Amnesty International lehnt Zwangstests für abgewiesene Asylsuchende entschieden ab. ©Stock
Amnesty International lehnt Zwangstests für abgewiesene Asylsuchende entschieden ab. ©Stock

Änderung des AIG: Covid-19 Testzwang Keine Corona-Zwangstests für Ausschaffungen

7. Juli 2021
Amnesty International lehnt zwangsweise Tests für abgewiesene Asylsuchende ab. Entsprechend hat sich die Menschenrechtsorganisation an der Vernehmlassung für die vorgeschlagene Änderung des AIG beteiligt.

Amnesty International hat sich an der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) beteiligt. Die Vorlage will eine rechtliche Grundlage schaffen, um ausreisepflichtige Personen zwangsweise auf Covid-19 testen zu können.

Aufgrund erheblicher menschenrechtlicher Bedenken lehnt Amnesty International die vorgeschlagene Änderung des AIG ab. Insbesondere folgende Punkte erachtet Amnesty als problematisch:

  • Wir erachten den vorgeschlagenen nArt. 72 AIG als einen unverhältnismässigen Eingriff und damit als eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Integrität als Teil der persönlichen Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV);
  • Wir hegen erhebliche Zweifel, dass zwangsweise Tests ohne ernstliche Verletzungsgefahr und/oder körperlichen Zwang durchgeführt werden können. Damit einher ginge das Risiko, gegen das Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstossen;
  • Gemäss EGMR müssen medizinische Eingriffe gegen den Willen einer Person durch eine medizinische Notwendigkeit gerechtfertigt sein. Da dies nicht der Fall ist, rechtfertigt das öffentliche Interesse am Wegweisungsvollzug die Schwere des Grundrechtseingriffs nicht;
  • Die Vorlage verletzt den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung, da keine andere Bevölkerungsgruppe zu einem Covid-Test verpflichtet und gezwungen wird;
  • Schliesslich lässt die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage zu viele relevante Fragen offen und ist daher nicht genügend bestimmt.


Die detaillierte Stellungnahme ist hier verfügbar (auf deutsch).