Unter den Menschen, die in der Schweiz Asyl beantragen, befinden sich immer mehr alleinreisende Kinder und Jugendliche, die zum Grossteil aus sehr instabilen Ländern wie Afghanistan fliehen. Sie gelten rein rechtlich als Kinder und bedürfen besonderer Fürsorge oder Unterstützung, vor allem, da sie ohne ihre Eltern oder Vormund in der Schweiz ankommen. Das bedeutet, dass bei allen Massnahmen im Asylverfahren, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.
Ungefähr 11 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz sind minderjährig
Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) haben 2023 ungefähr 3300 unbegleitete Kinder in der Schweiz Schutz gesucht. Das sind 10,82 % der Gesamtzahl der Asylsuchenden. Der Grossteil von ihnen (76 %) ist zwischen 16 und 17 Jahren alt, ungefähr ¼ von ihnen zwischen 13 und 15 Jahren. Mit Abstand die meisten Kinder und Jugendlichen stammen aus Afghanistan.
Steigende Zahlen an Kindern im Asylprozess
Die Zahlen der alleinreisenden Kinder sind nicht nur absolut gestiegen in den letzten Jahren, wie auch die Gesamtzahl der Asylsuchenden gestiegen ist, sondern auch prozentual. 2022 waren es 10% der Asylsuchenden, 2021 nur 6,63%. Es ist also immer wichtiger, dass die Schweiz die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Asylprozess berücksichtigt.
Der Asylprozess für Kinder in der Schweiz
Auch die Schweiz hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen von 1989 ratifiziert, und es trat 1997 in der Schweiz in Kraft. Das bedeutet, dass sich auch die Schweiz verpflichtet hat, die besonderen Rechte von Kindern zu wahren und zu schützen. Für den Asylprozess von alleinreisenden Kindern hat das SEM festgelegt, dass im Verfahren ihre Minderjährigkeit beurteilt wird, ihre Interessen durch Vertreter*innen verteidigt werden, ihr Antrag vorrangig behandelt wird, die Bedingungen einer möglichen Rückkehr geprüft werden, und schliesslich, wenn sie einem Kanton zugewiesen wurden, entsprechende Massnahmen bezüglich Unterkunft, Betreuung, Schulbildung, und medizinische Aufsicht getroffen werden.
Besonderer Schutz oft nicht gegeben
Trotz ihres Rechtes auf besonderen Schutz wird oft wenig Rücksicht auf die Verletzlichkeit der alleinreisenden Kinder genommen. Das kann dazu führen, dass sie zusammen mit Erwachsenen und einer grossen Anzahl von anderen Personen untergebracht werden, weniger individuelle Betreuung durch geschultes Personal erfahren, der Zugang zu Bildung nicht systematisch gewährleistet ist oder sie mit psychischen Schwierigkeiten allein gelassen werden.