2018
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Rückführungsentscheid nach Eritrea Uno-Ausschuss gegen Folter rügt die Schweiz
Der Uno-Ausschuss gegen Folter ist zum Schluss gekommen, dass die Schweizer Asylbehörden mit einem Wegweisungsentscheid nach Eritrea die Anti-Folter-Konvention verletzt haben. Der Ausschuss kritisiert insbesondere das Bundesverwaltungsgericht, welches die Beschwerde eines eritreischen Asylsuchenden im vornherein als aussichtslos bezeichnete und in einem sehr summarischen Verfahren erledigte. Amnesty International fordert in jedem Fall eine sorgfältige Einzelfallprüfung, wenn Risiken wie Folter oder Zwangsarbeit bestehen. -
Dublin-Verordnung Zehn Jahre Dublin-Verordnung: Zivilgesellschaft läutet die Alarmglocken
Heute vor zehn Jahren ist die Schweiz dem Schengen/Dublin-Raum beigetreten. Die Organisationen, die sich für die Flüchtlinge und deren Rechte einsetzen, läuten die Alarmglocken: die Schweizer Asylbehörden müssen vermehrt auf die Asylgesuche besonders verletzlicher Menschen eintreten. -
Kriminalisierung der Solidarität Flüchtlingshelferin in Brig verurteilt – Amnesty International kritisiert Urteil scharf
Amnesty International kritisiert das Urteil des Bezirksgerichts in Brig gegen die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz scharf. Die 72-Jährige hatte im Februar dieses Jahres einem schwer traumatisierten afghanischen Asylsuchenden, der bei minus 10 Grad im Freien schlafen musste und Erfrierungen hatte, über die Grenze geholfen. -
EU / Italien Such- und Rettungsschiff Aquarius muss Betrieb einstellen – Reaktion von Kumi Naidoo
Der Generalsekretär von Amnesty International, Kumi Naidoo, ist fassungslos angesichts der Nachricht von Médecins Sans Frontières (MSF) und SOS Mediterranée, dass das Such- und Rettungsschiff Aquarius gezwungen wurde, den Betrieb einzustellen. -
Schweiz Aufnahme von besonders verletzlichen Flüchtlingen – «Schritt in die richtige Richtung»
Amnesty begrüsst den Entscheid des Bundesrats ab 2019 erneut Flüchtlingsgruppen im Rahmen des Resettlement-Programms der Uno aufzunehmen.
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