Eine E-Mail Aktion unterstützte die Protestierenden und half, dass diese freigelassen werden. © Amnesty International
Eine E-Mail Aktion unterstützte die Protestierenden und half, dass diese freigelassen werden. © Amnesty International

Abgeschlossene E-Mail-Aktion Good News: Anklage gegen Gewerkschaftsmitglieder aufgehoben

13. Juli 2020, aktualisiert 20. Oktober 2020
Am 2. Juni 2020 hatte die malaysische Polizei eine friedliche Protestveranstaltung von Krankenhausreinigungskräften aufgelöst, die die unfaire Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und eine unzureichende Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung anprangerten. Fünf Protestierende wurden inhaftiert und wegen «nicht genehmigter Versammlung» angeklagt, was gegen ihre Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstösst.
Gute Neuigkeiten: Die Anklagen gegen die GewerkschaftsaktivistInnen werden nicht weiterverfolgt. Das Magistrat von Ipoh hat am 2. Oktober eine Entlassung der fünf Inhaftierten angeordnet. Vielen Dank an alle, die an der Urgent Action teilgenommen haben!

Hintergrund

Am 2. Juni hatten M. Sarasvathy, L. Danaletchumy V. Santhiran, P. Jothi und C. Subramaniam Raja an einer friedlichen Protestveranstaltung vor dem Raja-Permaisuri-Bainun-Krankenhaus in Ipoh teilgenommen, woraufhin sie festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden. Die Teilnehmenden machten auf schlechte Arbeitsbedingungen für Angestellte eines Subunternehmens aufmerksam, das Reinigungskräfte für das Krankenhaus bereitstellt. Bei den angeprangerten Missständen handelt es sich um: unzureichende Versorgung mit der für Covid-19 benötigten Schutzausrüstung, Einschüchterung von Gewerkschaftsmitgliedern, Aufhebung eines mit einem früheren Subunternehmer ausgehandelten Tarifvertrags, Verweigerung einer jährlichen Lohnerhöhung sowie mangelnde bezahlte Kranken- und Urlaubszeit. Das Unternehmen streitet die Anschuldigungen ab.

M. Sarasvathy, L. Danaletchumy V. Santhiran, P. Jothi und C. Subramaniam Raja wurden festgenommen und über Nacht in Gewahrsam gehalten. Vor Gericht erschienen sie mit Ketten gefesselt, was eine Form der unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung darstellt, die Folter gleichkommen könnte. Den fünf Protestierenden droht eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten bzw. eine Geldstrafe von jeweils bis zu 1000 Malaysischen Ringgit (gut 200 Euro) – oder beides. Ihnen wird vorgeworfen, wegen der Teilnahme an einer Massenveranstaltung gegen das neue Gesetz zur Verhinderung und Kontrolle von Infektionskrankheiten (Prevention and Control of Infectious Diseases [Measures within the Infected Local Areas] Regulations 2020) verstossen zu haben. Sie sollen am 9. Juli das nächste Mal vor Gericht erscheinen. Amnesty International fordert die Regierung auf, keine Gefängnisstrafen wegen Verstössen gegen Auflagen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu verhängen, da dies angesichts der hohen Ansteckungsrate in Gefängnissen eine unverhältnismässige Massnahme darstellt. Mit der Anklage geht zudem potenziell eine Geldstrafe einher, die sich auf die Betroffenen – die eben erst gegen schlechte Bezahlung durch ihr Unternehmen protestiert hatten – unverhältnismässig stark auswirken könnte.

Die Covid-19-Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, um die Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit auf unnötige und unverhältnismässige Weise einzuschränken. Beschäftigte des Gesundheitswesens sind das Rückgrat der Gesellschaft, insbesondere während der Covid-19-Pandemie, wo sie trotz aller Risiken weiterhin wichtige Dienstleistungen bereitstellen. Die Regierung sollte die Rechte von KrankenhausarbeiterInnen schützen anstatt diese Menschen strafrechtlich zu verfolgen.