Viele tamilische Flüchtlinge konnten Sri Lanka nicht verlassen und blieben intern vertrieben, so wie diese beiden Mädchen in Thampalagama im August 2006.  © UNHCR/N. Ng
Viele tamilische Flüchtlinge konnten Sri Lanka nicht verlassen und blieben intern vertrieben, so wie diese beiden Mädchen in Thampalagama im August 2006. © UNHCR/N. Ng

Zahlen, Fakten und Hintergründe Flüchtlinge aus Sri Lanka in der Schweiz

10. Oktober 2017
Nach dem Ende des bewaffneten Konfliktes in Sri Lanka ist die Menschenrechtslage zwar besser, aber noch keineswegs gut. Für Personen, die während des Krieges in die Schweiz flohen und Bezüge zu den Tamil Tigers haben sollen, kann eine Rückführung immer noch gefährlich sein.

Anzahl Asylsuchende aus Sri Lanka 2016: 1’373 Personen (-27% gegenüber 2015);
Anerkennungsquote, d. h. als Flüchtlinge anerkannt: 610 Personen (46.9 %);
Vorläufige Aufnahmen von Asylsuchenden, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 101 (7.9 %).

Anzahl Asylsuchende im ersten Halbjahr 2017: 414 Personen (-49.3% gegenüber Vorjahr);
Anerkennungsquote, d.h. als Flüchtlinge anerkannt: 178 Personen (34.5%);
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 47 Personen (9.1%).

 

Flüchtlinge aus Sri Lanka – weltweit und in der Schweiz

Die Anzahl an Personen aus Sri Lanka, die im Ausland leben wird auf rund drei Millionen Personen geschätzt. Etwa 50'000 Personen aus Sri Lanka leben in der Schweiz.

Ende 2016 gab es in Sri Lanka rund 44'000 intern Vertriebene, 12'347 Personen flüchteten ins Ausland. Davon suchten rund 1300 in der Schweiz um Asyl.

Menschenrechtslage in Sri Lanka

Der ehemalige Oppositionsführer Maithripala Sirisena ist seit Anfang 2015 Präsident Sri Lankas. Die Regierung hat seither einzelne positive Schritte wie die Aufhebung von Restriktionen der Medien, die Schaffung einer unabhängigeren Justiz und die Öffnung gegenüber der internationalen Gemeinschaft getätigt.

Trotzdem kommt es im Land weiterhin zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, vor allem seitens der Sicherheitskräfte und im Rahmen der Terrorbekämpfung.

Sicherheitskräfte und die Polizei misshandeln und foltern regelmässig Personen in Gefangenschaft. Der Uno-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe stellte bei seinem Besuch im Jahr 2016 in Sri Lanka fest, dass die Polizei nach wie vor schwere Formen von Folter anwandte. Straflosigkeit sei sowohl für alte wie für neue Fälle von Menschenrechtsverletzungen noch immer an der Tagesordnung. Das umstrittene Antiterrorgesetz «Prevention of Terrorism Act (PTA)», welches Misshandlungen fördert und willkürlichen Festnahmen eine rechtliche Grundlage verleiht, bleibt weiterhin in Kraft. Der Uno-Sonderberichterstatter merkte an, dass Verfahrensnormen des PTA wie langfristige willkürliche Haft ohne Anklage «fast eine Aufforderung seien, Folter und Misshandlungen als routinemässige Arbeitsmethode einzusetzen».

Grundlegende Menschenrechte sind nicht garantiert

Während des im 2009 beendeten Bürgerkriegs kam es zu zahlreichen Fällen von Verschwindenlassen, aussergerichtlicher Tötung, Folter und Misshandlungen, Zwangsrekrutierungen, Angriffen auf Zivilpersonen, Vertreibungen und sexueller Gewalt. Die Regierung hat nur zögerlich damit begonnen, die Verbrechen aufzuarbeiten. Für die Opfer des Konfliktes ist es äusserst schwierig, in ein normales Leben zurückzukehren und sich eine Existenzgrundlage aufzubauen, da die Versprechen zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.

Weiter sind in Sri Lanka zahlreiche Freiheitsrechte eingeschränkt. Es wird von Gewalt an Frauen, Kindsmissbrauch und Menschenhandel berichtet. LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderungen sowie Angehörige religiöser Minderheiten und der ethnischen Minderheit der Tamilinnen und Tamilen leiden unter Diskriminierungen.

Praxis der Schweizer Behörden

Im Juli 2016 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine umfassende Neubeurteilung der Lage in Sri Lanka vorgenommen. Sie kam dabei zum Ergebnis, dass beim Schutz der Menschenrechte «substantielle Fortschritte» zu verzeichnen seien. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Medienschaffenden, MenschenrechtsaktivistInnen und OppositionspolitikerInnen würden daher gemäss SEM restriktivere Voraussetzungen gelten. Auch geht das SEM davon aus, dass der Schutzbedarf für Personen mit Verbindungen zu den ehemaligen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) abnehme, je länger der Konflikt zurückliegen würde. Weiter habe sich im ehemaligen Konfliktgebiet im Norden des Landes die Sicherheitslage insgesamt verbessert. Das SEM hält den Wegweisungsvollzug nach Sri Lanka darum für alle Landesteile für grundsätzlich zumutbar.

Die Praxisänderung des SEM wurde von vielen Seiten als verfrüht eingeschätzt. Tatsächlich gibt es Fortschritte in Sri Lanka. Personen und ihre Familienangehörigen, die in Verbindung mit den LTTE-Rebellen gebracht werden könnte, sind jedoch weiterhin besonders gefährdet. Bedroht sind zudem ZeugInnen von Menschenrechtsverletzungen und möglichen Kriegsverbrechen. Dies gilt auch für Personen, die im Exil politisch aktiv waren.