdem muss Stanley Van Tha umgehend professionelle Hilfe im Rahmen einer Therapie für Folteropfer erhalten. Bereits bei seiner Festnahme hat die Menschenrechtsorganisation das fahrlässige Handeln der Schweizer Behörden aufs Schärfste kritisiert.
Amnesty International befürchtet, dass sich gravierende Fehlurteile wie im Fall von Stanley Van Tha mit dem neuen Asylgesetz künftig häufen werden. Das Gesetz ist seit Januar 2008 vollumfassend in Kraft.