Zehntausende Syrerinnen und Syrer mussten wegen der Bombardierung Aleppos im Februar 2016 fliehen und blieben vor der türkischen Grenze stecken – darunter viele Verletzte. Nur wenigen gelang die Weiterreise nach Europa. © Amnesty International/Lindsey Snell
Zehntausende Syrerinnen und Syrer mussten wegen der Bombardierung Aleppos im Februar 2016 fliehen und blieben vor der türkischen Grenze stecken – darunter viele Verletzte. Nur wenigen gelang die Weiterreise nach Europa. © Amnesty International/Lindsey Snell

Zahlen, Fakten und Hintergründe Syrische Flüchtlinge in der Schweiz

27. November 2017
Millionen Menschen lebten aufgrund des bewaffneten Konflikts 2016 weiterhin als Flüchtlinge im Ausland oder waren Binnenvertriebene. Laut UNHCR sind bereits über fünf Millionen Syrerinnen und Syrer ins Ausland geflüchtet. In der Schweiz wurden im Zeitraum von April 2011 bis Oktober 2016 13'713 Asylgesuche von SyrerInnen gestellt.

Anzahl Asylsuchende aus Syrien 2016: 2144 Personen (-55 % gegenüber 2015)
Anerkennungsquote, d. h. als Flüchtlinge anerkannt: 1054 Personen (36.6%)
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal oder unzumutbar ist: 1278 Personen (44,4%).

Anzahl Asylsuchende aus Syrien im ersten Halbjahr 2017: 1020 Personen; (-17,6% gegenüber Vorjahr)
Anerkennungsquote, d.h. als Flüchtlinge anerkannt: 42.3%;
Vorläufige Aufnahmen, da eine Wegweisung illegal/unzumutbar ist: 46,4%.

 

Über 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge befinden sich in nur fünf verschiedenen Ländern: in der Türkei, im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten. Rund 2,8 Millionen syrische Flüchtlinge halten sich in der Türkei auf – mehr als in jedem anderen Land. In Deutschland haben zwischen April 2011 und Oktober 2016 465'023 Menschen aus Syrien einen Asylantrag gestellt. Die restlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben 382'821 Asylanträge von Menschen aus Syrien erhalten.

Der bewaffnete Konflikt in Syrien

Der bewaffnete Konflikt in Syrien setzt sich mit wachsender internationaler Beteiligung fort. Dies hat verheerende Konsequenzen für die syrische Bevölkerung, einschliesslich einer steigenden Zahl ziviler Opfer, interner und externer Vertreibung im grossen Massstab und einer humanitären Krise von bislang unbekanntem Ausmass.

Alle internationalen Bemühungen, den Konflikt auf friedlichem Weg zu lösen, blieben bisher ergebnislos. Dies gilt für die Gespräche in Genf, die unter der Schirmherrschaft der Uno zwischen der Delegation aus Damaskus, dem oppositionellen Hohen Verhandlungskomitee sowie zwei weiteren Oppositionsgruppierungen stattfinden. Parallel dazu gibt es auch Friedensgespräche in der kasachischen Hauptstadt Astana. Diese Gespräche hatten Russland, die Türkei und der Iran initiiert. Das Forum erzielte aber keine Fortschritte im Bemühen um einen Frieden in Syrien.

Millionen auf der Flucht

Die Menschenrechtslage in Syrien verschlechtert sich zunehmend. Fast alle Teile Syriens sind in Gewalt verstrickt und ein Ende ist nicht in Sicht. Die Konfliktparteien setzen straflos und unter vollständiger Missachtung der Grundsätze von Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts ihr Verhalten fort. Dies führte dazu, dass bereits Millionen Syrer/innen Zuflucht in anderen Ländern suchen mussten. Auch die Befürchtung nach der Rekrutierung mit 18 Jahren für unbestimmte Zeit kämpfen zu müssen, ist für viele junge Männer ein Grund, zu flüchten. Aufgrund des Mangels an Soldaten intensivierte das syrische Regime die Einberufungskampagnen für Rekruten und Reservisten seit Ende 2014. Junge Männer werden verhaftet und zwangsrekrutiert. Die Dauer des Militärdiensts ist inzwischen nicht mehr begrenzt. Es gibt viele Armeeangehörige, die vor dem Ausbruch des Krieges rekrutiert wurden, und bis heute nicht aus dem Dienst entlassen worden sind.

Unzählige syrische Staatsangehörige müssen zudem fliehen, weil sie in ihrem Land einer asylrelevanten Verfolgung ausgesetzt sind. So wird verschiedenen Personengruppen von den Konfliktparteien eine politische Meinung unterstellt. Diese werden, aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Unterstützung einer gegnerischen Konfliktpartei, zum Ziel von Anschlägen. Die Annahme, dass eine Person eine bestimmte politische Meinung hat, basiert oft nur auf der Anwesenheit in einem bestimmten Gebiet oder auf ihrem ethnischen oder religiösen Hintergrund. So sind beispielsweise Mitglieder religiöser Gruppen, einschliesslich SunnitInnen, AlawitInnen, IsmailitInnen, Zwölfer-SchiitInnen, DrusInnen, ChristInnen und JesidInnen von allen Seiten einer Verfolgung ausgesetzt. Auch Angehörige ethnischer Minderheiten, wie KurdInnen, TurkmenInnen, AssyrerInnen, TscherkessInnen und ArmenierInn, sind von einer gewaltsamen Vertreibung bedroht.

