Die Schweiz und die Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass in den meisten Fällen dasjenige Land in Europa das Gesuch eines Asylsuchenden bearbeiten muss, in welches die antragsstellende Person als erstes einreiste. Die Schweiz wendet diese Verordnung äusserst strikt an, selbst wenn dabei Menschenrechte verletzt werden.

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