Die Eritreerin Mikaila, Mutter von zwei in der Schweiz geborenen Kindern, hat nach langem Warten die Hoffnung verloren, in der Schweiz bleiben zu dürfen. © Jacek Pulawski
Die Eritreerin Mikaila, Mutter von zwei in der Schweiz geborenen Kindern, hat nach langem Warten die Hoffnung verloren, in der Schweiz bleiben zu dürfen. © Jacek Pulawski

Zahlen, Fakten und Hintergründe Eritreische Flüchtlinge in der Schweiz 2016/2017

21. August 2017
Eritreer und Eritreerinnen machten sowohl 2016 wie auch im ersten Halbjahr 2017 die grösste Gruppe von Asylsuchenden aus. Einige Zahlen über die Asylgesuche und -anerkennung der EritreerInnen in der Schweiz und Hintergrundinformationen über das Herkunftsland und die Fluchtgründe.

Anzahl eritreische Asylsuchende 2016: 5178 Personen (-44% gegenüber 2015);
Anerkennungsquote, d. h. als Flüchtlinge anerkannt: 3187 Personen (42.4%);
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 2'565 (34.2%).

Anzahl Asylsuchende 1. Halbjahr 2017: 1741 Personen (+6.1% gegenüber Vorjahr)
Anerkennungsquote, d.h. als Flüchtlinge anerkannt: 47.1%;
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 29.3%.

 

Eritreische Flüchtlinge weltweit

Laut dem UNHCR wurden im Jahre 2016 69'600 Eritreer und Eritreerinnen neu als Flüchtlinge anerkannt. Insgesamt lebten Ende 2016 459'400 Eritreer und Eritreerinnen als Flüchtlinge in einem Drittland. Die meisten eritreischen Flüchtlinge leben in der Subsahara, 165'600 (rund 36 %) in Äthiopien, 103'200 im Sudan (rund 22.5 %). Vergleichsweise lebten Ende 2016 30'000 eritreische Flüchtlinge in Deutschland (6.5%), 27'800 in Israel (6.0 %), 26'300 in der Schweiz (5.7 %) und 26'000 (5.6 %) in Schweden.

Etwa ein Fünftel der Eritreer und Eritreerinnen lebt im Ausland.

Die Menschenrechtssituation in Eritrea

Die Regierung Eritreas gilt als äusserst repressives Regime. Es handelt sich um ein Einparteiensystem mit vier anerkannten Religionen. Der Präsident und eine kleine Gruppe hoher Parteikader und Militärangehöriger bestimmen über das Land und es gibt keinerlei Gewaltentrennung. Eritrea verfügt weder über ein amtendes Parlament noch eine unabhängige Justiz. Das nach Erlangung der Unabhängigkeit von Äthiopien gewählte Parlament ist nie zusammengetreten und das Land verfügt weder über eine Verfassung noch über vom Parlament verabschiedete Gesetze. Freie Medien gibt es nicht, und wer den Präsidenten oder das Regime kritisiert, wird ohne Anklage inhaftiert. Folter und menschenunwürdige Haftbedingungen sind an der Tagesordnung. Viele Oppositionelle sind seit 2001 verschwunden. Amnesty International geht für die Jahre ab 2001 von ca. 10'000 Gewissensgefangenen in Eritrea aus (zum Beispiel werden alle kritischen JournalistInnen inhaftiert).

Desertion als Fluchtgrund

Das Hauptursache für die Flucht einer grossen Anzahl von EritreerInnen ist der (faktisch) unbefristete «Nationaldienst»: Die Versprechen eritreischer Regierungsvertreter, wonach dieser auf 18 Monaten begrenzt werde, wurden bis heute nicht umgesetzt. Der Nationaldienst beschränkt sich nicht auf militärische Aufgaben, sondern umfasst Arbeiten in der Landwirtschaft, in Minen, auf dem Bau, in staatlichen Unternehmen oder im öffentlichen Dienst, zum Teil sogar für Privatunternehmen hoher Armeeangehöriger oder Parteikader.

Es existiert ein grosser Graben zwischen der wohlhabenden städtischen Jugend, welche sich oft mittels Bestechung vom Militärdienst freikaufen kann, und ärmeren ländlichen Jugend, welche Wehrdienst oder weitgehende Fronarbeit im Rahmen des Nationaldienstes leisten muss.

Der Sold war bisher derart gering, dass keine Familie gegründet werden kann. Kürzlich soll er zwar erhöht worden sein, doch gibt es Informationen, wonach gleichzeitig auch die Steuern und anderen Abgaben auf diesen Sold erhöht worden seien. Es muss deshalb abgeklärt werden, wie hoch die effektive Erhöhung des Soldes tatsächlich ist. Die Dauer des Militärdienstes wird völlig willkürlich gehandhabt; es soll Personen geben, die über 20 Jahre Staatsdienst leisten mussten.

Dies führt zu einer hohen Anzahl von – häufig noch minderjähriger – Flüchtenden.

Flucht in die Schweiz

Im Jahr 2015 suchten knapp 10'000 eritreische Staatsbürger in der Schweiz um  Asyl nach, im Jahre 2016 waren es noch 5178 Personen und im ersten Halbjahr 2017 nur noch 1741 Personen (ein Drittel davon kam durch Geburten dazu). Weitere Zielländer sind Deutschland, die Niederlande, Schweden und Grossbritannien. Für die Schweiz sprach lange die geographische Nähe zu Italien, da die grosse Mehrheit zuerst in Italien europäischen Boden betritt. Die Attraktivität der Schweiz hat in den letzten zwei Jahren jedoch abgenommen. Viele eritreische Flüchtlinge reisen weiter Richtung Norden.
Die Schutzquote ist in all diesen Zielländern mehr oder weniger gleich hoch, rund 70% der Gesuchsteller erhalten Asyl oder eine vorläufige Aufnahme/subsidiären Schutz.

Eine Wehrdienstverweigerung oder Desertion reicht in der Schweiz nicht für eine Anerkennung als Flüchtling. Das SEM geht aber davon aus, dass der Nationaldienst unbefristet ist und eine Desertion bzw. die Weigerung ein Aufgebot zu befolgen, zu einer asylrelevanten Verfolgung führen kann. Allerdings wurde die Praxis im Juni 2016 verschärft für Personen, die «Eritrea im minderjährigen und damit noch nicht dienstpflichtigen Alter oder nach Abschluss des Nationaldienstes verlassen» haben.

Eine zwangsweise Rückführung nach Eritrea ist nicht möglich, da Eritrea nur freiwillige Rückkehrer/innen zurücknimmt. «Freiwillig» kehren aber nur wenige zurück, aus Angst vor Repression.

Laut Asylgesetz ist es anerkannten Flüchtlingen verboten, mit den heimatlichen Behörden in Kontakt zu treten oder Reisen ins Heimatland zu tätigen. Ansonsten verlieren sie den Flüchtlingsstatus. Die vielzitierten «Ferienaufenthalte» einer kleinen Anzahl von Eritreern und Eritreerinnen sind kein Argument dafür, dass eine Rückkehr problemlos möglich sei. Denn diese Ferien-Rückkehrer gehören grösstenteils zu einem anderen Teil der Diaspora, welche während des eritreisch-äthiopischen Befreiungskrieges das Land verliessen und der Regierung eher nahestehen. Zudem haben sie mittlerweile die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten.