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Zahlen, Fakten und Hintergründe Flüchtlinge aus Georgien in der Schweiz

16. November 2017
Seit dem Konflikt mit den abtrünnigen Gebieten Abchasien und Südossetien 1992 und dem Krieg von 2008 zwischen Russland und Georgien gibt es im Land über eine halbe Million intern Vertriebene. Asylsuchende aus Georgien haben in der Schweiz kaum Chancen auf Asyl.

Anzahl Asylsuchende aus Georgien 2016: 465 Personen (+15% gegenüber 2015);
Anerkennungsquote, d. h. als Flüchtlinge anerkannt: 0 Personen (0 %);
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 17 Personen (5 %).

Im ersten Halbjahr aufgenommene Flüchtlinge aus Georgien 2017: 245 Personen (-45.9% gegenüber Vorjahr);
Anerkennungsquote, d.h. als Flüchtlinge anerkannt: 0 Personen (0%);
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 2 Personen (1.5%).

 

Im Jahr 2016 sind 8'095 Menschen aus Georgien geflohen und haben ein Asylgesuch in anderen Ländern gestellt. Die häufigsten Aufnahmeländer waren Deutschland, Frankreich und Schweden. Insgesamt wurden ganze 97 Prozent der Asylgesuche abgelehnt. Nach Deutschland flohen insgesamt 3448 Menschen aus Georgien, in die Schweiz vergleichsweise 465 Personen.

Menschenrechtslage in Georgien

Georgien ist auf einem Kurs der Demokratisierung und wirtschaftlichen Modernisierung. Trotzdem gibt es nach wie vor Befürchtungen, dass die Justiz nicht unabhängig ist und politischer Einflussnahme unterliegt. Dies, da in einer Reihe von Gerichtsverfahren von großem öffentlichen Interesse Urteile zugunsten der Regierung gefällt wurden. Auch gehen regelmäßig Meldungen über Fälle von Folter und Misshandlungen durch die Polizei ein. Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenze zu den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hat zudem negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der dort lebenden Menschen.

Tiefe Anerkennungsquote

Asylsuchende aus Georgien haben in der Schweiz kaum Chancen auf Asyl. Bei Gesuchen von Georgier/innen wird seit 2013 das sogenannte 48 Stunden Verfahren durchgeführt, da das Land eine tiefe Schutzquote aufweist. Die Verfahren werden in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) durchgeführt und in der Regel innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

Für Georgierinnen und Georgien ist es in ganz Europa sehr schwierig, Asyl zu erhalten. Dies umso mehr, seitdem im Juni 2014 die georgische Regierung mit der Europäischen Union ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet hat. Die meisten Länder erachten spätestens seit diesem Zeitpunkt Georgien als sicheren Herkunftsstaat.