Die Praxis der Schweizer Behörden

Aufgrund der aktuellen Lage in Syrien erachtet das Staatssekretariat der Vollzug einer Wegweisung nach Syrien generell als unzulässig, syrische Staatsangehörige werden daher in der Schweiz vorläufig aufgenommen.
Zudem entschied der Bundesrat, dass im Rahmen einer dauerhaften Neuansiedlung (Resettlement) besonders verletzliche Personen in der Schweiz Schutz finden, die vom UNHCR bereits als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Diese Personen erhalten in der Schweiz den Flüchtlingsstatus und durchlaufen deshalb kein Asylverfahren.

 

Zur Menschenrechtslage in Syrien

Folter, unfaire Gerichtsverhandlungen und Todesstrafe

Das syrische Regime bekämpft Widerstandskämpfer und Zivilisten brutal. Sicherheitskräfte halten mehrere Tausend mutmassliche Regierungskritiker und -gegner ohne Anklageerhebung über lange Zeit in Untersuchungshaft. Das Schicksal und der Aufenthaltsort der Personen sind in den meisten Fällen unbekannt. Auch Familienangehörige werden anstelle ihrer von den Behörden gesuchten Angehörigen inhaftiert. Einige der mutmasslichen Regierungsgegner wurden vor das Antiterrorgericht oder das militärische Feldgericht gestellt, die für ihre grob unfairen Gerichtsverfahren bekannt sind. Die Richter liessen namentlich erzwungene "Geständnisse" als Beweismittel zu. Weit verbreitet sind in den Gefängnissen Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen, was zu mehreren Tausend Todesfällen führte.

Frauenrechte

Die Situation von Frauen verschlechtert sich dramatisch, da sie zunehmend Opfer unterschiedlicher Gewalthandlungen der verschiedenen Konfliktparteien werden. So wurden mehrere Tausend jesidische Frauen und Mädchen vom IS gegen ihren Willen aus dem irakischen Sindjar nach Syrien verschleppt, auf Märkten verkauft und unter anderem zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung versklavt.

Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen der Konfliktparteien

Aus Berichten der unabhängigen UN-Untersuchungskommission gehen hervor, dass die Streitkräfte der syrischen Regierung «Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, Vernichtung, Folter, Vergewaltigung, Zwangsverschleppungen und andere unmenschliche Akte» begehen. Regierungstruppen führen zahlreiche wahllose und gezielte Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte durch. Wohngebiete werden gezielt in Artilleriebeschuss genommen und aus der Luft mit Bomben angegriffen. Gezielte Angriffe gegen Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal haben verhindert, dass humanitäre Hilfslieferungen mit Medikamenten und medizinischer Ausrüstung in belagerte oder schwer zugängliche Gebiete gelangten. Lange andauernde Belagerungen führen dazu, dass es den eingeschlossenen Personen nicht möglich ist, medizinische Hilfe zu erlangen.

Bewaffnete nicht-staatliche Gruppierungen begehen fortwährend Kriegsverbrechen, Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und gravierende Menschenrechtsverletzungen. Namentlich sind IS-Mitglieder an Folter, Mord, Vergewaltigung, sexueller Sklaverei, sexueller Gewalt und Zwangsvertreibungen im Rahmen der Angriffe gegen die Zivilbevölkerung in den von IS kontrollierten Gebieten beteiligt, was Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Der IS begeht ausserdem Kriegsverbrechen einschliesslich Mord, Hinrichtung ohne Gerichtsverfahren, Folter, Geiselnahme, Vergewaltigung und andere Formen der sexuellen Gewalt, Rekrutierung und Verwendung von Kindern in Kampfhandlungen sowie Angriffe auf geschützte Objekte und andere schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts. Die Zivilbevölkerung ist willkürlichen Angriffen durch den IS ausgesetzt. Auch eine Reihe von Selbstmordattentaten und Bombenanschlägen führte zu zivilen Opfern.

Die von den USA geführte internationale Koalition setzt ihre im September 2014 begonnenen Luftschläge gegen Stellungen bewaffneter Gruppen im Norden und Osten Syriens fort. Wahllose und unverhältnismässige Luftangriffe führen zu Hunderten von Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung.

Die türkischen Truppen führten Boden- sowie Luftangriffe in Nord-Syrien aus, welche zahlreiche zivile Opfer forderten.

Die YPG und Asayish, der militärische Arm bzw. die Polizeikräfte der Partei der Demokratischen Union (PYD), sind an zahlreichen Menschenrechtsverletzungen beteiligt, einschliesslich an willkürlichen Verhaftungen, Rechtsverstössen während der Untersuchungshaft und Nichteinhaltung ordnungsgemässer Verfahren sowie Nichtverfolgung von Tötungen und Verschleppungen.